PKV - Sinnhaftigkeit von Beitragsentlastungstarifen

  • Hallo liebe Community,

    ich stehe als Angestellter vor dem Abschluss einer PKV.

    Nach viel Rechnerei und Gesprächen mit der Maklerin bin ich nicht wirklich schlauer:

    Welchen Sinn haben Beitragsentlastungstarife wirklich?

    Pro:

    - Im Berufsleben steuert mein AG die Hälfte bei, das macht es im ersten Augenblick attraktiv. So zahle ich auf den ersten Blick real nur 25 € für spätere 100 € Beitragsentlastung.

    Con:

    - Wenn ich die Dynamik bis zur Rente rechne, "entlasten" diese Tarife eigentlich nur sich selbst. D.h. sie reduzieren ab Auszahlung meine voraussichtlichen PKV-Beiträge im Rentenalter durchweg wieder fast genau auf die Summe, welche ich auch ohne BET hätte zahlen müssen.

    Meine hergeleiteten Begründungen:

    - Die Versicherungen machen das halt, weil es sich verkaufen lässt.

    - Ich kann ein wenig Steuern sparen, da ich bei weitem nicht die selbe Summe pro Jahr absetzen kann, wie bei der PKV.


    Habe ich einen Denkfehler?

    Danke euch!

  • Kater.Ka 20. Juni 2025 um 14:49

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • ich stehe als Angestellter vor dem Abschluss einer PKV.

    Du bist schon recht spät dabei mit Mitte vierzig.

    Nach viel Rechnerei und Gesprächen mit der Maklerin bin ich nicht wirklich schlauer:

    Welchen Sinn haben Beitragsentlastungstarife wirklich?

    Genau den, den Du nennst.

    Ein richtig dimensionierter Beitragsentlastungstarif ist ein Sparvertrag mit nachgelagerter Besteuerung, zu dem der Arbeitgeber 50% dazugibt.

    Betrachtet man im Vergleich den Eifer, mit dem die Leute betriebliche Altersversorgungen abschließen (zu denen der Arbeitgeber dann 15% dazugibt, die er an den Sozialversicherungen, namentlich dem Rentenbeitrag spart), ist der Beitragsentlastungstarif in meinen Augen das bessere Geschäft (wobei man natürlich immer die Details beachten muß).

    Herr Schlemann hat auf seiner Website einen langen Text über Für und Wider von Beitragsentlastungstarifen veröffentlicht.

    - Die Versicherungen machen das halt, weil es sich verkaufen lässt.

    - Ich kann ein wenig Steuern sparen, da ich bei weitem nicht dieselbe Summe pro Jahr absetzen kann, wie bei der PKV.

    Habe ich einen Denkfehler?

    Diese bösen Versicherungen! Wollen vom Kunden immer nur das Eine, nämlich sein Geld!

    Sinnvollerweise dimensioniert man den Beitragsentlastungstarif so, daß der Arbeitgeber sein Teil dazugibt. Das läßt sich nur bedingt optimieren, weil der maximale Arbeitgeberzuschuß am Krankenkassenbeitrag der GKV hängt, und die Tarife von GKV und PKV sich unterschiedlich entwickeln (Soweit ich das überblicke, steigen PKV-Tarife schneller als GKV-Tarife, Herr Dr. Schlemann sagt das aber immer andersherum).

  • Welchen Sinn haben Beitragsentlastungstarife wirklich?

    Wie der Name schon sagt: Deinen Beitrag ab Fälligkeit - wahlweise aber auch schon eher - gegenüber dem ansonsten(also ohne BET) fälligen Beitrag zu reduzieren. Dafür ist vorher natürlich der Beitrag zum BET fällig.

    Im Berufsleben steuert mein AG die Hälfte bei, das macht es im ersten Augenblick attraktiv. So zahle ich auf den ersten Blick real nur 25 € für spätere 100 € Beitragsentlastung.

    Wie schon Achim Weiss schrieb, wäre es ideal, den Beitrag zum BET an dem Betrag zu orientieren, der jeweils gerade noch arbeitgeberzuschussfähig ist. Das geht in der Praxis natürlich nur nach der Methode "Pi x Daumen", wenn überhaupt.

    Aber wir sind hier ja nicht beim "Curling".

    Wenn ich die Dynamik bis zur Rente rechne, "entlasten" diese Tarife eigentlich nur sich selbst. D.h. sie reduzieren ab Auszahlung meine voraussichtlichen PKV-Beiträge im Rentenalter durchweg wieder fast genau auf die Summe, welche ich auch ohne BET hätte zahlen müssen.

    Hier fängt vielleicht schon der Denkfehler an: Vergleichst Du gerade Deinen Beitrag heute "ohne BET" mit dem wie auch immer dynamisierten Beitrag in 20 Jahren "mit BET"?

    - Ich kann ein wenig Steuern sparen, da ich bei weitem nicht die selbe Summe pro Jahr absetzen kann, wie bei der PKV.

    Dieselbe Summe vielleicht nicht, aber immerhin denselben prozentualen Anteil am BET, den du auch vom Grundbeitrag absetzen kannst, den der BET später entlasten wird. Also knapp 80% oder - bei leistungsschwächeren Grundtarifen - eventuell auch mehr. Bei ganz schwachen Tarifen sogar davon 100 %.
    Was jetzt nicht als Empfehlung für solche Tarife verstanden wissen will.8)

    Habe ich einen Denkfehler?

    Ja. Aber wer hat den nicht beim Thema BET?

    Wichtig ist:
    1) Als AG-zuschussberechtigter Arberitnehmer einen BET nur bzw. erst dann abschließen, wenn du dir zumindest subjektiv sicher bist, dass du den eingangs sorgfältig ausgesuchten Anbieter nicht (mehr) wechselst. Was dann in den meisten Fällen ohnehin ein Handel mit Zitronen wäre - capisce?

    2)
    Als Beamter oder Selbständiger - was du ja nicht bist - eher keinen BET abschließen, weil dann der "Hebel" des Arbeitgeberzuschusses von vorneherein ins Leere hebelt.

    3)
    Mach dir keinen Kopf daraus, dass der BET ab Fälligkeit als Beitrag weiterläuft, weil du das schon vorher einkalkuliert hast. Und ja, selbst als Rentner kannst du den weiterlaufenden BET-Beitrag noch von der Einkommensteuer absetzen.

    4)
    Wenn du als Rentner ohnehin so wenig Einkommensteuer zahlen musst, dass der Abzugsanteil für den BET quasi unter den Tisch fällt, dann hast du vorher als Arbeitnehmer noch ganz andere Fehler gemacht, so dass es auf den BET-Abschluss auch nicht mehr ankommt.

    5)
    Wenn du durch den Abschluss und die spätere Fälligkeit der BE weniger Beitragszuschuss als zurzeit 8,55 % der Rente von der Rentenversicherung erhalten solltest, dann hast du dadurch natürlich ein Problem.

    Aber eins, das dir fast alle gern abnehmen würden, die in den vollen Genuss dieser 8,55 % Beitragszuschuss kommen. 8)

    Gruß
    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Was ich bei einem Beitragsentlastungstarif allerdings nicht verstehe, ist die Tatsache, daß man etliche solcher Tarife lebenslang bezahlen soll.

    Ich halte einen Beitragsentlastungstarif für ziemlich sinnvoll für einen Arbeitnehmer, der auf diese Weise einen Arbeitgeberzuschuß zu einem Sparvertrag bekommt. Nach meinem Verständnis von einem Sparvertrag teilt sich dieser in eine Sparphase und eine Leistungs- (also Entspar-)Phase. Daß ich in der Leistungsphase noch weiter Sparbeiträge leisten soll, also einen Teil der Auszahlung gleich wieder einzahle, läßt sich natürlich rechnen, kommt mir aber komisch vor.

    Das muß man sich im Einzelfall natürlich durchrechnen.

  • Was ich bei einem Beitragsentlastungstarif allerdings nicht verstehe, ist die Tatsache, daß man etliche solcher Tarife lebenslang bezahlen soll.

    Wenn ich mich recht entsinne, war diese Beitragsfortzahlung eine zwingende Voraussetzung für die 'Arbeitgeberzuschussfähigkeit' der Entlastungstarife.

    Was ja später bei der Verordnung des Gesetzlichen 10%-Zuschlags witzigerweise nicht mehr der Fall war. Dieser Zuschlag endet mit Vollendung des 59. oder 60. Lebensjahres, ist aber zuvor unbestritten zuschussfähig.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • So genau kenne ich mich da nicht aus.

    Mir kommt das komisch vor, lebenslang einen Beitragszuschlag zu bezahlen, damit der Beitrag reduziert wird. Man kann das natürlich rechnen: Ich zahle lebenslang 100 €/m Beitragsentlastungstarif. In meiner aktiven Zeit ist das ein echter Mehrbeitrag, im Ruhestand wird der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag um 300 € verringert, ich zahle die Beitragsentlastung aber weiter, somit habe ich eine echte Entlastung um 200 €/m.

    Das könnte man auch gleich so machen, indem man sagt: Die Beitragszahlung für den Beitragsentlastungstarif endet mit dem 65. Lebensjahr, anschließend wird der Krankenversicherungsbeitrag um 200 €/m reduziert.

    Rechenexempel.

  • Das könnte man auch gleich so machen, indem man sagt: Die Beitragszahlung für den Beitragsentlastungstarif endet mit dem 65. Lebensjahr, anschließend wird der Krankenversicherungsbeitrag um 200 €/m reduziert.

    Klar hätte man das so machen können, aber der Gesetzgeber wollte es so haben. Und kein PKV-Anbieter, der mit einem Beitragsentlastungstarif um die Ecke kam und noch kommt, will der einzige sein, dessen BET nicht arbeitgeberzuschussfähig ist.

    Wer nicht zuschussberechtigt ist, der nimmt ohnehin was anderes zur Vorsorge gegen steigende Beiträge im Alter. Über die x Alternativen dazu findet sich hier im Forum ja jede Menge Tipps. Aber eines haben die alle gemeinsam: Keine tariflich vorgesehene Beitragsweiterzahlung bis zum Exitus.

    Übrigens: Auch bei einem BET lässt sich die Beitragsfortzahlung abrupt beenden: Entweder durch Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres oder zu dem Datum, an dem eine Erhöhung des BET-Beitrags angekündigt wird.

    Dann wird die vereinbarte Entlastung natürlich reduziert. Um wieviel, kann man sich vorher vom Tarifanbieter vorrechnen lassen.

    Und bevor einer auf die Idee kommt zu fragen oder es gar zu behaupten: Nein, die zuvor kassierten anteiligen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse müssen trotz dieser selbst provozierten Beendigung der BET-Beitragszahlung nicht zurückbezahlt werden, weder an den Arbeitgeber noch ans Finanzamt. :S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Übrigens: Auch bei einem BET lässt sich die Beitragsfortzahlung abrupt beenden

    Kleine Ergänzug: Es gibt Anbieter, bei denen man jederzeit, also auch noch vor, bei oder nach Rentenbeginn, frei entscheiden kann, ob man den Beitrag zum BET weiter zahlt oder kündigt. Bei Kündigung - egal wann - werden die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen unmittelbar auf den Beitrag angerechnet. Natürlich gibt's dann (naheliegenderweise) weniger Beitragsentlastung als wenn man den Beitrag weiter zahlen würde.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten.

    Die einzig Hilfreiche kam von Dr. Schliemann, vielen Dank, auch wenn ich das bereits wusste.

    Offensichtlich hat bisher niemand Modelle mit Dynamik mit und ohne BET bis zur und während der Rentenphase gerechnet, sonst würden die Antworten zu meiner Frage nicht so ausweichend ausfallen.

    Achim Weiss ergänzende Fragen führen genau zu meiner Überlegung.

    BTW: Was eine BET macht, solange man berufstätig ist und bis zu welcher Höhe war nicht die Frage, das ist alles bekannt. Die anderen Tipps und Ratschläge sind leider OT.

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten.

    Die einzig hilfreiche kam von Dr. Schliemann, vielen Dank, auch wenn ich das bereits wusste.

    Die Anspruchshaltung des Neu-Foristen. :)

    Er bezahlt eine Maklerin und ist mit deren Beratung nicht zufrieden (Vielleicht ist sie ja auch nicht die geeignete Dienstleisterin?), also soll es die Community kostenlos für ihn richten.

    Du fragst, ob Du vielleicht einen Denkfehler machst.

    Ich würde das bestätigen.

    :)