Bezug von Rente der DRV während Altersteilzeit

  • Hallo zusammen,

    aktuell befinde ich mich in der Passivphase der ATZ.

    ( bin Bundesbeamter// erhalte 50% Gehalt plus 10% ATZ-Zuschlag)

    Aufgrund einer Scheidung habe ich auch Anspruch auf eine ( geringe) gesetzliche Rente über den Versorgungsausgleich.

    Ich könnte die gesetzliche Rente mit knapp 5% Abschlag generieren - was sich rechnen würde.

    Um den "Verlust" zu neutralisieren müsste ich knapp 30 Jahre Rente beziehen.

    Nun die Frage:

    Ist es rechtlich möglich während der ATZ ( die ja formal noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt) auch eine Rente der DRV zu beziehen.

    Wenn ja - wird vom Arbeitgeber etwas abgezogen und wieviel.

    Meine Personalstelle habe ich auch schon angeschrieben - bislang noch keine Antwort.

    Vielen Dank

  • Elena H. 17. Juni 2025 um 14:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Aktuell befinde ich mich in der Passivphase der ATZ.

    (Bin Bundesbeamter; erhalte 50% Gehalt plus 10% ATZ-Zuschlag)

    Aufgrund einer Scheidung habe ich auch Anspruch auf eine (geringe) gesetzliche Rente über den Versorgungsausgleich.

    Ich könnte die gesetzliche Rente mit knapp 5% Abschlag generieren - was sich rechnen würde.

    Um den "Verlust" zu neutralisieren, müsste ich knapp 30 Jahre Rente beziehen.

    Wie "generiert" man Renten? Welchen "Verlust" wünschst Du zu neutralisieren?

    Ist es rechtlich möglich während der ATZ (die ja formal noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt) auch eine Rente der DRV zu beziehen.

    Prinzipiell nicht. Wenn eine Altersrente ins Spiel kommt, endet die Altersteilzeit.

    Ob es bereits ausgeurteilt ist, wenn die Rente nicht aus eigenem Recht kommt, sondern aus dem Recht eines anderen (hier nämlich der geschiedenen Ehefrau)?

    Eine Rente zu verschieben, hat eine finanzielle Folge. Hier geht es aber um eine kleine ("geringe") Rente, also können die Folgen der Verschiebung dieser Rente nicht groß sein. Ich würde mir das mal überschlagen und danach entscheiden, ob mir die Sache eine Beratung bei einem Rentenrechtler oder gar eine Klage wert wäre.

    Deine Personalstelle wird Dir vermutlich abschreiben, das mag ein Grund sein, aber kein Hindernis.

  • Hallo.

    Rentenbezug während der Altersteilzeit führt zu einem Störfall.

    Richtig. Ich beweise erhalten die Betroffenen Menschen vor Beginn ihrer Altersteilzeit klare Ansagen, was in dieser Zeit in bestimmten Lebenskonstellationen abläuft.

    Firmen und Behörden haben hierzu umfangreiche Informationspflichten, die sie auch mit den betreffenden Merkblättern und anderen Anschreiben erfüllen.

  • Hm, den Beamten habe ich überlesen.

    Beim aktiven Beamten wird ein Rentenbezug nicht verrechnet (zumindest habe ich bisher keine entsprechende Regelung gesehen).

    Wenn die ATZ hier keine sozialversicherungsrechtliche Besonderheit ist, sondern ein dienstrechtliches Dings, dann könnte ich mir sogar vorstellen, dass das funktioniert.