Beiträge von Totalverwirrt

    Totalverwirrt das ist schön zu hören, 2023/2024 hatte die FNZ sich nicht kooperativ verhalten und was man jetzt auf "Trustpilot" liest ist auch nicht immer positiv.
    Hattest du ein großes Depot übertragen, wenn ich fragen darf?

    Ich habe nicht das gesamte Depot übertragen, sondern nur einen Posten im mittleren fünfstelligen Bereich. Den Vorabverkauf der Bruchstücke hat die FNZ auch von sich aus veranlasst.

    Aber zurück zum TO: Kein Depotübertrag, egal woher oder wohin, spart Steuern, denn die für die Gewinnermittlung benötigten Daten werden ja mitübertragen. Ein Übertrag vor geplantem Verkauf lohnt daher nur, wenn das aufnehmende Depot günstigere Gebühren hat.

    Ich habe letztes Jahr auch einen Depotübertrag von der FNZ Bank zur Comdirect gemacht. Es lief völlig problemlos - also bitte nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

    Ganz heißer Tipp: Kein Tier (Rasse) anschaffen, das gerade in Mode ist oder war. Die Möglichkeit, das man dann ein Tier mit einem Zuchtfehler erhält, scheint ziemlich groß zu sein. Gleiches gilt für importierte Strassenhunde/-katzen aus aller Herren Länder.

    Mein erster Hund war ein Straßenhund aus dem Tierschutz (Spanien) und wurde 17 Jahre alt. Der zweite, ebenfalls aus dem Tierschutz (Ungarn), wurde 15 Jahre alt, und der aktuelle (aus Rumänien) ist schon 14. Beim Tierarzt waren/sind wir nicht öfter als andere Halter. Entscheidend ist nicht das Herkunftsland oder die Vergangenheit als Straßenhund, sondern die Vermittlung durch eine seriöse Organisation, die z.B. auch auf Mittelmeerkrankheiten getestet hat.

    Zu beachten ist auch, dass ein vom AG zuschussfähiger Beitragsentlastungsbaustein auch im Rentenalter weitergezahlt werden muss, die Entlastung, die dann wirtschaftlich „ankommt“, reduziert sich also entsprechend. Ich habe mich dagegen entschieden.

    Jetzt verstehe ich: so lange man im Berufsleben freiwillig krankenversichert ist zahlt man nur für Einnahmen (Arbeitslohn oder eben private LV, die dann auf 120 Monate aufgeteilt werden) bis zur Beitrags-Bemessungsgrenze von derzeit ca 5800€/Monat. D.h., die Auszahlung einer Lebensversicherung sollte dann noch während des aktiven Berufslebens erfolgen, weil man dann eh schon den Höchsatz zahlt. Als gesetzlich krankenversicherter Rentner wird man in der Regel mit gesetzlicher Rente (und ggf Betriebsrente oä) nicht auf 5800€/monatlich kommen und müsste dann auf zusätzliche Einnahmen während dieser Zeit bis zur Obergrenze Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. So korrekt?

    Nein, du hast es immer noch nicht kapiert, oder zumindest nur die Hälfte:

    1) Wenn die Auszahlung während deines Berufslebens erfolgt, ist die private LV zwar grundsätzlich beitragspflichtig. Weil du aber vermutlich mit deinem Einkommen eh schon die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hast, wirkt sich das nicht aus. Diesen Teil hast du also erfreulicherweise jetzt kapiert.
    2) Wenn du die Leistungen als Rentner erhältst, bist du als offenbar „immer GKV-Versicherter“ in der KVdR, dort werden (nach aktueller Gesetzeslage) NUR GRV und BetrAHV verbeitragt, auch wenn du damit die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichst.
    Fazit: Wo liegt dein Problem?

    Manchmal ist es billiger und nervenschonender alles komplett zu verkaufen. Dann wird das Geld aufgeteilt.

    … und wenn man das innerhalb eines Jahres ab dem Erbfall schafft (maßgeblich ist der Notartermin), ist das FA an den Verkaufspreis als Wert der Immobilie gebunden, auch wenn die Berechnungen des FA zu einem höheren Wert führen

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ist mit den 60.000 Euro Ausgleichszahlung? Muss ich darauf dann Einkommenssteuer o.ä. zahlen?

    Nach meiner Rechnung beträgt die Ausgleichszahlung 80.000 Euro, und nein, darauf musst du keine Steuern zahlen. Wichtig ist, dass ihr innerhalb von 3 Monaten ab dem Sterbefall eine Anzeige beim für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt machen müsst, auch wenn ihr deutlich unter dem Freibetrag für die Erbschaftsteuer liegt und deshalb wahrscheinlich gar nicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert werdet.

    Wie wäre es, wenn zu Eurer Absicherung der aktuelle Eigentümer vor dem Verkauf noch einen Mietaufhebungsvertrag mit den Mietern abschließt? Beispiel: „Das Mietverhältnis endet am 30.06.2027 und kann vom Mieter mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat auch zu jedem früheren Monatsletzten beendet werden.“

    Der Vorteil einer solchen Vereinbarung für einen ohnehin auszugswilligen Mieter liegt darin, dass er die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten muss, also flexibler wird.

    Bzw. ich würde das mit dem Arbeitgeber klären, dass meine eigene Versicherung die Kosten um 180 € erhöht (im Jahr? wie viel ist das in Prozent?) und um einen Vorschlag bitten.

    Diese 180 € sind mit der KM-Pauschale von 4.500 € (15.000 x 0,30) abgedeckt. In meiner letzten Firma gab es auch eine derartige Zusatzversicherung, die ich auch einmal in Anspruch nehmen musste (mein Auto wurde im Flughafen-Parkhaus beschädigt während ich auf Dienstreise war). Die gesamte Abwicklung lief ausschließlich über die Zusatzversicherung.

    Meine beste Freundin hat auch mal für die DVAG gearbeitet. Als sie, wie nicht anders zu erwarten, auch mit mir ein Beratungsgespräch führen wollte, habe ich ihr freundlich, aber sehr deutlich gesagt, dass ich meine persönliche Finanz- und Versicherungssituation aus grundsätzlichen Erwägungen nicht im Freundeskreis besprechen möchte. Sie hat das akzeptiert und sich sogar bedankt, dass ich ihr keine falschen Hoffnungen mache.

    Macht wohl keinen Sinn mehr sachlich zu antworten, der TE ist nicht auf sinnvolle Antworten aus, auf Wiedersehen….

    Ich wundere mich schon die ganze Zeit, wie viele Foristen sich die Mühe machen, dem TE etwas zu erklären, was mit gesundem Menschenverstand ohnehin klar sein sollte. Dieser Thread ist diesbezüglich die logische Fortsetzung seiner Fragen zum magischen Dreieck bei der PKV. Ich schenke meine Zeit lieber Menschen, die wirklich nach Antworten suchen.