Krankenkasse

  • Moin,

    ich heiße Joachim 3.6.1962 (selbständiger Tischler) und möchte vorzeitig mit 63 in Rente gehen. Ich würde gerne am 1.8.2025 in die KvdR aufgenommen werden, jedoch möchte die Krankenkasse, dass ich erst mein Gewerbe abmelde.

    Alle Voraussetzungen sind gegeben und mein Kompagnon führt die Tischlerei weiter. Ist es erforderlich sein Gewerbe abzumelden? Ich war immer gesetzlich versichert und habe freiwillige Beiträge geleistet. Ich möchte aber unbedingt in die KvdR um nicht auf Kapitalerträge, Mieten und Zusatzrenten Krankenkassenbeiträge zu bezahlen.


    Joachim

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit führt zur Versicherung als freiwilliges Mitglied, die einer Pflichtversicherung im Rahmen der KVdR gegenüber vorrangig ist.


    Wenn das Gewerbe sauber übergeben ist, dann sollte das mit der KVdR funktionieren.

    Aber am Ende zählt nicht, was ich hier anonym schreibe, sondern was die Krankenkasse per Bescheid feststellt.