Beihilfe während des Master-Studiums

  • Moin🙋️,

    also ich absolviere gerade ein Informatik-Studium und steuere auf den Bachelor-Abschluss zu. Jetzt habe ich auf irgendeiner Seite gelesen, dass man beim Master-Studiengang (für den ich mich bereits beworben habe) keinen Beihilfeanspruch mehr hat. Stimmt das so oder ist das totaler Quark? Kindergeld müsste ich (bzw. meine Mutter) jedenfalls weiter erhalten, da dieser Studiengang auf dem vorangegangenen aufbaut. Beim ersten Studiengang ist der Beihilfeanspruch ja noch vom Kindergeld abhängig, deswegen hat mich diese Aussage jetzt auch ein wenig verwirrt.

  • Bei dem Posting bleibt erstmal als Antwort nur 42

    Vielleicht kriegen wir es auch noch ein wenig genauer hin:

    Welcher Dienstherr, wer ist verbeamtet und um wessen Beihilfeanspruch geht es? Den eigenen oder den eines Elternteils?

    Schon schwierig, wenn man sich nicht mal am berühmten Erwin Lindemann orientieren kann…

    Ich mache das mal vor für den jungen Menschen:

    Ich heiße Erwin Lindemann, bin 23 Jahre alt, Student und bin demnächst mit dem Bachelor Studium fertig.

    Mein Vater ist Beamter, ich bin privat versichert. Da ich unter 25 Jahre alt bin und mein Vater Kindergeld für mich erhält, gibt es auch Beihilfe vom Dienstherrn für meine Krankheitskosten.

    Jetzt habe ich irgendwo in den großen Weiten des Internets irgendwas gelesen, dass ich angeblich für das aufbauende Masterstudium keine Beihilfe mehr bekommen kann.

    Ich weiß zwar die Quelle nicht mehr und kann sich hier auch nicht verlinken aber man kann ja nachfragen.

    Und hier meine bescheidene Meinung, die Vaddern oder Muddern locker über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einholen kann (die meisten Beamtys sind inzwischen dort auch gelandet mit ihrem Kindergeld):

    Wenn ein normaler engerer zeitlicher Zusammenhang zum Masterstudiengang besteht, gibt es bis zum 25. Geburtstag eigentlich keine Probleme.

    Aufpassen auf jeden Fall beim Master-Studium mit dem Nebenerwerb..

    Studentenjob kann Kindergeld gefährden
    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten.
    www.haufe.de
  • Bei dem Posting bleibt erstmal als Antwort nur 42

    Vielleicht kriegen wir es auch noch ein wenig genauer hin:

    Welcher Dienstherr, wer ist verbeamtet und um wessen Beihilfeanspruch geht es? Den eigenen oder den eines Elternteils?

    Dienstherr ist das Land Berlin*, mein Vater ist verbeamteter Pensionär. Und es geht um meinen Beihilfeanspruch, ich dachte das wäre ersichtlich gewesen, da ich ja geschrieben habe, dass ich einen Master-Studiengang anstrebe. Tut mir leid, wenn das nicht der Fall war.

    *Er war früher im Bereich der Justiz tätig (Amtsgericht Tiergarten).

  • Oder dein Vater früher mal eingesetzt war ist für den Fall so ziemlich das uninteressante.

    Wichtig ist vor allem, dass du mit deinem Gesundheitszustand perspektivisch eine vernünftige Krankenversicherung hast, die auch zukunftsorientiert ist.

  • Jetzt habe ich irgendwo in den großen Weiten des Internets irgendwas gelesen, dass ich angeblich für das aufbauende Masterstudium keine Beihilfe mehr bekommen kann.

    Ich weiß zwar die Quelle nicht mehr und kann sich hier auch nicht verlinken aber man kann ja nachfragen.

    Wenn ich die Quelle noch wüsste, hätte ich sie verlinkt. Ich bin da auch eher durch Zufall drauf gestoßen, als ich was im Zusammenhang mit der PKV recherchiert habe.

    Und ja, "man kann ja nachfragen", dafür ist diese Seite da.

    Jedenfalls sind das alles keine Gründe gleich unfreundlich zu werden. Wenn das mir nur falsch rübergekommen sein sollte, entschuldige ich mich natürlich.

  • Oder dein Vater früher mal eingesetzt war ist für den Fall so ziemlich das uninteressante.

    Wichtig ist vor allem, dass du mit deinem Gesundheitszustand perspektivisch eine vernünftige Krankenversicherung hast, die auch zukunftsorientiert ist.

    Ok, ja ich hab das jetzt auch nur geschrieben, da Muenchener das wissen wollte. Wichtig ist für mich vor allem, dass ich aufgrund meiner Krankengeschichte nicht abgelehnt werde. Das ist halt meine größte Sorge. Aber natürlich hast du mit deinem Kommentar auch recht. ;)

  • Ja klar, das ist ja wirklich alles freundlich gemeint, denn hier steht strukturiert ja auch einiges auf dem Spiel.

    Du bist als Beamten-Kind seit vielen Jahren die Behandlung als Privatpatient gewöhnt und bist bisher im Studium natürlich auch privat versichert.

    Im Master Studium, dann auch wegen der Regelung, die ich oben verlinkt habe etwas aufpassen.

    Wenn du jetzt schon weißt, dass eine Selbstständigkeit sehr wahrscheinlich ist und du nach dem Studium privat versichert bleiben möchtest, solltest du dich wegen den genannten Anwartschaften erkundigen.

  • Ja klar, das ist ja wirklich alles freundlich gemeint, denn hier steht strukturiert ja auch einiges auf dem Spiel.

    Du bist als Beamten-Kind seit vielen Jahren die Behandlung als Privatpatient gewöhnt und bist bisher im Studium natürlich auch privat versichert.

    Im Master Studium, dann auch wegen der Regelung, die ich oben verlinkt habe etwas aufpassen.

    Wenn du jetzt schon weißt, dass eine Selbstständigkeit sehr wahrscheinlich ist und du nach dem Studium privat versichert bleiben möchtest, solltest du dich wegen den genannten Anwartschaften erkundigen.

    Okay, dann nochmal sorry.

    Die Anwartschaften kann man also auch schon während des Studiums abschließen? Das wusste ich noch gar nicht. Danke für den Tipp! :thumbup: Allerdings kann es dann natürlich sein, dass ich dann in einen besseren Tarif wechseln werde und dann müsste ich ja unter Umständen doch wieder durch die Gesundheitsprüfung. Na ja, mal schauen, ich wollte mich da eh noch mal beraten lassen.

    In dem Thread hier geht's ja jetzt hauptsächlich um Beihilfeansprüche während des Master-Studiums.

  • Ok, ja ich hab das jetzt auch nur geschrieben, da Muenchener das wissen wollte. Wichtig ist für mich vor allem, dass ich aufgrund meiner Krankengeschichte nicht abgelehnt werde. Das ist halt meine größte Sorge. Aber natürlich hast du mit deinem Kommentar auch recht. ;)

    Die Sache mit meiner Krankengeschichte behandelt dann allerdings mein anderer Thread : PKV für Selbstständige bei Vorerkrankungen. :)

  • @Tomarcy

    Jetzt habe ich auch endlich die Quelle wieder gefunden! Siehe hier:

    Beihilfe endet als Student mit 25 Jahre
    Kinder von Beamten mit privater Krankenversicherung sind bis 25 beihilfeversichert. Danach kann man sich für günstige studentische PKV-Tarife entscheiden.
    www.studenten-pkv.de

    Da steht im dritten Absatz Folgendes:

    "Dein Anspruch auf die staatliche Beihilfe endet auch dann, wenn du dein erstes Studium

    erfolgreich abschließt. Für ein Zweitstudium oder eine Promotion wird kein Zuschuss

    gewährt."

    Das war der Grund für meine Themeneröffnung hier im Forum. Leider habe ich bislang auch noch nicht mehr dazu herausfinden können.

  • Jetzt habe ich auch endlich die Quelle wieder gefunden! Siehe hier:

    https://www.studenten-pkv.de/beihilfeversichert

    Da steht im dritten Absatz Folgendes:

    "Dein Anspruch auf die staatliche Beihilfe endet auch dann, wenn du dein erstes Studium erfolgreich abschließt. Für ein Zweitstudium oder eine Promotion wird kein Zuschuss gewährt."

    Das hat sich noch nicht ganz zurechtgeruckelt. Als man praktisch alle Studiengänge auf Bätschla und Masta umgestellt hat, hingen viele der Vorstellung an, daß man damit aus einem Studium zwei machen würde, das Masterstudium also völlig separat vom Bachelorstudium zu sehen sei (wie es beim großen Bruder USA ja ist).

    Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß ein Bachelor ein "Abschluß" etwas über Vordiplom ist, ein "volles Studium" also einen Master voraussetzt, der dem früheren Diplom entspricht. Mittlerweile sieht man daher ein Masterstudium nicht mehr als Zweitstudium, wenn es sich dem Bachelorstudium (einigermaßen) unmittelbar anschließt.

    Sehr viel wertvoller als Aussagen von laienhaften Foristen ist für Dich eine schriftliche Auskunft Deiner Beihilfestelle. Wenn Du Glück hast, kommt deren Antwort noch vor Ende Deines Studiums, sofern Du umgehend schriftlich anfragst.

  • Dienstherr ist das Land Berlin*, mein Vater ist verbeamteter Pensionär. Und es geht um meinen Beihilfeanspruch, ich dachte das wäre ersichtlich gewesen, da ich ja geschrieben habe, dass ich einen Master-Studiengang anstrebe. Tut mir leid, wenn das nicht der Fall war.

    *Er war früher im Bereich der Justiz tätig (Amtsgericht Tiergarten).

    Danke für die Ausführungen. Ich hatte das vermutet, aber ganz sicher war ich nicht (weil ich auch nciht alle Landsesbeamtengesetze kenne). Es ist schließlich auch möglich als Beamter selbst ein Masterstudium zu machen.

    Ich bin leider mit dem Berliner Beamtenrecht garnicht vertraut, aber eine weitere relevante Frage wäre natürlich wie alt bist Du bei voraussichtlichem Antritt des Masterstudiums.

    Im Zweifel können die Besoldungsstellen da weiterhelfen. in Bayern ist es vereinfcht gesagt so, dass man Anspruch auf die Beihilfe hat, solange das maßgebliche Elternteil auch Kinderzuschlag erhält (nicht Kindergeld).

    Es sollte bei Wegfall der Beihilfe und Wechsel in die GKV die PKV nicht gekündigt, sondern nur ruhend gestellt werden.