Elterngeld + Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung - wie angeben?

  • Hallo liebe Foristen,

    unsere Tochter ist am November 2023 geboren worden. Meine Frau hat in den Bescheinigungen zu Mutterschafts- und Elterngeld jedoch folgende Zeiten drin:

    19.11.2023 bis 14.01.2024 = Mutterschaftsgeld 741€

    15.11.2023 bis 14.11.2024 = Elterngeld 10 Monate zu je 1788,85€ = 17888,50€ erste Überweisung in März 2024 Rückwirkend für LM 3, LM 4, LM5 war in März dann der reguläre Bezug.

    Ich kann im Steuerprogramm jedoch kein Datum früher als den 01.01. angeben. Bedeutet dies, dass ich dann die einzelnen Tage in 2024 rausrechne und den Betrag dann dementsprechend angebe oder muss ich den kompletten Betrag für 2024 zuschreiben?

    Da dies ja Beträge sind, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen, würde die komplette Angabe unseren Steuersatz ordentlich nach oben schrauben.

    Ich möchte aber auch keine falschen Angaben machen, daher bitte ich hier um Hilfe. Meine Recherche im Netz bringt mir nur als Rückmeldung: Ja, beides muss ich angeben, aber keine Informationen zum "Wie".

    Vielen Dank bereits im Voraus.

  • Ist kein Elsterzugang mit automaitscher Übernahme der übermittelten Werte vorhanden?
    Dort müssten sie ja eigentlich korrekt übernommen werden.

    Grundsätzlich würde ich vermuten, dass das Zuflussprinzip gilt. Einnahmen werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie zugeflossen sind.

  • Unsere Tochter ist am November 2023 geboren worden.

    Alles Gute!

    Die Steuererklärung 2023 ist aber vermutlich schon durch.

    Wann ist denn das Mutterschaftsgeld auf Eurem Konto angekommen?

    Und wann das Elterngeld?

    Im Steuerrecht gilt allgemein das Zufluß- (bzw. Abfluß-)Prinzip.

    Da dies ja Beträge sind, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen, würde die komplette Angabe unseren Steuersatz ordentlich nach oben schrauben.

    Je nachdem.

    Im Jahr 2023 hat die Nichtberücksichtigung des noch nicht überwiesenen Mutterschaftsgeldes den Steuersatz ordentlich nach unten geschraubt, im Jahr 2024 mag die Nachzahlung den Steuersatz ordentlich nach oben schrauben.

  • WerAuchImmer Bisher haben wir das immer von Hand gemacht, ohne vorausfüllung. Aber danke, das haben wir (meine Frau und ich) gestern noch bei MeinElster angegeben, dann werden wir das vorausfüllen lassen. Macht die Dinge ein wenig einfacher.

    Achim Weiss Danke Dir und WerAuchImmer für die Infos. Dann muss ich das Elterngeld vollständig angeben, also alle 10 Monate, da die erste Überweisung im März 2024 angekommen ist.

  • Hierzu ein kleiner Hinweis:

    Die Elterngeldstelle hat doch dem Finanzamt alle Werte elektronisch mitgeteilt.

    Hast du den Beleg-Abruf bei Elster aktiviert?

    Dann sind die Daten doch auch korrekt in eurer Steuererklärung enthalten.

    Solltet ihr zum Beispiel theoretisch einen zu niedrigen Wert eintippen, wird das natürlich diesen Wert überhaupt nicht beachten.