Weiter arbeiten + Teilrente in Steuerklasse 1 - auf wie viele Abzüge muss man sich einstellen?

  • Hallo,

    meine Mutter arbeitet im öffentlichen Dienst als eine Medizinisch Fachangestellte im Krankenhaus.

    Sie ist in Steuerklasse 1, da mein Vater vor einigen Jahren verstorben ist und sie deswegen nicht mehr für Steuerklasse 3 berechtigt ist.

    Seit April 2025 hat sie ihre Zeit "voll", um voll in die volle Altersrente zu gehen, will aber noch einige Jahre weiter arbeiten (Halbtags).

    Deswegen hat sie sich für die Teilrente entschieden, wodurch sie ihr Gehalt weiter bekommt aber nicht auf ihr Zustehenden Rentenzahlungen verzichtet.

    Sie bekommt um die 1.300€ Rente von der deutschen Rentenversicherung.


    Jetzt muss sie hierfür nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben, da die Rentenzahlungen natürlich Brutto sind.

    Die Frage ist jetzt natürlich, wie viel sie vorsichtshalber jeden Monat von den Zahlungen weglegen soll, für die Steuer.


    Aktuell plant sie jeden Monat 50% hiervon auf die Seite zu legen, für die Steuer.

    Ist das genug? Ist das zu wenig?


    Wie heftig wird sie in diesem Fall besteuert bzw. mit wie vielen Abzügen muss man sich bei den Betrag ungefähr einstellen?

    Sie hat damit absolut gar keine Erfahrung und deswegen wollte ich euch mal im Forum fragen.


    Danke im Voraus für die Hilfe :)

  • Kater.Ka 13. Juli 2025 um 14:50

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Mutter arbeitet im öffentlichen Dienst als eine Medizinische Fachangestellte im Krankenhaus.

    Sie ist in Steuerklasse 1, da mein Vater vor einigen Jahren verstorben ist und sie deswegen nicht mehr für Steuerklasse 3 berechtigt ist.

    Das ist prima, denn so stimmt der Steuerabzug von ihrem Gehalt ziemlich gut mit ihrer tatsächlichen Steuerschuld überein.

    Die Steuerklassen haben nichts - ich wiederhole: nichts - mit der Einkommensteuerschuld zu tun. Sie beziehen sich einzig auf den Steuerabzug vom Lohn.

    Seit April 2025 hat sie ihre Zeit "voll", um voll in die volle Altersrente zu gehen, will aber noch einige Jahre weiter arbeiten (halbtags).

    Deswegen hat sie sich für die Teilrente entschieden,

    a) Zu welchem Prozentsatz?

    b) Eine Teilrente wäre nicht nötig, da sich seit einigen Jahren eine Vollrente problemlos mit einer weiteren Berufstätigkeit verträgt. Vermutlich verschenkt sie mit der Teilrente Geld.

    wodurch sie ihr Gehalt weiter bekommt, aber nicht auf ihr zustehenden Rentenzahlungen verzichtet.

    Das muß man sich im Detail anschauen.

    Wenn sie auf halbe Tage gegangen ist, dürfte sie "ihr" Gehalt nicht weiter bekommen, sondern vielleicht 2/3 davon. In so einem Fall läuft die Progression rückwärts, aber doch nicht so weit rückwärts.

    Sie bekommt um die 1.300€ Rente von der deutschen Rentenversicherung.

    Jetzt muss sie hierfür nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben, da die Rentenzahlungen natürlich brutto sind.

    Die Frage ist jetzt natürlich, wie viel sie vorsichtshalber jeden Monat von den Zahlungen weglegen soll für die Steuer.

    Schätzungsweise 25%.

    Trag die Daten in ein Steuerprogramm des vorigen Jahres ein (2024). Er wird Dir die Steuer minimal zu hoch berechnen, wird Dir aber einen guten Anhalt geben. Oder poste die Daten hier. Wenn sie vollständig sind, rechne ich Dir die Steuerlast aus.

    Wie heftig wird sie in diesem Fall besteuert bzw. mit wie vielen Abzügen muss man sich bei den Betrag ungefähr einstellen?

    Man sollte Dinge nicht peilen, die man ausrechnen kann.

    Wenn Sie Geld zur Seite legt, ist das schonmal eine gute Idee. Bis einschließlich März 2025 hat sie normal verdient, ab April 2025 bezieht sie eine Teilrente (was ungeschickt ist, wenn sie die Altersgrenze erreicht hat!) sowie eine Betriebsrente (die höchst kompliziert zu versteuern ist) und arbeitet halbtags weiter (was normal versteuert wird).

    Bis zum Jahresende zahlt sie keine Steuer ans Finanzamt.

    Für die Steuererklärung 2025 hat sie Zeit bis zum 31.7.2026, nehmen wir mal an, sie reizt den Termin aus. Das Finanzamt ist gut beschäftigt, der Steuerbescheid trudelt erst Mitte September 2026 bei ihr ein.

    Sie hat dann zu erwarten

    a) eine Nachzahlung für das Jahr 2025

    b) eine nachträgliche Vorauszahlung für das Jahr 2026, das dann schon recht weit fortgeschritten ist, das heißt: Das Finanzamt will das Geld für die ersten 3 Quartale 2026 sofort

    c) laufende Vorauszahlungen ab dem 3. Quartal 2026.

    Man kann sich diese Zahlungen definitiv ab dem Jahresbeginn 2026 ausrechnen. Deine Mutter hat dann noch einige Zeit, sich auf die Zahlung vorzubereiten, beispielsweise Geld dafür zur Seite zu legen.

    Der erste Steuerbescheid eines Neurentners ist typischerweise ein Hammer, weil der Neurentner die Steuer ggf. für zwei Jahre auf einmal zu bezahlen hat. Wenn die Sache einmal läuft, ist die Steuer kein großes Thema mehr.

  • Achim Weiss

    Es heißt nur Teilrente bei der deutschen Rentenkasse.

    Sie bekommt Ihre volle Rente, komplett ausbezahlt, zur neuen Reglungen von 2023 wodurch man zur Rente unbegrenzt hinzuverdienen darf.

    Eine Betriebsrente bekommt sie noch nicht, da Sie diese erst bekommen kann, wenn Sie komplett aufhört zu arbeiten.

    Dies wurde Ihr von der KZVK nach Anfrage mitgeteilt.

    Zitat per E-Mail hierzu: "Der Bezug einer Teilrente der gesetzlichen Rentenversicherung führt noch nicht zum Versicherungsfall.

    Es muss ein Anspruch auf Vollrente bestehen. Ab dem Vollrentenbezug können Sie uns einen Antrag auf Altersrente zusenden."


    Tomarcy Es handelt sich um Teilrente zu 99,99 Prozent

  • Deswegen hat sie sich für die Teilrente entschieden, wodurch sie ihr Gehalt weiter bekommt aber nicht auf ihr Zustehenden Rentenzahlungen verzichtet.

    Ist es im öffentlichen Dienst inzwischen nicht so, dass auch bei einem Bezug einer Vollrente gearbeitet werden darf?

    Aktuell mit 99,99 % erhöht sich die Rente weiter und es besteht Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall.

  • Sie bekommt Ihre volle Rente, komplett ausbezahlt,

    Vermutlich 10 ct/m oder so weniger.

    Eine Betriebsrente bekommt sie noch nicht, da Sie diese erst bekommen kann, wenn Sie komplett aufhört zu arbeiten.

    Dies wurde Ihr von der KZVK nach Anfrage mitgeteilt.

    Die bürokratischen Strukturen sind auf Leute, die über das gesetzlichen Rentenalter hinaus arbeiten, und auf Leute, die neben der Rente Lohn beziehen, noch nicht hinreichend eingestellt. Die gesetzliche Rentenversicherung bekommt das noch am besten gebacken.

    Bei Betriebsrenten tritt der "Versicherungsfall" oftmals mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ein, was dazu führen kann, daß ein länger arbeitender Mitarbeiter in der Zeit danach den Arbeitgeberzuschuß zur Zusatzversicherung verliert.

    Da muß sich noch manches zurechtschütteln. Aber wie immer in der Bürokratie und der Politik gilt: Das hat doch keiner ahnen können!

  • Tomarcy  Achim Weiss

    Danke für Ihre Antworten.

    Ist es nicht gut, dass sich so die Rente weiter erhöht?

    Es sollen wohl so um die 30€ brutto sein, für jedes Jahr was sie länger arbeitet (geb. 1959).


    Die Frage mit der Steuer stellt sich hier bei uns immer noch.

    Netto verdient sie aktuell, mit einer 28. Stunden Woche, knapp 2k im Monat.


    Sie bekommt 1.3k Rente ab April 2025 jeden Monat (Jahre voll für volle Altersrente, darf seit dem in Rente gehen ohne Abzüge).

    In jetziger Situation will sie monatlich davon 50% auf ein Sparbuch legen, um dies für die Steuer zurück zu legen.


    Würdet Ihr anders hier vorgehen? Ist der Betrag überzogen oder eher zu niedrig?

  • Dieser letzte Beitrag bringt leider in dieser speziellen Situation im öffentlichen Dienst nicht viel.

    Das Thema ist komplex, weil bisher hier gemäß den Tarifverträgen das Weiterarbeiten mit voller Rente überhaupt nicht vorgesehen war.

    Ist Denn seitens der Personalverwaltung beziehungsweise der Personalvertretung eventuell eine Beratung erfolgt?

    Oder hat man gar die 99,99 % Lösung nur gewählt, um im Zweifelsfalle im Krankengeld zu bekommen ? Wobei man wissen muss, dass die Lohnfortzahlung im öffentlichen Dienst ohnehin länger ist.

  • Ist Denn seitens der Personalverwaltung beziehungsweise der Personalvertretung eventuell eine Beratung erfolgt?

    :D Auf welchem Planet lebst Du denn?? Personalverwaltung und Beratung, die haben selber kein Plan!

    NewOne831 Ich finde Deine Mutti hat alles richtig gemacht. 99,9% Teilrente damit sammelt Sie weiter Rentenpunkte, kriegt weiterhin Krankengeld usw. und im Besten Fall kann Sie bald 2000€ pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, falls unsere Luschenregierung das Gesetz durchbringen kann!?


    mfg

  • Ist es nicht gut, dass sich so die Rente weiter erhöht?

    Es sollen wohl so um die 30€ brutto sein, für jedes Jahr was sie länger arbeitet (geb. 1959).

    Versuch mal, sinnvoll zu zitieren.

    Wenn jemand eine Rente beantragt, geht das logischerweise nur nach den aktuellen Daten. Wenn jemand dann aber weiterarbeitet und weiter Rentenbeiträge bezahlt, sollte sich die Rente erhöhen, denn sonst wären die Rentenbeiträge ja in den Wind geblasen. Die Deutsche Rentenversicherung bekommt das ganz gut hin, die berücksichtigt die zusätzlichen Rentenbeiträge nach einem sinnvollen Verfahren (dessen Einzelheiten hier zu weit führen).

    Andere Rentensysteme, etwa Zusatzversorgungen, kommen mit solchen Verläufen nicht gut klar. Wenn bei denen einmal eine Rente genehmigt ist, wollen sie keine weiteren Rentenbeiträge annehmen, was (wie oben geschrieben) dazu führen kann, daß ein Mitarbeiter, der z.B. über das gesetzliche Rentenzugangsalter hinaus weiter arbeitet, keinen Arbeitgeberzuschuß mehr bekommt.

    Ohne die Details kann man sagen: Wer schon Rente bezieht, weiter arbeitet, weiter Rentenbeiträge bezahlt, bekommt zum passenden Termin mehr Rente. Wieviel mehr das genau ist, kann man ohne Zahlen nicht genau sagen.

    Sie bekommt 1.3k Rente ab April 2025 jeden Monat (Jahre voll für volle Altersrente, darf seit dem in Rente gehen ohne Abzüge).

    In jetziger Situation will sie monatlich davon 50% auf ein Sparbuch legen, um dies für die Steuer zurück zu legen.

    Das kann sie machen, damit ist sie garantiert auf der sicheren Seite. Die Steuer auf die Rente wird bedeutend niedriger sein.

    Ich habe oben skizziert, wie man das ausrechnet und auch angeboten, das für Dich zu übernehmen. Ich kann mir die notwendigen Zahlen aber nicht aus der Nase ziehen.

  • Hallo.

    42% von der ausgezahlten Rente für die Steuer wegzupacken ist schon mehr als genug.

    Rente plus Gehalt dürfte mehr Geld sein als je zuvor, da sollte man sich vielleicht gar nicht erst dran gewöhnen.

    Ggf. folgendes Vorgehen:

    1 Monat Vollrente (löst auch die Betriebsrente aus), ab Folgemonat Teilrente 99,99%. Wenn eine AU erst im 2. Rentenmonat beginnt, dann besteht wieder Anspruch auf Krankengeld.

  • 1 Monat Vollrente (löst auch die Betriebsrente aus), ab Folgemonat Teilrente 99,99%. Wenn eine AU erst im 2. Rentenmonat beginnt, dann besteht wieder Anspruch auf Krankengeld.

    Daran hatte ich auch gedacht. Hierzu muss man allerdings klären, ob der Arbeitgeber das überhaupt gemäß Tarifvertrag macht.

    Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes würde ich mir holen.

  • 42% von der ausgezahlten Rente für die Steuer wegzupacken ist schon mehr als genug.

    Ich habe oben geschätzt: 25%, bei einer etwas genaueren Peilung kommen 20% heraus.

    Ich möchte aber nicht die Glaskugel bemühen, denn der TE hat ja die korrekten Daten.

    Jetzt ist der TE erstmal selber dran. Die vorhandenen Daten in ein Steuerprogramm einzuhacken ist ja kein Hexenwerk - und dann weiß er genau, woran er ist, ohne daß er hier (huch!) private Daten preisgeben muß.

    1 Monat Vollrente (löst auch die Betriebsrente aus), ab Folgemonat Teilrente 99,99%. Wenn eine AU erst im 2. Rentenmonat beginnt, dann besteht wieder Anspruch auf Krankengeld.

    Man sollte sich die Bedingungen der Betriebsrente im Detail anschauen, damit der Arbeitgeberzuschuß zur Betriebsrente nicht verlorengeht.

  • Daran hatte ich auch gedacht. Hierzu muss man allerdings klären, ob der Arbeitgeber das überhaupt gemäß Tarifvertrag macht.

    Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes würde ich mir holen.

    Sobald die VBL (die anderen schreiben mehr oder weniger wortgetreu ab) zur Auszahlung kommt, wird man in der Zusatzversorgung versicherungsfrei, der AN-Beitrag fällt weg.

    Zu Tarifrecht kann ich nicht viel sagen. Allerdings kenne ich ausreichend Beispiele, in denen ein Weg gefunden wurde.

  • Ich habe mich bereits vor einigen Wochen hier im Forum auseinander gesetzt, was die Betriebsrente angeht, da wir erst dachten das Sie diese auch bereits bekommen kann.

    Dies ist aber nicht der Fall. Natürlich ist dies der Fall, wenn Sie dann mal komplett aufhört zu arbeiten.

    Schade, dass die Betriebsrente wohl sehr schwer zu versteuern ist.

    Es gibt ja sicherlich Millionen in Deutschland, die eine Betriebsrente bekommen, da denkt man doch, dass dies besser gelöst ist.

    Aber wenn ich hier lese, dass man darauf bis zu 60% Steuern zahlen muss (Sie würde, wenn Sie jetzt in voll Rente geht 320€ Betriebsrente bekommen), am Ende (nach Steuern) noch Rund 150€ übrig bleiben, fange ich an mit dem Kopf zu schütteln.


    Aber so ist es natürlich ein schönes extra Geld für Sie, Lohn + Rente.

    Ich habe mich auch bei Ihr um den Wechsel von Strom und Gas Anbieter gekümmert, wodurch sie auch nochmal Rund 100€ mehr im Monat auf dem Konto hat.

    Das einzig negative was sie bisher erfahren hat, ist der Wegfall der Witwenrente.

    Diese Betrug zwar "nur" 280€ im Monat, allerdings wäre es natürlich schön gewesen, diese auch noch weiter mitzunehmen.

    Aber dafür verdient sie wohl aktuell 400€ zu viel, durch die Rente die Sie zusätzlich jetzt ausbezahlt bekommt. Daher fallen diese 280€ seit April jetzt weg.

  • Ich habe mich bereits vor einigen Wochen hier im Forum auseinandergesetzt, was die Betriebsrente angeht, da wir erst dachten, dass sie diese auch bereits bekommen kann.

    Schade, dass die Betriebsrente wohl sehr schwer zu versteuern ist.

    "Die Betriebsrente" gibt es so nicht, verschiedene Betriebsrentenarten werden unterschiedlich versteuert. Die Betriebsrente des öffentlichen Dienstes wird besonders kompliziert versteuert - dafür aber geringer als übliche Betriebsrenten.

    Aber wenn ich hier lese, dass man darauf bis zu 60% Steuern zahlen muss ... fange ich an, mit dem Kopf zu schütteln.

    Ich auch. Woher kommen die 60% Steuern, die bei einem Spitzensteuersatz von 45% + Soli noch nicht einmal ein Einkommensmillionär bezahlt?

    Das einzig negative, was sie bisher erfahren hat, ist der Wegfall der Witwenrente.

    Diese betrug zwar "nur" 280€ im Monat, allerdings wäre es natürlich schön gewesen, diese auch noch weiter mitzunehmen.

    Aber dafür verdient sie wohl aktuell 400€ zu viel, durch die Rente, die Sie zusätzlich jetzt ausbezahlt bekommt. Daher fallen diese 280€ seit April jetzt weg.

    Auch das wundert mich. Sie hat ihre Stelle auf eine halbe Stelle reduziert (Einkommensverlust um die 1800 €) und bekommt dazu neu 1300 € Rente. Sie hat jetzt mit Erwerbseinkommen plus Rente weniger Einkommen, als sie vorher aus ihrer Erwerbstätigkeit hatte.

    PS: Sie könnte nachschauen, was sie im März und im April 2025 an Steuer bezahlt hat. Sie verdient von der Größenordnung etwa so viel wie bisher, also könnte sie die Differenz der Steuerzahlung vom März und vom April pro Monat zur Seite legen (und wäre damit auf der sicheren Seite).

  • Die Witwenrente scheint auch weggefallen zu sein…

    Damit ist ein Posten, der bisher zu versteuern war, weg.

    Dann hoffen wir mal, dass in diesem Chaos nicht noch die Mütterrente auftaucht.

    60 Prozent ??? Vielleicht ist hier eine Progressionserhöhung gemeint ?