Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Einmalauszahlung oder lebenslange Rente?

  • Von der genannten Summe her ist da kein Raum für Gehaltszahlungen. Ich nahm an, das leitet sich also schon daraus ab.

    Interssant, dann erhalte ich wohl im Alter von 56 bis 63 kein Gehalt mehr, obwohl ich ganz normal angestellt sein werde (wenn auch teils freigestellt). 50k€ (zusätzlich zu den 150k€ Auszahlung) sind immerhin 4166€ Brutto jeden Monat. Auch wenn es hier unwichtig ist, da Du nach dem Ausgangsposting Ende 2027 in Rente gehen wirst.

    Mag aber sein, dass einzig ich mir vorstellen kann, davon locker zu leben. Nicht jeder muss oder will im letzten Jahr vor seiner Rente das höchste Gehalt in seinem Leben beziehen.

    Die KVdR ist für die Höhe der Einmalzahlung eher nicht von Belang (die PKV schon).

    Kannst Du mir das bitte mal vorrechenen. Ich wüsste gerne, was ich oben falsch gerechnet habe. Für mich sind 28.363,20€ von 150.000€ Einmalzahlung (der Betrag der BAV steht ja fest, variabel ist nach heutigem Wissen nur Dein Zusatzbeitrag zur GKV) durchaus von Belang.

  • Interssant, dann erhalte ich wohl im Alter von 56 bis 63 kein Gehalt mehr, obwohl ich ganz normal angestellt sein werde (wenn auch teils freigestellt). 50k€ (zusätzlich zu den 150k€ Auszahlung)...

    Wenn man die Zahlen der persönlichen Rechnung eines Anderen auf sich selbst bezieht, kommt dort regelmäßig Quark heraus. So auch hier.

    Tut mir leid - wir sind 2 verschiedene Fälle, welche man vor allem eben nicht konkret miteinander vergleichen kann!

  • Du hast da etwas missverstanden, wie so mancher TE, der glaubt, es müsse sich bei den Antworten - zumindest bei den später hinzukommenden - immer nur alles um ihn selbst drehen und sein eingänglich geschildertes Problem/Fragen usw.

    TE in diesem Fall nicht als Thread-Eröffner wie Emilian an, sondern ausnahmsweise als Thread-Einmischer wie fotoman

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wenn man die Zahlen der persönlichen Rechnung eines Anderen auf sich selbst bezieht, kommt dort regelmäßig Quark heraus. So auch hier.

    Tut mir leid - wir sind 2 verschiedene Fälle, welche man vor allem eben nicht konkret miteinander vergleichen kann!

    Du hast von 150k€ EInmalauszahlung geschrieben, nicht ich. Die Formeln bleiben aber identisch.

  • Hi,

    hatte damals auch ein BAV abgeschlossen(denn Sie wissen nicht was Sie tun 😅).Diese habe ich jetzt mit 50 stillgelegt bzw auf den AG Anteil gekürzt.Ich werde den Betrag zum Renteneintritt als Einmalauszahlung nutzen um diesen Teil zusammen mit meiner Lebensversicherung als sicheren Teil meiner Altersvorsorge zu nutzen.Zusammengerechnet sollte diese Summe für 5 Jahre meine Rentenlücke schließen so das ich den Rest quasi in meinem Welt ETF liegen lassen kann….

    Je nachdem wie der ETF läuft werde ich diesen bzw. auch meine LV/BAV für meine Rentenlücke nutzen.😊


  • ...Du hast von 150k€ EInmalauszahlung geschrieben, nicht ich. Die Formeln bleiben aber identisch.

    Du kannst das gern und so oft auf Dich beziehen wie Du willst --> der Vergleich wird so nicht klappen!!

    Eine letzte Hilfestellung gebe ich dennoch gern:
    Wären die Formeln für jeden Fall (z.B. 150k) identisch, so gäbe es z.B. auch eine Tabelle, Liste, KI-Tool, etc. wo Du einfach bei 150k Einmalzahlung Dein Ergebnis ablesen kannst.
    Der Umstand, dass dem nicht so ist, sollte Dir intellektuell etwas sagen... - nämlich, dass die Sache pfadabhängig ist.

    LG & Schönes Wochenende.

  • Der Umstand, dass dem nicht so ist, sollte Dir intellektuell etwas sagen...

    Stimmt, der Rechner bei der Stiftung Warentest ist mit Sicherheit komplett falsch, genauso wie diverse andere, aber wohl nur für mich vertrauenswürdig klingende Quellen wie Finanztip.

    nämlich, dass die Sache pfadabhängig ist.

    Natürlich sind sie das, der Rechner beruht nur auf den von Dir zu Deiner BAV hier genannten Daten (Pensionskasse mit Einzahlung durch den AG+AN und GKV). Aber vermutlich fällt Deine Pensionskasse nicht unter § 229 Abs. 1 S. 3 SGB 5 und ich habe diese Ausnahme irgendwo überlesen.

  • Wenn Du also Rechner und Gesetzeswerk kennst dann solltest Du keine weiteren Fragen haben.
    Schlag´s halt nach und all Deine Fragen sind dann ja beantwortet.

    PS: Ich lass den Thead hier mal für ein paar Monate für mich ruhen. Die letzten Erwiderungen (einschließl. der meinen) sind für den Außenstehenden nur uninteressantes PingPong. Bringt keinen weiter. Bis bald.

    Ich habe vor, noch dieses mein ganzes Setting auch noch von der Verbraucherzentrale durchchecken zu lassen. Mal schauen, welche Zahlen und Empfehlungen sie geben...