Ich habe in mehrere MIG-Fonds investiert und erfahre,daß das Geschäftsmodell von vornherein Gewinne unwahrscheinlich werden läßt.Gibt es eine Möglichkeit,gegen den Vermittler zu klagen auf Erfolgsbasis?
MIG-Fonds
- Juri59
- Erledigt
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Ob Sie ein Anwalt auf Erfolgsbasis vertritt, wage ich sehr zu bezweifeln.
Das ist meines Wissens nur in ganz bestimmten Fällen bei Mandanten möglich, die Unternehmer sind.
Bei Privatpersonen gilt grundsätzlich das RVG.Im Übrigen würde ich mir an Ihrer Stelle auch von einer Klage gegen den Vermittler nicht allzu viel versprechen.
Häufig kommen Sie in Beweisschwierigkeiten, dem Vermittler Fehler bei seiner Vermittlung bzw. Beratung nachzuweisen.Dass die MIG-Fonds möglicherweise keine Gewinne erzielen werden, ist dem Vermittler ohnehin nicht vorzuwerfen.
Den Vermittler könnten Sie allenfalls belangen, wenn dieser bei der Risikoaufklärung nachweisbare Fehler zu Ihren Lasten gemacht hat.Mein Tipp: schreiben Sie Ihre Investitionen in die MIG-Fonds ab. Das war Lehrgeld.
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Ob Sie ein Anwalt auf Erfolgsbasis vertritt, wage ich sehr zu bezweifeln.
Das sehe ich auch so. Du kannst natürlich dein Glück bei den üblichen Verdächtigen probieren. Also zB hier:
http://www.mattil.de/de/fachgebiete/kapitalanlagerecht.html
http://rechtsanwalt-herfurtner…atz-jetzt-pruefen-lassen/
http://www.resch-rechtsanwaelt…te/mig-fonds-warnung.htmlWenn du viel Geld im Feuer hast, vielleicht hilft dir auch ein Prozessfinanzierer weiter. Zumindest kriegst du da vielleicht eine realistischere Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Die "Kapitalanlegerschutz-Anwälte" gehen meist selbst nicht ins Risiko, soll heißen, die kriegen ihr Honorar immer, entweder von dir oder von der Gegenseite