Einzahlung in die Rentenversicherung

  • Ich beziehe seit 01.01.2025 Altersrente für langzeitversicherte, gehe aber noch in Vollzeit arbeiten. Warum bzw. wie lange wird von mein Bruttolohn die Rentenversicherung noch abgezogen?

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich beziehe seit 01.01.2025 Altersrente für Langzeitversicherte, gehe aber noch in Vollzeit arbeiten. Warum bzw. wie lange wird von mein Bruttolohn die Rentenversicherung noch abgezogen?

    Weil wir in Deutschland sind und dort alles ganz genau aufs Würzelchen geregelt ist.

    Die Antwort war jetzt einfach. :)


    Ich nehme an, Du bekommst eine Rente für besonders langjährig Versicherte, auch fälschlich Rente mit 63 genannt, also eine Rente ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren aus den bis dahin erwirtschafteten Rentenpunkten. Richtig?


    Nun arbeitest Du aber in Vollzeit weiter und steigerst das Bruttosozialprodukt. Das ist prima!


    Bis Du die reguläre Altersgrenze erreicht hast, ist diese Tätigkeit weiterhin sozialversicherungspflichtig. Du zahlst als Rentner vor der Altersgrenze also weiterhin Rentenbeiträge und bekommst dafür auch Entgeltpunkte. Deine Rente wird sich dadurch beim Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erhöhen.


    Solltest Du selbst dann noch weiter das Bruttosozialprodukt steigern wollen, bist Du nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Damit Du aber nicht billiger bist als jüngere Mitarbeiter (wodurch Du Deinem Arbeitgeber einen Kostenvorteil verschaffen würdest), muß der Arbeitgeber auch dann weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Die kommen aber nicht Dir zugute, sondern die fallen in den großen Rententopf. Wenn Du das nicht willst (schließlich sind das ja Deine Rentenversicherungsbeiträge!), dann kannst Du dann freiwillig weiterzahlen, wodurch es auch dann Entgeltpunkte gibt, die am folgenden 01.07. Deine Rente erhöhen werden.


    Alles geregelt im Lande!


    :)

  • Hallo.


    Versicherungsfreiheit tritt ein, wenn eine Vollrente bezogen wird und die Regelaltersgrenze erreicht wird.


    Es müssen beide Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.


    Die AOK erklärt es hier:


    Beschäftigung von Rentnern
    Die Beschäftigung von Rentenbeziehenden ist in den meisten Fällen sozialversicherungspflichtig. Welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie im AOK-Arbeitgeberportal.
    www.aok.de

  • Ja, ich bekomme die Rente für besonders langjährige Versicherte. Ich bin Geburtsjahr 1960. Wie ich jetzt auch erfahren habe, muss ich noch bis ich 66 Jahre und 4 Monate alt bin, in die Rentenkasse einzahlen, wenn ich weiterhin in Vollzeit arbeiten gehe. Ist das richtig?

  • Ja, ich bekomme die Rente für besonders langjährige Versicherte. Ich bin Geburtsjahr 1960. Wie ich jetzt auch erfahren habe, muss ich noch bis ich 66 Jahre und 4 Monate alt bin, in die Rentenkasse einzahlen, wenn ich weiterhin in Vollzeit arbeiten gehe. Ist das richtig?

    Ja, so ist es. Mit Erreichen der Regelaltersrente würde die Versicherungsfreiheit eintreten und das Nettogehalt würde höher werden, wie auch die Rente, die dann neu berechnet wird aufgrund der nach Rentenbeginn erwirtschafteten Entgeltpunkte.

  • Ja, ich bekomme die Rente für besonders langjährige Versicherte. Ich bin Geburtsjahr 1960. Wie ich jetzt auch erfahren habe, muss ich noch bis ich 66 Jahre und 4 Monate alt bin, in die Rentenkasse einzahlen, wenn ich weiterhin in Vollzeit arbeiten gehe. Ist das richtig?

    Ich hatte das oben schon geschrieben.


    Nein, die Rentenversicherungspflicht hängt nicht an einer Vollzeitbeschäftigung, sondern rein an der Zeit. Würdest Du Deine Arbeitszeit reduzieren (etwa mit dem Gedanken eines gleitenden Übergangs in die Rente), bliebest Du mit einer Teilzeitbeschäftigung auch bis 66/4 rentenversicherungspflichtig.


    Würdest Du Deine Berufstätigkeit über das Alter 66/4 fortsetzen - egal ob vollzeitig oder teilzeitig, wärest Du rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber müßte seinen Anteil dann aber immer noch zahlen. Dieses Geld käme dann aber nicht Deinem Rentenkonto zugute, sondern fiele in den großen Topf. Es wäre für Dich in diesem Fall rentabel, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen, weil die Arbeitgeberbeiträge dann zusammen mit Deinen Beiträgen für Deine Rente zählen, der Effekt Deiner Beiträge also verdoppelt wäre.