Moin,
ich heiße Joachim 3.6.1962 (selbständiger Tischler) und möchte vorzeitig mit 63 in Rente gehen. Ich würde gerne am 1.8.2025 in die KvdR aufgenommen werden, jedoch möchte die Krankenkasse, dass ich erst mein Gewerbe abmelde.
Alle Voraussetzungen sind gegeben und mein Kompagnon führt die Tischlerei weiter. Ist es erforderlich sein Gewerbe abzumelden? Ich war immer gesetzlich versichert und habe freiwillige Beiträge geleistet. Ich möchte aber unbedingt in die KvdR um nicht auf Kapitalerträge, Mieten und Zusatzrenten Krankenkassenbeiträge zu bezahlen.
Joachim