Ich habe 2008 durch mein damaliges Arbeitsverhältnis eine db Fond Rente (Zurich) abgeschlossen und zahle nach Ausscheiden aus dem Arbeitnehmerverhältnis jeden Monat € 50,- in den Fond ein. Habe damals den Vertrag von betrieblich in eine private Versicherung geändert)
Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit, aus diesem Vertrag (habe ihn gekündigt und wenn ich nicht innerhalb von 14 Tage meine Kündigung zurücknehme, wird es in eine beitragsfreie Versicherung umgemodelt) heraus zu kommen um mir zumindest Teile der Summe auszahlen zu lassen?
Mir ist klar dass im Vertrag steht, dass ein Auszahlung "nicht möglich sei" (vor Eintritt in das Rentenalter 2037) doch hat schonmal Jemand versucht, diesen Vorgang trotzdem erfolgreich (auch wenn es 2000/3000 oder 5000tsd Verlust sind) durchzuziehen.
Die monatliche Rente (bzw. Gesamtsumme) aus diesem angesparten Fond (€ 39,51) kann ich der dann verbleibenden Lebensjahre kaum mehr genießen, geschweige denn die eingezahlte Gesamtsumme jemals durch die verbleibenden Restjahre (dazu müsste ich über 1oo werden) "genießen".
Jemand eine Idee?
DB FondsRente (Zurich) vorzeitige Auszahlung rechtlich möglich
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ThorstenHH -
13. Juli 2025 um 12:07 -
Erledigt
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Ich kann Dir nur sagen, dass es sehr schwierig sein dürfte da etwas 'durchzufechten'. Es handelt sich (wohl) um eine geförderte bAV. Und diese unterliegt besonderen Bedingungen. Eine davon ist zumeist, dass Du vor dem erreichen des Rentenalters nicht wieder an Dein Geld kommst.
Ich habe auch noch so ein Schätzchen hier und ärgere mich darüber, dass ich diesen Schrott überhaupt jemals abgeschlossen habe.Ich komme auch erst 2037 wieder an mein Geld heran, und kann zumindest die einmalige Kapitalabfindung wählen!
Jemand eine Idee?
M.E. wäre die einige Idee, wenn Du nachweisen könntest, dass Du seinerzeit falsch beraten wurdest bzw. Dir bei Unterschrift nicht alle Vertragsbestandteile bekannt waren. Dann könntest Du den Vertrag in Gänze anfechten und er müsste abgewickelt werden.
Das aber für 2008 nachzuweisen dürfte sehr, sehr schwierig werden. -
Ich habe 2008 durch mein damaliges Arbeitsverhältnis eine db Fonds Rente (Zurich) abgeschlossen und zahle nach Ausscheiden aus dem Arbeitnehmerverhältnis jeden Monat € 50,- in den Fond ein. Habe damals den Vertrag von betrieblich in eine private Versicherung geändert).
Es ist möglicherweise ungünstig für Dich gewesen, diese betriebliche Altersversorgung überhaupt abzuschließen.
Es ist möglicherweise ungünstig für Dich gewesen, nach Ende des Arbeitsverhältnisses den Vertrag weiter zu besparen.
Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit, aus diesem Vertrag (habe ihn gekündigt und wenn ich nicht innerhalb von 14 Tage meine Kündigung zurücknehme, wird es in eine beitragsfreie Versicherung umgemodelt) heraus zu kommen um mir zumindest Teile der Summe auszahlen zu lassen?
Ob es diese (oder eine) Möglichkeit dazu gibt, findest Du in den Vertragsbedingungen, die Du hoffentlich vorliegen hast, die uns Foristen hier leider völlig unbekannt sind.
Es ist sehr gut möglich, daß es eine Möglichkeit zur Kündigung überhaupt nicht gibt. Typischerweise ist eine Beitragsfreistellung noch das Beste, was der Kunde erreichen kann. Eine solche hast Du offensichtlich beauftragt (Du bezeichnest sie fälschlich als "Kündigung").
Mir ist klar, dass im Vertrag steht, dass ein Auszahlung "nicht möglich sei" (vor Eintritt in das Rentenalter 2037), doch hat schonmal jemand versucht, diesen Vorgang trotzdem erfolgreich (auch wenn es 2000/3000 oder 5000tsd Verlust sind) durchzuziehen.
Verträge sind von beiden Seiten zu halten, und Versicherungen sind typischerweise stärker als ihre Kunden.
In Deinem Vertrag steht offensichtlich, daß er unkündbar ist. Wenn das dort so steht, ist das auch so. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bekommst Du auch ab dem Jahr 2037 Dein Geld nicht zurück, jedenfalls nicht in einem Betrag, wie Du es gern hättest. Typischerweise wirst Du eine geringe monatliche Rentenzahlung erhalten, die steuer- und möglicherweise auch beitragspflichtig ist.
Ich kenne niemanden, der eine betriebliche Altersversorgung nachträglich mit juristischen Mitteln erfolgreich geknackt hat. Wenn es bei Dir aber um 5 Millionen geht (also 5000 Tausend, wie Du schreibst), lohnt sich möglicherweise eine Konsultation eines einschlägigen Staranwalts.
Die monatliche Rente (bzw. Gesamtsumme) aus diesem angesparten Fonds (€ 39,51) kann ich der dann verbleibenden Lebensjahre kaum mehr genießen, geschweige denn die eingezahlte Gesamtsumme jemals durch die verbleibenden Restjahre (dazu müsste ich über 1oo werden) "genießen".
Das ist ein grundsätzliches Problem bei allen Rentenversicherungen. Wer früh stirbt, bekommt kaum etwas heraus, wer alt wird, macht vielleicht sogar ein gutes Geschäft. Niemand weiß, wie alt er selbst wird. Ich gönne Dir jedenfalls, daß Du 1oo wirst.
Jemand eine Idee?
Ich nicht, und ich befürchte auch, daß niemand anders die von Dir gewünschte Idee haben wird.
PS: Für alle die, die noch vor der Unterschrift zu einer betrieblichen Altersvorsorge stehen: Prüft das Angebot sorgfältig und lest Euch schlau! Es könnte sein, daß keine betriebliche Altersvorsorge (also keine Unterschrift unter den Versicherungsvertrag) für den möglichen Kunden die bessere Option ist.
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... übrigens auch nicht durch eine Entgeltumwandlung!
1. senkt diese eine hoffentlich nicht eintretende Arbeitslosenunterstützung und
2. senkt den Beitrag, den du in deine GKV einzahlst, letztendlich also den Punktwert, den du jedes Jahr für die Rente "klebst". Wie berechnet sich die Rente?Eine bAV rechnet sich eigentlich immer nur, wenn der Arbeitgeber vollumfänglich die Einzahlung dafür bestreitet. Ausnahmen bestätigen die Regel!
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Ich kann Dir nur sagen, dass es sehr schwierig sein dürfte da etwas 'durchzufechten'. Es handelt sich (wohl) um eine geförderte bAV. Und diese unterliegt besonderen Bedingungen. Eine davon ist zumeist, dass Du vor dem erreichen des Rentenalters nicht wieder an Dein Geld kommst.
Ich habe auch noch so ein Schätzchen hier und ärgere mich darüber, dass ich diesen Schrott überhaupt jemals abgeschlossen habe.Ich komme auch erst 2037 wieder an mein Geld heran, und kann zumindest die einmalige Kapitalabfindung wählen!
M.E. wäre die einige Idee, wenn Du nachweisen könntest, dass Du seinerzeit falsch beraten wurdest bzw. Dir bei Unterschrift nicht alle Vertragsbestandteile bekannt waren. Dann könntest Du den Vertrag in Gänze anfechten und er müsste abgewickelt werden.
Das aber für 2008 nachzuweisen dürfte sehr, sehr schwierig werden.Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen und er sagte sofort "Keine Chance".
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Also Zahlung einstellen und das freie Geld in einen weltweiten ETF reinbuttern.
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Also Zahlung einstellen und das freie Geld in einen weltweiten ETF reinbuttern.
Genau das! Ärgerlich ist es trotzdem....aber nun zumindest geparkte 20k
Der Mitarbeiter sagte mir gerade am Telefon, zum 1.5.2025 kann ich die gesamte Kapitalanlage auf einmal auszahlen lassen. Zumindest das. -
..., zum 1.5.2025 kann ich die gesamte Kapitalanlage auf einmal auszahlen lassen.
Ist damit wohlmöglich 2035 gemeint? War bei Abschluss noch das gesetzliche Renteneintrittsalter (65 statt 67).