Hallo,
ich befasse mich mit folgendem Fall:
- Langjährige hauptberufliche selbständige Tätigkeit als Freiberufler
- Erfüllung der Kriterien zur Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner gegeben
Die Krankenkasse verlangt ab Beitritt in die Krankenversicherung der Rentner wie zuvor als freiwilliger Versicherter auch jährlich den Steuerbescheid.
Was passiert, wenn der Selbständige in seinem letzten Jahr vor Renteneintritt die Selbständigkeit aufgibt (als Freiberufler stellt sich hier allerdings die Frage nach dem Nachweis; ein Gewerbe kann er ja nicht abmelden), um sich a) sozialversicherungspflichtig anstellen zu lassen oder b) einen Minijob anzunehmen? Muss er dann weiterhin einen Steuerbescheid zur Verfügung stellen?
Ich würde mich über eine Einschätzung freuen.
VG
Karl