Hallo zusammen,
meine Freundin ist 32 Jahre alt und seit 01.01.2025 Zeit krankgeschrieben. Hintergrund ist ein schwerer Unfall in Thailand Ende 2024, bei dem wir beide verletzt wurden. Durch einen Wirbelbruch in der Wirbelsäule ist sie nur knapp einer Querschnittslähmung entkommen. Beruflich war sie bisher als Operationstechnische Assistentin (OTA) tätig – ein körperlich sehr anspruchsvoller Job, der langes Stehen und körperliches Tragen erfordert.
Da sich ihre Genesung bisher sehr hinzieht, haben wir bei ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vorsorglich einen Antrag auf BU-Rente gestellt.
Die Ärzte gehen aktuell zwar davon aus, dass eine vollständige Heilung eventuell im Laufe des nächsten Jahres möglich ist. Momentan ist ihr Bein aber weiterhin gelähmt, der Fuß ebenfalls, und es bestehen anhaltende Schmerzen sowie nervliche Belastungsstörungen. An Arbeiten ist derzeit nicht zu denken.
Nun haben wir erfahren, dass bei Bewilligung der BU-Rente kein Krankengeld mehr von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird – und das Krankengeld liegt deutlich über der Höhe der BU-Rente (aktuell 918 € BU-Rente).
Deshalb überlege ich, ob es nicht sinnvoller wäre, den BU-Antrag vorerst zurückzuziehen und weiterhin Krankengeld zu beziehen. Die Differenz sind ca 1.100,00 EUR per Monat.
Die Leistungs-Bestätigung der Allianz-Versicherung liegt uns bereits vor, hier möchte man ab dem 01.07.2025 die 918,00 EUR im Monat überweisen.
Was uns beschäftigt:
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War es ein Fehler, die BU so früh zu beantragen?
Sollen wir die Krankenkassen schon darüber informieren?
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Kann man einen BU-Antrag einfach zurückziehen, wenn noch keine Leistungen ausgezahlt wurden? (Vielleicht klappt eine Heilung ja sogar noch im Rahmen der Krankengeld-Periode? Niemand weiß das aktuell so genau)
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Hat jemand Erfahrungen damit? Gab es Probleme mit der Krankenkasse oder später mit der Versicherung?
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Wie wirkt sich das auf die gesetzliche Rente aus? Ich habe gelesen, dass man während des Bezugs einer privaten BU-Rente keine Rentenpunkte sammelt – das macht mir Sorgen.
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Darf man während der BU-Rente (teilweise) arbeiten, z. B. einen Minijob ausüben oder in Teilzeit in den alten Job zurückkehren? Wie findet man heraus, was erlaubt ist?
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Was ist von dem Thema Erwerbsminderungs-Rente in diesem Fall zu halten?
Ich würde mich sehr über eure Meinungen und Erfahrungen freuen! Es gibt leider zu jedem Themen-Gebiet unzählige Meinungen und Fachseiten die für uns teilweise nur sehr schwer zu begreifen sind.
Herzlichen Dank vorab