Einlagensicherung bei Raisin-Treuhandmodell

  • Moin,

    Raisin nutzt bei der Anlage bei Deutschen Banken häufig das "Treuhandmodell".


    Bei Durchsicht der "Vorvertraglichen Informationen" der Raisin Bank für eine Anlage bei der DePfa/pbb sind mir nun foglende HInweise aufgefallen:


    Im Absatz "Einlagensicherung": "Einlagen bei der Raisin Bank sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken abgesichert"


    In Absatz 6.1. "Erteilung und Annahme des Treuhandauftrage" heisst es:

    "Die Durchführung einer Einlage des Kunden bei der Partnerbank ... erfolgt jeweils, indem die Raisin Bank bei der in dem Angebot genannten Partnerbank ... im eigenen Namen eine Einlage tätigt und bei dem Abschluss des Vertrages über die Einlage gegenüber der Partnerbank den Kunden als wirtschaftlich Berechtigten offenlegt („Offene Treuhandeinlage“).

    Die Raisin Bank hat das Recht, die Einlagen bei der Partnerbank als Sammeleinlagen zu führen. Die Kunden sind wirtschaftlich an den Treuhand(sammel)einlagen in der Höhe ihres jeweiligen Einlagebetrages beteiligt."


    Da ich über Raisin mehrere Festgelder bei verschiedenen Banken mit einer Gesamsumme von mehr als 100.000 € angelegt habe, frage ich mich jetzt, welche Einlagensicherung im Fall der Raisin-Bank greift? Denn oben ist ja dargestellt, dass die Einlagensicherung der Raisin-Bank gilt, und diese mein Geld in einer Sammelanlage auf Namen der Raisin-Bank bei der Partnerbank anlegt.


    Daher die Frage: Welche EInlagensicherung greift im Fall einer Raisin-Insolvenz, wenn ich z.B. 7 Anlagen zu je 20.000 € über die Raisinbank im Treuhandmodell bei Deutschen Banken angelegt habe?

    Bekomme ich dann nur die 100k über die Raisin-Bank zurück, oder greifen dann im Zweifel die 7 x 100.000 € Einlagensicherung der Banken, bei denn das Geld angelegt ist?