Zinsloses Darlehen - Verjährung

  • hallo,

    Hintergrundgeschichte:

    Vor ca 10 Jahren hat mir ein Elternteil für den Kauf meiner heutigen Immobilie Betrag X geliehen. In der Überweisung Notiz steht/stand "Zinsloses Darlehen" Es wurde nie einen Rückzahlungstermin ausgemacht. Als es dann ein paar Jahre später um das Zurückzahlen ging hieß es "Lass gut sein. Behalt es als kleine Starthilfe"

    Bisher habe ich mir nie Gedanken darum gemacht, aber für außenstehende (bank/Finanzamt) gilt ja immer noch das zinsloses Darlehen, wurde ja nie offiziell anders kommuniziert.

    Wie gehe ich da jetzt richtig vor? Schriftlich in eine Schenkung umwandeln?


    Vielen Dank

  • Hallo Camping8147,

    vorweg, Laienmeinung, keine Rechtsberatung.

    M.E. ist das „Darlehen“ noch nicht verjährt.

    Nicht nur der Bank und dem FA gegenüber sollten Sie schon ein Papier in der Hand haben, dass das Darlehen in eine Schenkung umgewandelt wurde. Auch bei Erbschaft und Scheidung kann die Frage eine Rolle spielen.

    Wenn das Elternteil noch lebt, gibt es die ganz einfache Lösung, es schreibt einen Dreizeiler in dem Sinne: Für das zinslose Darlehn vom… über … Euro wird auf die Rückzahlung verzichtet und die Summe dem XY geschenkt. Datum, Unterschrift.

    Da ich einmal annehme, die Summe ist deutlich unter dem steuerlichen Freibetrag Elter/Kind gibt es auch keine steuerlichen Konsequenzen. Zeigen Sie die Schenkung formlos beim Finanzamt an. Ggf. hören Sie gar nichts, ggf. werden Sie aufgefordert, ein Formblatt auszufüllen.

    Gruß Pumphut

  • Alles folgende ist nur meine persönliche Meinung.

    Der Bank dürfte es egal sein, bei einer Schenkung hängt es von der Höhe ab, ob bei einer Wandlung Steuern anfallen oder nicht.

    Ein Darlehen kann auch über Jahrzehnte laufen, womit ich wieder bei den Schenkungs- oder ggf. irgendwann Erbschaftssteuern wäre.

    Der Rest würde bei mir persönlich von den Verhältnissen abhängen. Alles Folgende ist z.B. ohne die Betrachtung von weiteren Geschwistern/potentiellen Erben:

    Liegt der Betrag im Freibetrag der Schenkungssteuer und der Schenkende wird vermutlich die kommendne 10 Jahre den Betrag nicht benötigen (Stichwort Pflegebedürftigkeit), würde ich daraus jetzt eine Schenkung machen und dies entsprechend dem Finanzamt melden.

    Ist die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Punkt in unter 10 Jahren zutreffen könnte, gegeben, dann würde ich entweder nur einen Teil als Schenkung deklarieren oder gar versuchen, ihn rückdatiert zur Schenkung zu erklären (keine Ahnung, ob sowas geht, ich würde mir dazu einer rechtlichen Beistand/notarielle Beratung suchen).

    Und dabei ist dann auch noch zu betrachten, was ggf. sonst noch in den letzten 10 Jahren an Schenkung angefallen ist.

  • Vor ca 10 Jahren hat mir ein Elternteil für den Kauf meiner heutigen Immobilie Betrag X geliehen. In der Überweisung Notiz steht/stand "Zinsloses Darlehen".

    Das hätte ich als Elternteil nicht in den Betreff der Überweisung geschrieben. Hätte dort nichts gestanden, könnte man heute sagen: Das war damals schon eine Schenkung. Aber gut: Das läßt sich nun nicht mehr rückgängig machen.

    Die Aufbewahrungsfrist von Geschäftsunterlagen beträgt typischerweise 10 Jahre, auch für Banken.

    Privatleute müssen Kontounterlagen eigentlich überhaupt nicht aufbewahren. Die meisten Alltagsgeschäfte verjähren binnen dreier Jahre (plus dem Rest des laufenden). Es ist sicher sinnvoll, Kontounterlagen so lange aufzubewahren, eine gesetzliche Pflicht besteht aber nicht.

    Als es dann ein paar Jahre später um das Zurückzahlen ging hieß es "Lass gut sein. Behalt es als kleine Starthilfe".

    Also geschenkt, wie es in Familien vielfach üblich ist.

    Schenkungen sind ein Lieblingsthema hier im Forum.

    Bisher habe ich mir nie Gedanken darum gemacht, aber für Außenstehende (Bank/Finanzamt) gilt ja immer noch das zinsloses Darlehen, wurde ja nie offiziell anders kommuniziert.

    Wurde es denn irgendwann mal kommuniziert (außer auf dem Überweisungsbeleg)?

    Wie gesagt: Schenkungen sind ein Lieblingsthema hier im Forum, und ein zinsloses Darlehen ist ja auch schon eine Schenkung, selbst wenn das Kapital schließlich zurückgezahlt wird. In dem Fall hat der Elternteil ja die Zinsen geschenkt, und ein bürokratisches Herz würde anmerken, daß bereits das dem Finanzamt hätte gemeldet werden müssen.

    Wie gehe ich da jetzt richtig vor? Schriftlich in eine Schenkung umwandeln?

    Du verifizierst erstmal den genauen Zeitpunkt der Darlehensgewährung/Schenkung. Wenn diese sicher länger als 10 Jahre her ist, würde ich mir keine weiteren Gedanken machen. Dein Elternteil würde Dir sicherlich nicht in den Rücken fallen, sollte der höchst unwahrscheinliche Fall eintreten, daß einer nachfragt.

    Der Freibetrag für Schenkungen von Eltern zu Kind beträgt 400 T€, und es gibt ihn alle 10 Jahre neu.