Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage.
Es geht um die Rechnung zur Kurzzeitpflege meiner Mutter (Pflegegrad 2), die im Mai 2025 in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen wurde.
Sie war dort vom 20.05. bis 26.05.2025 tatsächlich untergebracht. Am 26.05. wurde sie wegen einer medizinischen Verschlechterung wieder stationär ins Krankenhaus aufgenommen wo Sie sich immer noch befindet.
Nun habe ich eine Rechnung erhalten, die jedoch den Zeitraum 20.05. bis 14.06.2025 umfasst – also insgesamt 26 Tage. Die Zeit vom 26.05. bis 14.06. ist mit dem Vermerk „Abwesenheit wegen Krankheit“ versehen, es wurden aber dennoch Pflege-, Verpflegungs- und Investitionskosten über den gesamten Zeitraum abgerechnet.
Dazu meine Fragen:
- Ist es rechtlich oder pflegeversicherungsrechtlich korrekt, dass Leistungen in Abwesenheit abgerechnet werden, obwohl die Bewohnerin nicht mehr im Heim war?
- Gibt es für solche Fälle klar definierte Regelungen zur Zimmerfreihaltung?
- Sollte die Pflegekasse das prüfen bzw. ist eine Rückfrage dort sinnvoll?
Ich habe die entsprechende Rechnung als Anlage beigefügt (personenbezogene Daten entfernt).
Ich bin für jede Einschätzung oder Hinweise sehr dankbar!