Bitte um Einschätzung – Abrechnung Kurzzeitpflege (Zeitraum fraglich)

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage.
    Es geht um die Rechnung zur Kurzzeitpflege meiner Mutter (Pflegegrad 2), die im Mai 2025 in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen wurde.

    Sie war dort vom 20.05. bis 26.05.2025 tatsächlich untergebracht. Am 26.05. wurde sie wegen einer medizinischen Verschlechterung wieder stationär ins Krankenhaus aufgenommen wo Sie sich immer noch befindet.
    Nun habe ich eine Rechnung erhalten, die jedoch den Zeitraum 20.05. bis 14.06.2025 umfasst – also insgesamt 26 Tage. Die Zeit vom 26.05. bis 14.06. ist mit dem Vermerk „Abwesenheit wegen Krankheit“ versehen, es wurden aber dennoch Pflege-, Verpflegungs- und Investitionskosten über den gesamten Zeitraum abgerechnet.

    Dazu meine Fragen:

    • Ist es rechtlich oder pflegeversicherungsrechtlich korrekt, dass Leistungen in Abwesenheit abgerechnet werden, obwohl die Bewohnerin nicht mehr im Heim war?
    • Gibt es für solche Fälle klar definierte Regelungen zur Zimmerfreihaltung?
    • Sollte die Pflegekasse das prüfen bzw. ist eine Rückfrage dort sinnvoll?

    Ich habe die entsprechende Rechnung als Anlage beigefügt (personenbezogene Daten entfernt).
    Ich bin für jede Einschätzung oder Hinweise sehr dankbar!

  • Dazu meine Fragen:

    • Ist es rechtlich oder pflegeversicherungsrechtlich korrekt, dass Leistungen in Abwesenheit abgerechnet werden, obwohl die Bewohnerin nicht mehr im Heim war?
    • Gibt es für solche Fälle klar definierte Regelungen zur Zimmerfreihaltung?
    • Sollte die Pflegekasse das prüfen bzw. ist eine Rückfrage dort sinnvoll?

    Das kommt vermutlich darauf an. Hast Du bzw. Deine Mutter denn einen Vertrag unterschrieben und was steht darin z.B. zur Laufzeit, Kündigungsfristen, Abwesenheiten etc.? Das würde ich an Deiner Stelle zuerst prüfen.

    Danach könntest Du ggf. die Pflegekasse oder einen Rechtsanwalt befragen, ob die vertraglichen Regelungen auch wirksam sind bzw. die Rechnung gesetzlichen Vorgaben entspricht. Aber das wäre m.E. erst der zweite Schritt.

    Wenn Du einen Hotelaufenthalt mit Vollpension und täglichen Massagen und Anwendungen buchst, aber zwischendurch leider ins Krankenhaus musst, kann es ja auch Tausend unterschiedliche Regelungen geben, ob und ggf. was Dir erstattet oder erlassen wird.

  • Was sagt denn der Sozialdienst dazu?

    Vielleicht hat Deine Mutter ja doch irgendwo etwas unterschrieben, sei es im Krankenhaus oder im Pflegeheim? Oder hat sie einen Betreuer, der den Vertrag für sie geschlossen hat?

    Vermutlich hätte das Krankenhaus sie ja sonst am 20.5. einfach nach Hause entlassen.

  • Der Sozialdienst des Klinikums hat den Platz im Pflegeheim organisiert, wir haben weder einen Vertrag gesehen noch unterschrieben!

    Ich kenne die Verfahrensweise aus der Sozialberatung und auch privat.

    Hier wird IMMER ein Vertrag vorgelegt, was auch logisch ist.

    Denn ohne Regelungen zur Abwesenheit kann keine Rechnung erstellt werden.

    Wo ist der unterschriebene Vertrag ? Was sagt die Rechnungssteller:in dazu?

  • Vermutlich hätte das Krankenhaus sie ja sonst am 20.5. einfach nach Hause entlassen.

    Das wäre mit ziemlicher Sicherheit der Fall gewesen. Die Alternative "stationäre Weiterbehandlung" hat in der fraglichen Situation wohl nicht bestanden, zumindest nicht aus Sicht der Kostenträgerseite.

    Mir ist ein zum Teil vergleichbarer Fall aus der engen Verwandtschaft bekannt. Noch heute sind wir der Dame vom Sozialdienst des Krankenhauses dankbar für ihre letztlich erfolgreiche Mühe, mit der sie die Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der näheren und weiteren Umgebung telefonisch "abgeklappert" hatte.

    Zur Frage des TE im Hinblick auf Unstimmigkeiten mit der Rechnung nach der Kurzzeitpflege: Davon ist mir nichts in Erinnerung. Es ist über 6 Jahre her. Allerdings gab es einen Eigenanteil nach immerhin 24 Tagen Kurzzeitpflege und anschließender - dann immerhin unproblematischerer - Entlassung nach Hause. Die damaligen ca. 3.200 € "Budget" für die Kurzzeitpflege wurden um knapp 900 € überschritten, aber damit hatten wir gerechnet.

    Der Pflegegrad war damals ebenfalls PG 2, und Kostenträger war die KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten).

    Warum nur zum Teil vergleichbar? Im Unterschied zum vorliegenden Fall war es trotz Einlieferung in die Klinik durch eine Rettungswagenbesatzung gar nicht erst zur stationären Aufnahme der 97jährigen zu Hause verunfallten Patientin gekommen. Von daher konnte auch keine "Abwesenheit infolge Krankenhausaufenthalt" auf der Kurzzeitpflege-Abrechnung auftauchen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977