Moin🙋️,
also ich absolviere gerade ein Informatik-Studium und steuere auf den Bachelor-Abschluss zu. Jetzt habe ich auf irgendeiner Seite gelesen, dass man beim Master-Studiengang (für den ich mich bereits beworben habe) keinen Beihilfeanspruch mehr hat. Stimmt das so oder ist das totaler Quark? Kindergeld müsste ich (bzw. meine Mutter) jedenfalls weiter erhalten, da dieser Studiengang auf dem vorangegangenen aufbaut. Beim ersten Studiengang ist der Beihilfeanspruch ja noch vom Kindergeld abhängig, deswegen hat mich diese Aussage jetzt auch ein wenig verwirrt.