Rückabwicklung fondgebundener RV sinnvoll?

  • Hallo zusammen


    ich habe eine fondsgebundene RV bei der AXA, die im März 2003 abgeschlossen wurde. Stand heute habe 137.000 EUR eingezahlt, der aktuelle Rückkaufswert beträgt 150.000 EUR, was nach interner Zinsflussrechnung einer Verzinsung von bescheidenen (knapp 1%) entspricht. Damit bin ich aber immerhin im "Plus", ohne Vergleich mit clevereren Anlageformen, die ich damals hätte wählen können. (Wenn ich nur die letzten 3 Jahre betrachte und die Einzahlungen mit dem Rückkaufswert vergleiche, komme auf ca. 1,5%, also auch nicht berauschend.)


    Das damalige Verkaufsargument war u.A. die die steuerfreie Auszahlung im Rentenalter. Ich war jung und bin da halt eingestiegen und habe es all die Jahre weiterlaufen lassen (inkl. dyn. Anpassung der Sparraten von damals 296€ bis derzeit 836€). Restlaufzeit der Ansparphase beträgt noch knapp 2 Jahre.

    Es gibt unter bestimmten Umständen die Möglichkeit zur Rückabwicklung (ggf. per Klage) bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung für Versicherungen, die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Prüfservice, hat meinen Vertrag angeschaut und mir positive Erfolgsaussichten (natürlich ohne Gewähr) beschieden. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Es gibt Kanzleien, die haben daraus ja mittlerweile ein Geschäftsmodell entwickelt.


    Wer hat Erfahrung mit dieser Thematik und kann mir einen Ratschlag erteilen?

    1) Nichts machen, einfach weiterlaufen lassen und die steuerfreie Auszahlung mitnehmen.

    2) Beitragsfrei stellen und die Sparrate alternativ in 2-3 ETFs investieren.

    3) Die Rückabwicklung per Klage in Betracht ziehen. Dann entfällt das Thema mit der steuerfreien Auszahlung, ich hätte im Erfolgsfall aber einen größeren Betrag, den ich ebenfalls in 2-3 ETFs anlegen könnte. Selbst bei konservativen Annahmen sollte ich damit die überschaubare Performance der RV übertreffen und hätte außerdem noch die Sparrate zur weiteren Anlage. Falls ich keinen Erfolg habe, bleiben ja weiterhin die Varianten 1) und 2).

    Hört sich vielleicht etwas gierig an und ich habe auch selbst ein bißchen schlechtes Gewissen deswegen, aber bei der AXA träfe es ja keinen Armen und so langsam muss ich mir aktiv Gedanken um die finanzielle Optimierung meiner Rente und meines Lebensabends machen ;-)...

    Any thoughts oder auch konkrete Erfahrungen mit Rückabwicklungsversuchen und wie diese liefen?

    Danke schonmal vorweg!

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Wenn das Ding nur noch zwei Jahre läuft, dann stell' den Kram beitragsfrei und lass' Dir die Kohle steuerfrei auszahlen.


    Die nächsten Briträge haben ja kaum noch eine Chance vernünftig zu arbeiten und einen Wertzuwachs zu erzielen.


    Die Rückabwicklung erscheint mir in der Situation maximal als die zweitbeste Alternative.

  • Danke, aber warum ist die RÜ aus deiner Sicht die zweitbeste Alternative?

    Nach allem was ich so gelesen habe, würde das im Erfolgsfall ja auch zu einer Erstattung „entgangener Gewinne“ oder so ähnlich führen. Wenn ich mir die Beispiele der Anwalts-Rückabwicklungsklageindustrie, aber auch der Vebraucherzentralen anschaue, könnten da einige (zehntausend) Euros mehr drin sein als bei bloßer Auszahlung. Das scheint mir mit meinem Verständnis doch eher die finanziell beste Variante zu sein oder übersehe ich da was?

  • Danke, aber warum ist die RÜ aus deiner Sicht die zweitbeste Alternative?

    Nach allem was ich so gelesen habe, würde das im Erfolgsfall ja auch zu einer Erstattung „entgangener Gewinne“ oder so ähnlich führen. Wenn ich mir die Beispiele der Anwalts-Rückabwicklungsklageindustrie, aber auch der Vebraucherzentralen anschaue, könnten da einige (zehntausend) Euros mehr drin sein als bei bloßer Auszahlung. Das scheint mir mit meinem Verständnis doch eher die finanziell beste Variante zu sein oder übersehe ich da was?

    Du übersiehst da im Prinzip eigentlich nichts.

    Wenn du mit deiner Klage erfolgreich bist beziehungsweise ein Vergleich zu Stande kommt, muss schließlich auch berechnet werden, was mit dem Geld seit über 20 Jahren real passiert ist.

    Das erklärt dir dann der Anwalt.

  • Danke, aber warum ist die RÜ aus deiner Sicht die zweitbeste Alternative?

    Nach allem was ich so gelesen habe, würde das im Erfolgsfall ja auch zu einer Erstattung „entgangener Gewinne“ oder so ähnlich führen. Wenn ich mir die Beispiele der Anwalts-Rückabwicklungsklageindustrie, aber auch der Vebraucherzentralen anschaue, könnten da einige (zehntausend) Euros mehr drin sein als bei bloßer Auszahlung. Das scheint mir mit meinem Verständnis doch eher die finanziell beste Variante zu sein oder übersehe ich da was?

    Da steht noch das Prozess-Risiko zwischen Dir und dem Geld.


    Du darfst das gerne anders einschätzen, ist ja auch Dein Geld und Du musst es entscheiden.

  • Da steht noch das Prozess-Risiko zwischen Dir und dem Geld.


    Du darfst das gerne anders einschätzen, ist ja auch Dein Geld und Du musst es entscheiden.

    Jo, aber das würde ich ja ohnehin nur eingehen, wenn vorher geklärt werden konnte, dass das alles von der RV getragen werden würde. Auf eigenes Risiko würde ich so eine Aktion nicht in Betracht ziehen, will mir ja nicht selbst ins Knie schießen.