Verlustvortrag in Depot "einbuchen"?

  • Moin liebes Forum,

    ich habe aus einem Firmenaktienprogramm einen sehr ordentlichen Verlustvortrag (ich musste verkaufen durch Privatisierung der Firma und hatte bei dem Zeitpunkt nicht sehr viel Wahl, alle noch ausstehenden Pakete wurden auf einmal fällig; ärgerlich, weil zu einem viel höheren Kurs "zugeflossen" als ich sie je verkaufen konnte, naja, Luxusprobleme). Die fielen bei einem Broker im Ausland an (der war auch vorgegeben) und das war schon relativ lästig, dies dem Finanzamt vorzurechnen.

    Ich hab dazu auch einen Feststellungsbeleg des Finanzamts nach 10d Abs. 4 EStG. Soweit, so gut ausgegangen.

    Wenn ich jetzt Aktien mit Gewinn verkaufe kann ich da die Kapitalertragssteuer & Soli (die mein deutscher Broker ja sofort abführt) über die Einkommenssteuererklärung zurück bekommen.

    Das funktioniert, ist dann aber halt auch erst ca Mitte des Folgejahres (Steuerlage kompliziert, und ich brauch immer 3-5 Monate, bis ich alle Belege bekommen habe) - und bis dahin entgehen Aktiengewinne / Zinsen.

    Ich hab' aber natürlich auch ein deutsches Depot (historisch bedingt DKB, das steht auch auf der Liste der zu fixenden Dinge, ist aber ein anderes Thema :-)).

    Gibt es irgendeinen Weg, den Verlustvortrag da (oder bei einem anderen Broker?) einzubuchen und sofort zu verrechnen?

    Konkret würde ich eigentlich gern einen meiner ETFs umschichten (weil ich von der Finanztip SRI/ESG Recherche mitbetroffen bin), aber dann kommt's halt zu obigem ungünstigen Steuertiming.

    Danke!

  • Kater.Ka 13. Juli 2025 um 20:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Achtung, meines Wissens gibt es zwei getrennte Verrechnungstöpfe.

    - Einen für Gewinne/Verluste aus Verkauf von Einzelaktien

    -Der andere für sonstiges wie Zinsen, Dividenden, Gewinne/Verluste aus Fonds

    Daher dürfte ETFs umschichten nicht sinnvoll sein.

  • Gibt es irgendeinen Weg, den Verlustvortrag da (oder bei einem anderen Broker?) einzubuchen und sofort zu verrechnen?

    Nö.
    Wenn du bei einem Broker einen Verlust gemacht hast, dann kannst du ihn nur direkt bei diesem Broker abarbeiten.
    Alternativ kannst du eine Verlustbescheinigung des Brokers beim FA einreichen, dann aber nur noch beim FA per Steuererklärung "abzuarbeiten". Der Verlusttopf ist dann nicht noch irgendwie übertragbar, der bleibt da bis er leer ist.

    Verluste zu einem anderen Broker zu bekommen, geht nur durch einen kompletten Depotübertrag. (Also beim alten alles weg und löschen)

  • Was ist das für 1 Recherche?

    Ich meine hier https://www.finanztip.de/presse/recherc…ich-umbenennen/

    Ich würde gern aus denen raus; deren ESG/SRI Impact ist schon gering genug, und den will ich nicht noch weiter minimiert sehen. Die Debatte darüber wollte ich hier aber gar nicht anfangen, das ist auch ein anderes Thema.

    Das mit den Töpfen oben stimmt ( Katti.diba), ändert aber auch nix an der prinzipiellen Frage, ob ich den Verlustvortrag eingebucht bekomme irgendwie.

    (Insbesondere, sollte das Bundesgericht diese Töpfe kassieren; die befassen sich ja auch erst seit 2021 damit ...)

  • Verluste zu einem anderen Broker zu bekommen, geht nur durch einen kompletten Depotübertrag. (Also beim alten alles weg und löschen)

    Die fielen bei einem Broker im Ausland an (der war auch vorgegeben) und das war schon relativ lästig, dies dem Finanzamt vorzurechnen.

    Einen Verlust auf einen anderen Broker zu übertragen funktioniert aber nur, wenn die Broker beide in Deutschland ansässig sind. In dem hier vorliegenden Fall mit einem Auslandsbroker geht die Verrechnung nur über die persönliche Einkommensteuererklärung.