Kann ich mit Bezug einer gesetzlichen Rente noch in die KVDR, wenn ich vorher schon Rentner bin (mit "Nicht KVDR-Rente) ?

  • Ich hoffe auf Euren klugen Rat:

    Ich werde im Alter im Wesentlichen zwei Renten bekommen, die größere vom Versorgungswerk, eine kleinere von der Rentenversicherung Bund. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Für die KVDR braucht man unter anderem zumindest eine gesetzliche Rente. Die Vorversicherungszeit für die KVDR erreiche ich, und wenn beide diese Renten gleichzeitig beginnen würden, könnte ich nach meiner Recherche in die KVDR kommen (Merkblatt R 0815 und Hinweis Bundesarchitektenkammer https://bak.de/wp-content/upl…g-3-02-2025.pdf).

    Aber: Der reguläre Beginn meiner Versorgungswerkrente ist bereits einige Monate vor dem regulären Beginn der Rente der RV Bund (beide haben andere Voraussetzungen/Berechnungen) für den Renteneintritt.

    Ich gehe daher davon aus, dass ich bei Eintritt der Versorgungswerkrente nicht in die KVDR kann, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Rente der RV Bund beziehe. Ich gehe weiter davon aus, dass ich mich daher ab Bezug der Versorgungsrente erstmal weiter freiwillig krankenversichern würde (die Frage, ob die private KV eine Alternative wäre, will ich erstmal zurückstellen).

    Kann ich aber, wenn ich einige Monate später nun zusätzlich auch die gesetzliche Rente beziehe, dann noch in die KVDR? Ich habe nichts Gegenteiliges gefunden, aber das muss ja nichts heißen....

    Wenn ja, wie läuft das ab? Automatisch? Oder muss ich einen Antrag darauf stellen? Wenn ja, wo bis wann? Oder muss ich meine Krankenkasse informieren, vielleicht noch weitere Stellen?

    (Es wäre für mich wichtig, sofort mit Beginn der gesetzlichen Rente in der KVDR zu sein, weil ich die Auszahlung meiner BAV spätestens 1 Monat vor Beginn der gesetzlichen Rente beantragen müsste. Wenn ich bei Bezug aber noch nicht in der KVDR wäre, wäre das finanziell ziemlich nachteilig, z.B. weil dann keine Freibeträge).

    Falls ich vorher in Altersteilzeit gehen würde, wäre dann noch etwas zusätzlich zu beachten?

  • Ich werde im Alter im Wesentlichen zwei Renten bekommen, die größere vom Versorgungswerk, eine kleinere von der Rentenversicherung Bund.

    Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.

    Warum? Selbständig oder angestellt mit Verdienst über der BBG?

    Seit wann? Jemals privat versichert gewesen?

    Für die KVDR braucht man unter anderem zumindest eine gesetzliche Rente.

    Wenn, gibt es ohnehin nur 1 gesetzliche Rente.

    Ja, um im Ruhestand pflichtversichert in der GKV zu sein, braucht man eine gesetzliche Rente.

    Der reguläre Beginn meiner Versorgungswerkrente ist bereits einige Monate vor dem regulären Beginn der Rente der RV Bund (beide haben andere Voraussetzungen/Berechnungen) für den Renteneintritt.

    Das spielt keine Rolle.

    Wann beabsichtigst Du (im Zusammenhang zum Beginn verschiedener Renten) Deine Berufstätigkeit einzustellen?

    Ich gehe daher davon aus, dass ich bei Eintritt der Versorgungswerkrente nicht in die KVdR kann, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Rente der RV Bund beziehe. Ich gehe weiter davon aus, dass ich mich daher ab Bezug der Versorgungsrente erstmal weiter freiwillig krankenversichern würde (die Frage, ob die private KV eine Alternative wäre, will ich erstmal zurückstellen).

    Wenn die Verhältnisse klar wären und nicht voller wenn und wäre und würde, könnte man Dir entscheidend besser raten.

    Versorgungswerksrenten können auch heute noch ab 65/0 einsetzen. Eine gesetzliche Rente setzt aktuell bei 66/2 ein, das sind 14 Monate Unterschied.

    Solange Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, macht der Versichertenstatus keinen Unterschied. Sofern Du aus Erwerbs- oder Renteneinkommen weniger als die BBG verdienst, verbeitragst Du als krankenversicherungspflichtiger Rentner nur das Erwerbs- und Renteneinkommen, als freiwillig Versicherter zahlst Du noch Beiträge auf weitere Einkünfte z.B. Kapitaleinkünfte.

    Nur dann lohnt es sich also, auf den Status in der Krankenversicherung zu achten.

    Wie das bei Dir ist, läßt sich aus den gegebenen Informationen nicht erschließen.

    Zu erwägen wäre beim Vorliegen der Bedingungen ein Vorziehen des Bezugs der gesetzlichen Rente. Damit hätte man dieses Problem vom Tisch.

    Kann ich aber, wenn ich einige Monate später nun zusätzlich auch die gesetzliche Rente beziehe, dann noch in die KVdR?

    Ja, das dürfte aber unpraktisch sein.

    Bitte Info nachlegen!

  • Vielen Dank Euch Beiden! Das beruhigt mich, dass ich dann noch in die KVR kann und das anscheinend recht einfach über den Rentenantrag für die gesetzliche Rente läuft.

    Achim Weiss:

    Ich bin angestellt mit Verdienst über BBG, war nie privatversichert . Daher freiwillig versichert, so dass es einen Unterschied macht, ob ich in die KVDR komme oder nicht (z.B. wegen Beiträge auf weitere Einkünfte wie Kapitaleinkünfte und höhere KV/PV Beiträge (und unter Umständen noch finanzielle Nachteile bei Auszahlung der BAV. Zum letzten Punkt hatte ich überlegt, dass auch noch hier mit zu erfragen, fand es aber zu kompliziert und habe für die "Teilfrage" zur BAV einen extra-Strang aufgemacht).

    Ein Vorziehen des Bezugs der gesetzlichen Rente geht nicht, da ich die Bedingungen nicht erfülle.

    Ich könnte theoretisch aber (mit deutlichen Abschlägen) schon ab 6 Jahre vor regulärem Beginn der Versorgungswerkrente mit dieser in den "Ruhestand" gehen. Das würde mir finanziell im Alter - auch mit Aufbrauchen meiner ETF - aber nicht reichen.

    Aus gesundheitlichen und familiären Gründen (Familienmitglied im hohen Alter, das ich unterstütze) möchte ich aber optimalerweise eigentlich gerne 3 oder 4 Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Rente aufhören zu arbeiten. Mit der Versorgungswerkrente und einigen finanziellen Einschränkungen für die Zeit könnte ich das notfalls hinbekommen - wenn ich dann absehbar später noch in die KVDR kann. (Oder, wenn es sie dann noch gibt, scheint mir Altersteilzeit eine Option).

    Was ich noch nicht verstehe ist, wieso es unpraktisch sein dürfte, wenn ich ab Bezug der gesetzlichen Rente in die KVDR komme?