Am 17.06.25 schreibt Finanztip zur Hausvererbung:
Wichtig: Sollten Ingrid und Volker sterben, bevor die Frist von zehn Jahren um ist und Stephanie den Rest erben, muss sie alles versteuern. Denn der Freibetrag wird erst nach zehn Jahren wieder zurückgesetzt.
Ist das korrekt? Oder wird der Schenkungsbetrag nicht angepasst an die abgelaufene Zeit zw. Schenkung und Tod?
Nach 5 Jahren wird der Freibetrag nicht auf Null gesetzt, sondern nur auf 50 %?