Terrassenüberdachung über Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

  • Hallo zusammen,

    Ich beschäftige mich gerade mit dem Wechsel bzw der Anpassung der Wohngebäudeversicherung und stolpere gerade über den Baustein der Glasversicherung.


    Am Haus ist eine Terrassenüberdachung angebracht, gilt somit vermutlich als "fest verbunden". Die Bedachung besteht aus Glas (ob es wirklich Echt / Sicherheitsglas ist oder ein Kunststoff weiß ich gerade nicht).

    Ich frage mich aber nun gerade, ob die Bedachung im Fall der Fälle (Baum stürzt um, Sturm wirft Ziegel auf das Dach oder so) durch die normale Wgv (Sturm) abgedeckt wäre, oder nur im Zusammenhang mit einer Glasversicherung?

    Kann mir das jemand von euch sagen, oder ist das vom Versicherer abhängig?


    Danke im Voraus!

  • Kater.Ka 24. Juni 2025 um 20:52

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Philbo,

    wie Sie richtig vermuten, ist die Frage in der Wohngebäudeversicherung mitversichert oder nicht, eine Frage der Versicherungsbedingungen. Nach den Musterbedingungen des GDV https://www.gdv.de/resource/blob/37090/562b0c381cf8f48be1cdafb8e74cc2e3/allgemeine-wohngebaeude-versicherungsbedingungen-vgb-2022-wohnflaechenmodell--data.pdf wäre m.E. Ihre Terrassenüberdachung aus Glas/Kunststoff bei einem Sturmschaden mitversichert. Voraussetzung wäre allerdings, dass Sie beim Versicherungsantrag Ihrer Versicherung bei einer entsprechenden Fragestellung auch mitgeteilt haben, dass Sie so ein Glas/Kunststoff- Terrassendach besitzen.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Philbo,

    wie Sie richtig vermuten, ist die Frage in der Wohngebäudeversicherung mitversichert oder nicht, eine Frage der Versicherungsbedingungen.
    [...]

    Voraussetzung wäre allerdings, dass Sie beim Versicherungsantrag Ihrer Versicherung bei einer entsprechenden Fragestellung auch mitgeteilt haben, dass Sie so ein Glas/Kunststoff- Terrassendach besitzen

    Darüber hinaus ist die Frage zu klären, in wie weit der bestehende Versicherungsschutz auch (noch) wertmäßig aktuell ist, bzw. welchen An- und Umbauten möglicherweise den Wert der Immobilie entscheidend verändert haben. Von wann ist der Vertrag, recht aktuell oder von "Anno TUK".
    Da hilft m.E. nur ein Besuch bei dem für die Gesellschaft zuständigen "Vertreters", um diese Dinge abzuklären. Danach kann man sich gut noch ein anderweitiges Gegenangebot holen.

  • Das ist ein wirklich interessante Frage. Sowohl die hier verlinkten AVB als auch die meiner Wohngebäudeversicherung treffen dazu keine eindeutige Aussage.

    Klar ist wohl, dass Terrassen mitversichert sind. In der Definition einer Terrasse findet eine Überdachung keine Erwähnung. Auch sind "mit dem Gebäude fest verbundene Teile" versichert. Diese Bedingung erfüllt eine Terrassenüberdachung offensichtlich. Nun ist aber selbst bei meinem "Premium-Paket" die "Gebäudeverglasung" nicht mitversichert. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen, ist nicht weiter ausgeführt. Ob eine Überdachung aus Glas darunter fällt, ist nicht klar.

    Allerdings halte ich das unverständlich. Wenn das Gebäude durch z.B. Feuer total zerstört wird, muss die Versicherung die Wiederherstellung zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung dann sagt: "Wir zahlen die Fensterrahmen, aber die Scheiben nicht. Dafür hätten Sie zusätzlich eine Glasversicherung gebraucht." Das wäre absurd. Daher im Zweifel vor Abschluss den Sachverhalt mit der Versicherung klären.

  • Hallo sam51,

    Nun ist aber selbst bei meinem "Premium-Paket" die "Gebäudeverglasung" nicht mitversichert.

    Kann ich mir schlicht nicht vorstellen, wie Sie auch im weiteren Text ausführen. Könnten Sie ggf. einmal die entsprechende Klausel einstellen?

    Natürlich ist die Gebäudeverglasung nur gegen die Gefahren versichert, gegen die auch das restliche Gebäude versichert ist, also z.B. Feuer, Sturm oder Hagel. Nicht versichert ist die Zerstörung der Glasflächen aus sonstigen Ursachen, z.B. der Stein des Nachbarkindes oder Wärmespannungen.

    Gruß Pumphut

  • Oh, ich sehe schon, dass das anscheinend gar nicht so eindeutig bzw. Klar geregelt ist.

    Wertmäßig dürfte es keine großartige Änderung gegeben haben, der Vertrag ist vor 8 Jahren geschlossen worden.

    Gefragt nach eine überdachten Terrasse wird aber meines Wissens nach nicht beim Abschluss (hier huk als Versicherer).

    Bei mir kam die Frage auf, weil es kurz bevor ich die Frage gestellt habe, hier gewittert hat und eine Windböe eine Holzplatte erfasst und durch den Garten gewirbelt hatte

  • Wertmäßig dürfte es keine großartige Änderung gegeben haben, der Vertrag ist vor 8 Jahren geschlossen worden.

    Gefragt nach eine überdachten Terrasse wird aber meines Wissens nach nicht beim Abschluss (hier huk als Versicherer).

    Bei mir kam die Frage auf, weil es kurz bevor ich die Frage gestellt habe, hier gewittert hat und eine Windböe eine Holzplatte erfasst und durch den Garten gewirbelt hatte

    Ich würde das mit dem Versicherer klären, bevor der nächste Sturm oder der nächste Baum irgendeinen Schaden verursachen kann.

    Bei der Gebäudeversicherung lieben die Versicherer, wenn Steine gegen Feuer versichert werden, die im Wasser liegen. ...ach hätte ich doch nur vorher....;)

  • Da hast du wahrscheinlich Recht, eine Nachfrage schadet nicht.

    Ich habe nur immer das "Glück", dass kurz nach meiner Anfrage ein passender Schadensfall eintritt. Damals hatte beim gerade abgeschlossenen Vertrag nachgefragt, ob die Garage extra angegeben werden muss. 2 Monate später hat der Sturm die Nebeneingangstür aus der Verankerung gerissen und sie lag im Garten. Letztes Jahr hab ich die Sb aus der Tk der Kfz Versicherung herausgenommen und hatte 4 Wochen später einen Steinschlag mit Riss, bei dem die Scheibe getauscht werden musste.

    Meine Anfragen stehen oft unter keinem guten Stern ^^


    Wahrscheinlich frage ich jetzt wegen der Terrasse an und der nächste Herbststurm schmeißt mir was aufs Dach.

  • Wahrscheinlich frage ich jetzt wegen der Terrasse an und der nächste Herbststurm schmeißt mir was aufs Dach.

    Dann dreh den Spieß doch einfach um. Frag nicht - dann passiert auch nichts!

    Vorsicht: Diese Garantie gilt nur solange du sie nicht überreizest, also auf die Idee kommst, die Gebäudeversicherung dann auch gleich zu kündigen. 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo sam51,

    Kann ich mir schlicht nicht vorstellen, wie Sie auch im weiteren Text ausführen. Könnten Sie ggf. einmal die entsprechende Klausel einstellen?

    Natürlich ist die Gebäudeverglasung nur gegen die Gefahren versichert, gegen die auch das restliche Gebäude versichert ist, also z.B. Feuer, Sturm oder Hagel. Nicht versichert ist die Zerstörung der Glasflächen aus sonstigen Ursachen, z.B. der Stein des Nachbarkindes oder Wärmespannungen.

    Gruß Pumphut

    Hier der entsprechende Auszug für den "Premium Schutz", allerdings nicht aus den AVB, sondern aus einem Produktblatt:

    Man könnte das so interpretieren, dass bei einem Absturz eines klingonischen Raumkreuzers auf mein Haus der Schaden ersetzt wird, außer die Fensterscheiben und die PV-Anlage. Was natürlich absurd wäre. Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass diese Information nicht korrekt ist.

    Im zugrunde liegenden Basispaket steht jedenfalls in den AVB:

    Hier sind Überdachungen explizit benannt, ohne Einschränkung nach Material. Also würde nach meiner Ansicht hier der Versicherungsschutz auch für Terrassendächer aus Glas greifen.

    Da wir selbst eine solch gläserne Terrassenabdeckung haben, interessiert mich schon, wie es damit versicherungstechnisch aussieht. Ich habe daher eine entsprechende Nachfrage an die Versicherung gestellt.

  • Hallo sam51,

    hier ist die Lösung: Der Baustein PremiumPlus ist eine Erweiterung der versicherten Schadenereignisse, die den Versicherungsfall auslösen. In der klassischen Wohngebäudeversicherung sind dies nur ausdrücklich benannte und definierte Ereignisse, eben Brand, Sturm, Starkregen usw. Bei der Allgefahrendeckung sind es (fast) alle denkbaren Ereignisse, eben auch der klingonische Raumkreuzer (wenn nicht kriegerische Handlung – anderes Thema). In dieser Superdeckung möchte man die Gebäudeverglasung u.a. nicht mit drin haben. Umkehrschluss, in der Standarddeckung Wohngebäudeversicherung ist die Gebäudeverglasung selbstverständlich mitversichert.

    Gruß Pumphut