Hallo liebe Foristen,
unsere Tochter ist am November 2023 geboren worden. Meine Frau hat in den Bescheinigungen zu Mutterschafts- und Elterngeld jedoch folgende Zeiten drin:
19.11.2023 bis 14.01.2024 = Mutterschaftsgeld 741€
15.11.2023 bis 14.11.2024 = Elterngeld 10 Monate zu je 1788,85€ = 17888,50€ erste Überweisung in März 2024 Rückwirkend für LM 3, LM 4, LM5 war in März dann der reguläre Bezug.
Ich kann im Steuerprogramm jedoch kein Datum früher als den 01.01. angeben. Bedeutet dies, dass ich dann die einzelnen Tage in 2024 rausrechne und den Betrag dann dementsprechend angebe oder muss ich den kompletten Betrag für 2024 zuschreiben?
Da dies ja Beträge sind, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen, würde die komplette Angabe unseren Steuersatz ordentlich nach oben schrauben.
Ich möchte aber auch keine falschen Angaben machen, daher bitte ich hier um Hilfe. Meine Recherche im Netz bringt mir nur als Rückmeldung: Ja, beides muss ich angeben, aber keine Informationen zum "Wie".
Vielen Dank bereits im Voraus.