Wenn die einzige Motivation für die Übernahme des Anteils deines Bruders ist, dass du selbst gerade kein Geld aus dem potentiellen Verkauf der Wohnung brauchst, würde ich die Finger davon lassen.
Beiträge von Totalverwirrt
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Ich schließe mich Pumphut an und denke, dass der wesentliche Faktor der Preis ist.
Worauf beruht denn der aktuelle Angebotspreis? Hat der Makler eine seriöse, nachvollziehbare Einwertung vorgenommen, oder hat er (wenig professionell) mehr oder weniger einfach deinen Wunschpreis übernommen?
Im letzteren Fall wäre mein Vorschlag, als nächsten Schritt das Grundstück von einem anderen, in der Region wirklich erfahrenen Makler einwerten zu lassen. -
Für Maßnahmen, die KFW-gefördert sind, darf man keine Handwerkerleistungen bei der Steuer geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn die maximale KFW -Fördersumme überschritten ist. Das ist so ausdrücklich in § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG geregelt.
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Totalverwirrt das ist schön zu hören, 2023/2024 hatte die FNZ sich nicht kooperativ verhalten und was man jetzt auf "Trustpilot" liest ist auch nicht immer positiv.
Hattest du ein großes Depot übertragen, wenn ich fragen darf?Ich habe nicht das gesamte Depot übertragen, sondern nur einen Posten im mittleren fünfstelligen Bereich. Den Vorabverkauf der Bruchstücke hat die FNZ auch von sich aus veranlasst.
Aber zurück zum TO: Kein Depotübertrag, egal woher oder wohin, spart Steuern, denn die für die Gewinnermittlung benötigten Daten werden ja mitübertragen. Ein Übertrag vor geplantem Verkauf lohnt daher nur, wenn das aufnehmende Depot günstigere Gebühren hat.
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Die FNZ ist nicht gerade kooperativ was Depotüberträge betrifft.
Ich habe es folgendermaßen gemacht.
Das Formular der FNZ Bank für Depotüberträge heruntergeladen ausgefüllt und per Post versendet, gleichzeitig ein Depotübertrag (Einzug) bei der comdirect gestartet und für den anderen Teil bei der ING.
Ich splittete halb zur ING und zu comdirect.
Die Bruchstücke hatte ich zuvor verkauft.
Nach 2-3 Wochen war der Übertrag samt Kaufdaten vollzogen.
TomJones - nicht aufgeben- Notfalls die BAFIN informieren und das so der FNZ mitteilen.Ich habe letztes Jahr auch einen Depotübertrag von der FNZ Bank zur Comdirect gemacht. Es lief völlig problemlos - also bitte nicht gleich den Teufel an die Wand malen.
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Ganz heißer Tipp: Kein Tier (Rasse) anschaffen, das gerade in Mode ist oder war. Die Möglichkeit, das man dann ein Tier mit einem Zuchtfehler erhält, scheint ziemlich groß zu sein. Gleiches gilt für importierte Strassenhunde/-katzen aus aller Herren Länder.
Mein erster Hund war ein Straßenhund aus dem Tierschutz (Spanien) und wurde 17 Jahre alt. Der zweite, ebenfalls aus dem Tierschutz (Ungarn), wurde 15 Jahre alt, und der aktuelle (aus Rumänien) ist schon 14. Beim Tierarzt waren/sind wir nicht öfter als andere Halter. Entscheidend ist nicht das Herkunftsland oder die Vergangenheit als Straßenhund, sondern die Vermittlung durch eine seriöse Organisation, die z.B. auch auf Mittelmeerkrankheiten getestet hat.
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Ggf. steht auch noch ein Altersentlastungsbeitrag zur Verfügung.
Den gibts für die gesetzliche Rente, um die es hier ja geht, nicht.
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Da kein notarielles Testament vorliegt und offenbar auch keine notariell beurkundete oder zumindest öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich (!) den Immobilienverkauf umfasst, ist nach meiner Kenntnis ein Erbschein zwingend erforderlich.
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Zu beachten ist auch, dass ein vom AG zuschussfähiger Beitragsentlastungsbaustein auch im Rentenalter weitergezahlt werden muss, die Entlastung, die dann wirtschaftlich „ankommt“, reduziert sich also entsprechend. Ich habe mich dagegen entschieden.
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Regelmäßige Kosten kann man als Vermieter umlegen, sofern die BetrKV betreffend und im Mietvertrag genannt.
Hier ist es scheinbar eine einmalige Aktion, die Kosten sind also nicht auf alle Mieter umlegbar.So ist es. Allerdings kann der Vermieter ankündigen, derartige Aktionen künftig alle 2 bis 3 Jahre zu machen, dann sind es regelmäßige Kosten.
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Um auf die Anfangsfrage zurückzukommen. Wie hoch wäre der Auszahlungsbetrag? Nach meiner Rechnung müsste dieser schon über 160k liegen, damit darauf überhaupt Zusatzbeitrag anfällt. Freibetrag für Versorgunfsbezüge ist Eur 197,75 monatlich.
Dieser Freibetrag gilt für die betriebliche Altersversorgung. Hier geht es um eine private Lebens-/Rentenversicherung.
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Jetzt verstehe ich: so lange man im Berufsleben freiwillig krankenversichert ist zahlt man nur für Einnahmen (Arbeitslohn oder eben private LV, die dann auf 120 Monate aufgeteilt werden) bis zur Beitrags-Bemessungsgrenze von derzeit ca 5800€/Monat. D.h., die Auszahlung einer Lebensversicherung sollte dann noch während des aktiven Berufslebens erfolgen, weil man dann eh schon den Höchsatz zahlt. Als gesetzlich krankenversicherter Rentner wird man in der Regel mit gesetzlicher Rente (und ggf Betriebsrente oä) nicht auf 5800€/monatlich kommen und müsste dann auf zusätzliche Einnahmen während dieser Zeit bis zur Obergrenze Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. So korrekt?
Nein, du hast es immer noch nicht kapiert, oder zumindest nur die Hälfte:
1) Wenn die Auszahlung während deines Berufslebens erfolgt, ist die private LV zwar grundsätzlich beitragspflichtig. Weil du aber vermutlich mit deinem Einkommen eh schon die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hast, wirkt sich das nicht aus. Diesen Teil hast du also erfreulicherweise jetzt kapiert.
2) Wenn du die Leistungen als Rentner erhältst, bist du als offenbar „immer GKV-Versicherter“ in der KVdR, dort werden (nach aktueller Gesetzeslage) NUR GRV und BetrAHV verbeitragt, auch wenn du damit die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichst.
Fazit: Wo liegt dein Problem? -
Manchmal ist es billiger und nervenschonender alles komplett zu verkaufen. Dann wird das Geld aufgeteilt.
… und wenn man das innerhalb eines Jahres ab dem Erbfall schafft (maßgeblich ist der Notartermin), ist das FA an den Verkaufspreis als Wert der Immobilie gebunden, auch wenn die Berechnungen des FA zu einem höheren Wert führen
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ist mit den 60.000 Euro Ausgleichszahlung? Muss ich darauf dann Einkommenssteuer o.ä. zahlen?
Nach meiner Rechnung beträgt die Ausgleichszahlung 80.000 Euro, und nein, darauf musst du keine Steuern zahlen. Wichtig ist, dass ihr innerhalb von 3 Monaten ab dem Sterbefall eine Anzeige beim für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt machen müsst, auch wenn ihr deutlich unter dem Freibetrag für die Erbschaftsteuer liegt und deshalb wahrscheinlich gar nicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert werdet.
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Wie wäre es, wenn zu Eurer Absicherung der aktuelle Eigentümer vor dem Verkauf noch einen Mietaufhebungsvertrag mit den Mietern abschließt? Beispiel: „Das Mietverhältnis endet am 30.06.2027 und kann vom Mieter mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat auch zu jedem früheren Monatsletzten beendet werden.“
Der Vorteil einer solchen Vereinbarung für einen ohnehin auszugswilligen Mieter liegt darin, dass er die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten muss, also flexibler wird.
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Ich habe auch am Mittwoch Geld von meinem Tagesgeldkonto bei der RB abgerufen. Hat mit dem Login (via Browser/Safari) und der Secure App problemlos funktioniert. Also NICHT mit der Banking App! Vielleicht hilft dir das weiter?
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