Erbschaftssteuern

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Am 17.06.25 schreibt Finanztip zur Hausvererbung:

    Wichtig: Sollten Ingrid und Volker sterben, bevor die Frist von zehn Jahren um ist und Stephanie den Rest erben, muss sie alles versteuern. Denn der Freibetrag wird erst nach zehn Jahren wieder zurückgesetzt.

    Ist das korrekt? Oder wird der Schenkungsbetrag nicht angepasst an die abgelaufene Zeit zw. Schenkung und Tod?

    Nach 5 Jahren wird der Freibetrag nicht auf Null gesetzt, sondern nur auf 50 %?

  • Der Sachverhalt ist zwar nicht ausreichend beschrieben, aber es handelt sich um einen fließenden/rollenden Zeitraum.

    Es werden zum Stichtag immer die letzten 10 Jahre betrachtet. Ist eine vorherige Schenkung länger her, dann wird sie nicht berücksichtigt.


    Anders herum: wird heute etwas geschenkt, dass ist der Freibetrag für die nächsten 10 Jahre in dieser Höhe aufgebraucht.

  • Ist das korrekt? Oder wird der Schenkungsbetrag nicht angepasst an die abgelaufene Zeit zw. Schenkung und Tod?

    Nach 5 Jahren wird der Freibetrag nicht auf Null gesetzt, sondern nur auf 50 %?

    Das ist korrekt.

    Bei der Berechnung eines Pflichtteilergänzungsanspruches nach Schenkung ist es anders. Dort wird der Anspruch jährlich um 10 Prozent der ursprünglichen Schenkung reduziert.