Kann deine Kritik nicht nachvollziehen. Das ist gemäß Definition schon eine 2FA, denn es müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Besitz (Smartphone)
- Wissen (Passcode) ODER
- Inhärenz (Gesicht oder Fingerabdruck(
ok, das ist dann wegen mir formal eine 2FA. Aber angenommen auf einem iPhone sind sowohl eine Banking App und Wero installiert. Und jemand hat Zugriff auf das iPhone und kennt den Geräte Code. Dann kann er im Fall der Banking App mit diesen Informationen alleine noch nicht viel ausrichten. Bei Wero hingegen hat er alles was benötigt ist um eine Zahlung auszuführen.
PS: Ist das bei Paypal identisch?