Im Rahmen einer Operation ist bei mir (Privatpatient) der so genannte Da Vinci Roboter eingesetzt worden. Ich habe mich dazu entschieden, weil nach Aussage der Klinik diese minimal – invasive Operationstechnik das für mich schonendere Verfahren ist. Hintergrund ist eine Vorerkrankung.
Die Kosten von knapp 2000 € werden weder von der Beihilfe noch der privaten Kasse getragen. Entsprechende negative Bescheide liegen mir vor.
Kann ich diese Kosten losgelöst von der Frage, welcher Betrag bei mir individuell zumutbar ist,als außergewöhnliche Belastung beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben? Was muss ich gegebenenfalls noch begründen?