Hausgeld in der Steuererklärung

  • Ich erstelle erstmals meine Steuererklärung, nachdem meine Steuerberaterin mich im Stich gelassen hat.

    Frage: Sofern ich ihre letzte Erklärung richtig verstanden habe, hat sie die relevanten Posten wie haushaltsnahe Dienstleistungen etc. der eigengenutzten Immobilie und der Einliegerwohnung addiert. Und eben nicht differenziert in zwei Posten angegeben. Ist das korrekt?

    ADMIN: bitte ggf. in eine passende Rubrik verschieben, vielen Dank!

  • Die haushaltsnahen Dienstleistungen der vermieteten Wohnung gehören in die Anlage V. Die haushaltsnahen Dienstleistungen für die eigene Wohnung gehören nicht da rein (Anlage V).

    Davon bin ich auch ausgegangen. Aber erstens hat meine Steuerberaterin die Posten nach meinem Eindruck addiert. Ich sehe in ihrer Erklärung jedenfalls keinen zweiten Posten. Zweitens sehe ich bei Elster kein Formular für 2 getrennte Einträge

  • In Ergänzung zu mauk: Nur bei der eigengenutzten Immobilie gibt es die Haushaltsnahen Dienstleistungen, da vermindern 20% des Lohnanteils direkt die Steuerschuld. Bei der vermieteten Einliegerwohnung führt die gesamte Handwerkerrechnung (also Lohn und Material) zu Werbungskosten und vermindert das zu versteuernde Einkommen. Rechnungen, die beides betreffen (z.B. Kaminkehrer oder Heizungswartung) werden prozentual nach der Wohnfläche berücksichtigt.