Jetzt verstehe ich: so lange man im Berufsleben freiwillig krankenversichert ist zahlt man nur für Einnahmen (Arbeitslohn oder eben private LV, die dann auf 120 Monate aufgeteilt werden) bis zur Beitrags-Bemessungsgrenze von derzeit ca 5800€/Monat. D.h., die Auszahlung einer Lebensversicherung sollte dann noch während des aktiven Berufslebens erfolgen, weil man dann eh schon den Höchsatz zahlt. Als gesetzlich krankenversicherter Rentner wird man in der Regel mit gesetzlicher Rente (und ggf Betriebsrente oä) nicht auf 5800€/monatlich kommen und müsste dann auf zusätzliche Einnahmen während dieser Zeit bis zur Obergrenze Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. So korrekt?
Nein, du hast es immer noch nicht kapiert, oder zumindest nur die Hälfte:
1) Wenn die Auszahlung während deines Berufslebens erfolgt, ist die private LV zwar grundsätzlich beitragspflichtig. Weil du aber vermutlich mit deinem Einkommen eh schon die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hast, wirkt sich das nicht aus. Diesen Teil hast du also erfreulicherweise jetzt kapiert.
2) Wenn du die Leistungen als Rentner erhältst, bist du als offenbar „immer GKV-Versicherter“ in der KVdR, dort werden (nach aktueller Gesetzeslage) NUR GRV und BetrAHV verbeitragt, auch wenn du damit die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichst.
Fazit: Wo liegt dein Problem?