Hallo zusammen,
aktuell befinde ich mich in der Passivphase der ATZ.
( bin Bundesbeamter// erhalte 50% Gehalt plus 10% ATZ-Zuschlag)
Aufgrund einer Scheidung habe ich auch Anspruch auf eine ( geringe) gesetzliche Rente über den Versorgungsausgleich.
Ich könnte die gesetzliche Rente mit knapp 5% Abschlag generieren - was sich rechnen würde.
Um den "Verlust" zu neutralisieren müsste ich knapp 30 Jahre Rente beziehen.
Nun die Frage:
Ist es rechtlich möglich während der ATZ ( die ja formal noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt) auch eine Rente der DRV zu beziehen.
Wenn ja - wird vom Arbeitgeber etwas abgezogen und wieviel.
Meine Personalstelle habe ich auch schon angeschrieben - bislang noch keine Antwort.
Vielen Dank