Barbara Webers Artikel vom 13.02.2025 in Finanztip.de ist nicht klar darüber, was an gewerblichen Einkünften zur Berechnung der Beiträge bei Pflichtversicherten herangezogen wird und was nicht. Steuerbescheide differenzieren unter Einkünften aus Gewerbebetrieb zwischen 'als Einzelunternehmer', 'aus Beteiligungen' und 'aus Veräußerungsgewinnen'.
Folgendes habe ich im Internet gefunden: "Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen bei Pflichtversicherten in der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Diese Einkünfte werden jedoch bei freiwilliger Versicherung in die Beitragsbemessung einbezogen."
Auch ich meinte bislang, dass bei Pflichtversicherten Einkünften aus Gewerbebetrieb nur die als Einzelunternehmer 'zu verbeitragen' sind und nicht die aus Beteiligungen oder Veräußerungsgewinnen. Meine Sachbearbeiterin bei der TK teilt meine Meinung nicht.
Kann hier jemand Klarheit verschaffen, wenn möglich unter Nennung einschlägiger Vorschriften oder Gesetze? Danke im voraus.