Feststellungserklärung bei Vermietung

  • Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem aktuell. Vorab: ich arbeite mit Wiso-Steuer, die Frage ist aber ehr allgemein.

    Im Jahr 2024 habe ich mit meiner damals noch Verlobten eine Wohnung gekauft die wir vermieten. Mit Grundbucheintrag 50/50. Nun mache ich die Steuererklärung. Das hat leider alles gedauert da die Hausverwaltung ewig zur Abrechnung gebraucht hat.
    Nun hänge ich an der feststellungserklärung. Ich habe bei Wiso nur die Möglichkeit die Einnahmen anzugeben. Diese sind logischerweise deutlich im Minus. Nun habe ich alles schön eingeben und natürlich auch ausführlich die Anlage "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" bearbeitet (wo logischerweise 50% des Verlusts ausgewiesen sind- da 50% Anteil an Wohnung). Nun addiert Wiso die Einnahmen bzw. den Verlust aus Vermietung und Verpachtung mit der Feststellungserklärung. Was ja falsch ist. Dann kommt hinzu, dass ich immer wieder lese, dass der Festestellungsbescheid abgewartet werden soll bis man die Einkommenssteuererklärung macht. Ich denke zum einen wird dieser Bescheid nicht rechtzeitig bis zur Abgabefrist der Steuererklärung ankommen, zum anderen ist es doch völlig sinnbefreit dass das Amt das feststellt was ich manuell ausrechnen kann - nämlich die 50% 50% Aufteilung. Wie kann ich nun vorgehen?

    Vielen Dank

  • Kater.Ka 6. Juli 2025 um 15:39

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ihr macht eine Feststellungserklärung, dort werden die Einnahmen und Ausgaben angeben sowie die Aufteilung und eure Steuernummern.

    Das ist quasi eine eigene Steuererklärung.

    Das Ergebnis (und nur das) trägst du in deiner Erklärung ein. Vermietung und Verpachtung ist nur, wenn dir die Wohnung alleine gehört, da machst du hier also nichts.

    Normal wartet man auf das Ergebnis der Feststellungserklärung, schon weil du da ja erst die Steuernummer bekommst auf die du in deiner Erklärung verweisen willst, aber wenn es dringend ist, geht das sicher auch anders. Kurze Notiz dazu oder Anruf beim FA sollte reichen.

  • Ich nutze auch Wiso-Steuer und mache es genau wie über mir beschrieben. Es wird eine gesonderte Feststellungserklärung gemacht und nur das Ergebnis daraus (dein Anteil) wird in deine persönliche Steuererklärung übertragen.

    Zu finden ist das in Wiso-Steuer unter "Andere Einnahmen" --> "Beteiligungen und gesonderte Feststellungen". Aus den von dir genannten Gründen warte ich auch nicht erst auf den Bescheid der gesonderten Feststellung, sondern gebe die persönliche Steuererklärung schon vorher ab. Im Programm wählst du dann einfach bei der Frage "Soll die Berücksichtigung der Einkünfte von Amts wegen erfolgen?" "ja" aus. Damit ist gewährleistet, dass das Finanzamt später die tatsächlichen Daten (sofern sie von dem abweichen, was du angegeben hast) automatisch berücksichtigt und deine Steuererklärung ggf. korrigiert.