Beiträge von Totalverwirrt

    Bzw. ich würde das mit dem Arbeitgeber klären, dass meine eigene Versicherung die Kosten um 180 € erhöht (im Jahr? wie viel ist das in Prozent?) und um einen Vorschlag bitten.

    Diese 180 € sind mit der KM-Pauschale von 4.500 € (15.000 x 0,30) abgedeckt. In meiner letzten Firma gab es auch eine derartige Zusatzversicherung, die ich auch einmal in Anspruch nehmen musste (mein Auto wurde im Flughafen-Parkhaus beschädigt während ich auf Dienstreise war). Die gesamte Abwicklung lief ausschließlich über die Zusatzversicherung.

    Meine beste Freundin hat auch mal für die DVAG gearbeitet. Als sie, wie nicht anders zu erwarten, auch mit mir ein Beratungsgespräch führen wollte, habe ich ihr freundlich, aber sehr deutlich gesagt, dass ich meine persönliche Finanz- und Versicherungssituation aus grundsätzlichen Erwägungen nicht im Freundeskreis besprechen möchte. Sie hat das akzeptiert und sich sogar bedankt, dass ich ihr keine falschen Hoffnungen mache.

    Macht wohl keinen Sinn mehr sachlich zu antworten, der TE ist nicht auf sinnvolle Antworten aus, auf Wiedersehen….

    Ich wundere mich schon die ganze Zeit, wie viele Foristen sich die Mühe machen, dem TE etwas zu erklären, was mit gesundem Menschenverstand ohnehin klar sein sollte. Dieser Thread ist diesbezüglich die logische Fortsetzung seiner Fragen zum magischen Dreieck bei der PKV. Ich schenke meine Zeit lieber Menschen, die wirklich nach Antworten suchen.

    Ich wollte eine Info, was vereinfachtes Steuerhändling, keine Quellensteuer bedeutet. Danke!

    Die Erklärung bekommst du, wenn du auf der Raisin-Seite einfach diese Felder anklickst:

    „Vereinfachtes Steuerhandling“ bedeutet, dass Raisin für dich die Kapitalertragsteuer, den Soli und ggf. die Kirchensteuer abführt. Wenn das nicht dabei steht, musst du die Zinsen selbst über die Steuererklärung versteuern.

    „Keine Quellensteuer“ steht oft bei ausländischen Banken dabei. In diesen Ländern fällt dann für deutsche Anleger keine Quellensteuer des jeweiligen Landes an. In Deutschland besteht aber natürlich trotzdem Steuerpflicht.

    Bisher haben bei mir DKB, Comdirect und Traders Place alle nicht rückwirkend am 2.1. gebucht sondern mit dem Datum der tatsächlichen Buchung (zwischen 13. und 26.01.). Finanzen net Zero und Consors haben bei mir noch nichts gebucht. So viel dazu, dass immer zum 2.1. gebucht würde…

    Finanzen Net Zero und Comdirect haben bei mir schon vor über einer Woche gebucht, beide mit Wertstellung 2.1. und sehr transparenter Berechnung der Beträge

    Als erstes würde ich in den Versicherungsbedingungen nachschauen, ob die Allianz auf die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung abstellt. Wenn das so ist (was ich vermute), habt Ihr überhaupt nichts zu befürchten und die Übersendung des Pflegegutachtens dient nur dem Nachweis der Anspruchsberechtigung. Wenn es dagegen, wie im Beispiel der Ergo in dem YouTube-Film, eigene Kriterien für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gibt, ist die Sache etwas heikler, aber natürlich bräuchte die Allianz gerade in diesem Fall das komplette Pflegegutachten. Fazit: Ja, das Pflegegutachten müssen sie bekommen.

    Wegen der Leistungsauskunft der KK für 2013 bis 2018 geht es wahrscheinlich darum, ob bei Antragstellung die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Hier bin ich überfragt, ob das jetzt noch überprüft werden darf.

    der Arbeitgeber hat ein "Günstigerberechnung" gemacht und möchte die Rente eigendlich nicht bezahlen sondern wie ober geschrieben alles auf einmal bzw auf bis zu 15 Jahre verteilt.

    nach meinen Berechnungen ist aber nach ca. 15 Jahren die Rente schon 135.000€ "wert". und steigt weiter und hört ja nicht auf...

    Arbeitgeber wollen oft lieber Einmalzahlungen oder Ratenzahlung leisten, denn bei einer lebenslangen Rente tragen sie das „Langlebigkeitsrisiko“, d.h. das Risiko, dass der Leistungsempfänger sehr alt wird….

    Ich würde hier nicht nur die jeweiligen Steuerabzüge vergleichen, sondern mir auch überlegen, ob ich dem Arbeitgeber zutraue, dass er mir die Rente in z.B. 15 Jahren weiterhin korrekt auszahlt und auch, wie mein eigener Gesundheitszustand ist. Insofern solltest du dir und uns auch die Frage aus #4 beantworten.

    Als Rentner ist man nicht „automatisch“ in Steuerklasse 6, sondern nur dann, wenn man die bessere (als Verheirateter 3, 4 oder 5) woanders angegeben hat, oder eben nirgendwo angegeben hat. Du könntest also tatsächlich, wie von der Personalabteilung vorgeschlagen, die Steuerklasse wechseln und hättest dann einen niedrigeren Lohnsteuerabzug, der aber ja, wie von meinen Vorrednern betont, sowieso nur eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld ist.

    Wenn ich die Hz/WW-Abrechnung richtig interpretiere, hast du im Abrechnungszeitraum weder Kalt- noch Warmwasser verbraucht. Das kann ja eigentlich nicht sein, dieser vermutliche Fehler wäre aber ja zu deinen Gunsten.

    Weiter ist - entgegen der Aussage der Hausverwaltung - der Vermieteranteil an den CO2-Kosten in Höhe von EUR 2,39 noch nicht berücksichtigt.

    Insgesamt würde ich die Füße stillhalten und mich über die hohe Rückerstattung freuen.

    Wenn es genug Kunden betrifft die sich melden, kann durch diese kleinen Beträge durchaus ein Millionen Schaden entstanden sein...

    Der Verwaltungsaufwand, diese Mini-Schäden zu kompensieren, dürfte um ein Vielfaches höher sein. Volkswirtschaftlich absoluter Unsinn.

    Es gibt hier auch einen Hinweis von einem Comdirekt-Kunden, dass die Rückbuchung das Wertstellungsdatum 22.12.2025. Also keine alleinige Verschwörung der ING.

    Auch meine Sparkasse hat mit Wertstellung 22.12. zurückgebucht.

    Ich werde mich darüber weder bei der HUK24, noch bei meiner Sparkasse beschweren, denn dank eines schnellen Transfers vom Tagesgeldkonto war mein Giro übers Wochenende nicht im minus. Und den Zinsverlust vom Tagesgeldkonto kann ich verschmerzen.

    …. Vor einigen Wochen gab es ein Angebot für den Umstieg auf das Metal-Konto für 3 Monate zum reduzierten Preis. Ich wollte das Ganze mal testen und habe daraufhin abgeschlossen.

    Aufgrund dieser Beschreibung in deinem Beitrag #1 schließe ich mich meinen Vorrednern an, dass das Vorgehen der N26 rechtlich korrekt ist: Du hast das Angebot der N26 angenommen, auf ein anderes Kontomodell UMZUSTEIGEN. Als Anreiz für den Umstieg gab es 3 Monate reduzierte Gebühren.

    Dir wurde also gerade nicht angeboten, dein altes Kontomodell ruhen zu lassen und parallel das andere Kontomodell unverbindlich und kostenlos für 3 Monate zu testen.

    Dein Besitzstand aus dem alten Modell ist daher auch meiner Ansicht nach durch den Kontomodellwechsel weg.