Verlangensleistung als außergewöhnliche Belastung

  • Im Rahmen einer Operation ist bei mir (Privatpatient) der so genannte Da Vinci Roboter eingesetzt worden. Ich habe mich dazu entschieden, weil nach Aussage der Klinik diese minimal – invasive Operationstechnik das für mich schonendere Verfahren ist. Hintergrund ist eine Vorerkrankung.

    Die Kosten von knapp 2000 € werden weder von der Beihilfe noch der privaten Kasse getragen. Entsprechende negative Bescheide liegen mir vor.

    Kann ich diese Kosten losgelöst von der Frage, welcher Betrag bei mir individuell zumutbar ist,als außergewöhnliche Belastung beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben? Was muss ich gegebenenfalls noch begründen?

  • Kater.Ka 6. Juni 2025 um 04:33

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Du meinst die Einkommensteuererklärung?

    Du kannst grundsätzlich alle Krankheitskosten, die du selbst getragen hast, ansetzen.

    Einfach reinschreiben.

    Belege hierzu werden mit Elster nicht weggeschickt.

    Das Finanzamt meldet sich bei dir, wenn Fragen bestehen.

  • Im Vorfeld würde ich ermitteln, ob die zumutbare Belastung erreicht wird. Das geht einfach mit diesem Tool

    Finanzämter in Bayern: Steuerinfos - Steuerberechnung - Zumutbare Belastung
    Wenn die Grenze gar nicht erreicht wird, brauchst du das Thema auch gar nicht in der Erklärung erwähnen.

    Weiteres zum Thema liest du hier:

    Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung absetzen
    Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung: Das können Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen oder andere private Ausgaben sein.
    www.finanztip.de