welche Fristen nach Widerspruch gegen Krankengeldhöhe

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit 1.3.25 im Krankengeld (KG). Die Höhe des KG stimmt laut meinen Berechnungen nicht. Es sind ca 8 € pro Tag zu wenig. Widerspruch habe ich gestellt u. der Eingang wurde von der Krankenkasse (KK) bestätigt. Meine Frage:


    Muss ich Fristen beachten zur weiteren Wahrung meiner Ansprüche (Untätigkeitsklage, Klage gegen die KG-Höhe)?



    Danke vorab für Eure Antworten



    bG paul

  • Muss ich Fristen beachten zur weiteren Wahrung meiner Ansprüche (Untätigkeitsklage, Klage gegen die KG-Höhe)?

    Hallo.


    Solange der Widerspruch in Bearbeitung ist sind keine weiteren Fristen zu beachten. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden oder man mit der Abhilfe nicht einverstanden sein, dann kann man Klage vor dem Sozialgericht erheben. (Frist steht dann im Bescheid.)

    Eine Untätigkeitsklage ist bei der Sachverhaltsschilderung überhaupt kein Thema.

  • Hallo Paul, das war bei mir auch der Fall. Allerdings musste ich über die Personalabteilung gehen, die sich wochenlang auf ihr Steuerbüro berief, dass alles richtig sei. Erst als ich nicht locker ließ und die Berechnungen (die man übrigens auf fast jeder Krankenkassenhomepage machen kann) vorrechnete, wurde neu an die KK gemeldet. Es waren nur ein paar 100 Euro Unterschied, aber für mich viel.