Hin und Her überweisen zwischen Eheleuten - Schenkung? Verrechnung?

  • Hallo guten Tag,

    wenn mein Mann ein Tageskonto hat auf welchem beispielsweise 500.000 Euro liegen und ich ein Neues eröffne da man als Neukunde bessere Konditionen bzgl der Zinsen erhält und wir buchen diesen Betrag auf das Konto, welchen auf meinen Namen läuft, wäre ja der Schenkungsfreibetrag für 10 Jahre ausgeschöpft. Wie verhält es sich aber wenn im Jahr darauf mein Mann wieder ein Konto auf irgendwo auf seinen Namen eröffnet und das Geld wieder auf seinen Namen zurück gebucht wird - gleicht sich dies dann aus, da ich das Geld wieder zurück "geschenkt" habe und wir sind wieder bei null bzgl der Schenkungssteuer?


    Vielen dank für Erklärungen :)

    • Hilfreichste Antwort

    Genau diese Frage hätte ich den Finanzamt in Hildesheim, die sind zuständig für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei uns, gestellt.

    Bei einer solchen Sachlage, bei der es durch die Ausnutzung der Marktangebote zu Übertragungen von Ehegatten kommt, wird nicht von Schenkungen ausgegangen.

    Um sicher zu gehen, habe ich mir diese Info natürlich schriftlich geben lassen.

  • mein Mann ein Tages[geld]konto hat auf welchem beispielsweise 500.000 Euro liegen

    Ich hoffe, dass dies nur eine theoretische Annahme ist … Falls nicht, unbedingt tätig werden!

    "If you don't believe it and you don't get it, I can't make you believe it."

    - Satoshi Nakamoto

  • maja1591 26. Juni 2025 um 15:55

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  • Hallo guten Tag,

    wenn mein Mann ein Tageskonto hat auf welchem beispielsweise 500.000 Euro liegen und ich ein Neues eröffne da man als Neukunde bessere Konditionen bzgl der Zinsen erhält und wir buchen diesen Betrag auf das Konto, welchen auf meinen Namen läuft, wäre ja der Schenkungsfreibetrag für 10 Jahre ausgeschöpft.

    Für mich ist die Frage, wem das Geld eigentlich wirklich gehört viel wichtiger. Wer soll denn Gläubiger der Einlage sein?
    Ich persönlich halte von diesem Hin- und Her überhaupt nichts.

    Der Kontoinhaber ist "Chef des Vertrages" - er kann mit dem Konto anstellen, was er möchte. Der Partner hat in der Regel keinerlei Chance, wenn der Kontoinhaber den Zugang des Partners blockiert.
    Eine mögliche Vollmacht ist mit einem Knopfdruck gelöscht - der online Zugang zum Konto kann binnen Sekunden verändert werden.


    Aber natürlich kommen solche Dinge nicht in deinem/eurem Umfeld vor.


    Probleme kann es weiterhin geben im Falle einer Trennung und vor allem im Erbfall, wenn ihr keine Kinder und auch kein Testament haben solltet.


    Aber es ist "dein" - "ihr" -"sein" - "euer" Geld und ihr könnt natürlich machen, was ihr wollt.