Beiträge von Totalverwirrt

    Es gibt gute Neuigkeiten: Meine Freundin wurde von ihrer alten PKV in den Basistarif aufgenommen, natürlich zum Höchstbeitrag und mit ordentlichen „Strafzahlungen“. Daran ist sie aber ja selbst schuld…

    Von der aktuellen Krankenhausbehandlung wird der Teil übernommen, der auf die Zeit ab Versicherungsbeginn entfällt. Wie das konkret läuft, wird man sehen. Erfreulicherweise macht ihre Genesung gute Fortschritte und die Chancen, dass sie kein Pflegefall bleibt, sind nahe 100%.

    Ich danke allen Foristen, die sich mit ihren Hinweisen beteiligt haben - (fast) alle haben mir sehr geholfen.

    Jetzt müsste ich nur noch wissen, wie man einen Beitrag als erledigt kennzeichnet…

    Meine Freundin, die an dem Unfall selber schuld war, weiß nicht mehr, ob sie eine Kündigung erhalten hat. Sie sagte, sie habe Mahnungen bekommen mit der „Drohung“, dass sie erst wieder Versicherungsschutz habe, wenn sie alle Rückstände bezahlt habe. Das habe sie nicht gekonnt und deshalb das Thema für sich abgehakt (ich bin so sauer über soviel Naivität, dass ich manchmal schon an unserer Freundschaft zweifle). Möglicherweise ruht also der alte Vertrag noch - ich werde versuchen, das herauszufinden.

    Danke schonmal für die ganzen Tipps!

    Das kann so nicht stimmen, was das “Sozialamt“ betrifft.

    Welches Amt meinst du hier konkret, bei dem du nachgefragt hast? Telefonisch?

    Die Antwort, die dir eine versierte Sachbearbeiter:in gegeben hätte, wäre so gewesen:

    Sofern Hilfe-Bedürftigkeit vorliegt werden Kosten des Basistarifs gem. SGB XII übernommen.

    Voraussetzung hierfür ist, dass das Vermögen nach der Regelung des Paragraphen 90 SGB XII zuerst verbraucht werden muss.

    Liebe Fachleute in der Community, ich unterstütze gerade eine liebe alleinstehende Freundin, die vor 2009 wegen Beitragsrückständen aus der PKV geflogen ist. Leider hat sie es bis heute versäumt, sich wieder zu versichern (bitte keine „Schelte“, ich finde das selbst absolut verantwortungslos und bin deshalb stinksauer auf sie). Nach ihren Angaben war sie nie in der GKV, sondern schon als Kind bei ihrem Vater in der PKV mitversichert. Arztbesuche und Medikamente hat sie seit ihrem Rauswurf aus der PKV selbst bezahlt, das war wohl immer „überschaubar“.

    Nun hatte sie einen schweren Unfall und liegt im Krankenhaus, es wird wohl ein mehrmonatiger Krankenhausaufenthalt.

    Es ist gut möglich, dass sie ein Pflegefall bleiben wird. Die Rücklagen werden aber wohl schon für das Krankenhaus nicht reichen. Es ist daher höchste Zeit, dass sie wieder eine KV und eine PflV abschließt, wobei aufgrund von Vorerkrankungen und Alter (Anfang 70) wohl nur einer der beiden Sozialtarife mit Kontrahierungszwang in Frage kommt.

    Ich habe sehr viel recherchiert und kenne die Beitrags- und Leistungsunterschiede der beiden Tarife schon recht gut, habe aber noch folgende Fragen:

    1) Ist es richtig, dass sie als „Altfall“ zwischen Standard- und Basistarif wählen kann?

    2) Ist es richtig, dass die PKV im Basistarif ab Vertragsbeginn auch für die aktuelle Unfallbehandlung im Krankenhaus zahlen muss, im Standardtarif aber nicht?

    3) Stimmt es, dass beim Basistarif die früheren Altersrückstellungen nicht angerechnet werden, beim Standardtarif aber schon?

    3) Muss sie sich an ihre frühere PKV wenden (hat schlechten Ruf), oder dürfte sie auch bei anderen PKVs abschließen, d.h. würde auch für diese ein Kontrahierungszwang gelten?

    4) Wie lang darf sich eine PKV Zeit lassen, den Antrag anzunehmen? Oder hat sie Anspruch, dass der Vertrag rückwirkend ab Antragstellung in Kraft tritt?

    Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ich in diesem Forum Antworten auf meine Fragen bekommen würde. Verbraucherzentrale und Sozialamt konnten mir nicht weiterhelfen, die Clearingstelle für Nichtversicherte ist überlastet.

    Vielen Dank!!!!