Ich hoffe auf Euren klugen Rat:
Ich werde im Alter im Wesentlichen zwei Renten bekommen, die größere vom Versorgungswerk, eine kleinere von der Rentenversicherung Bund. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Für die KVDR braucht man unter anderem zumindest eine gesetzliche Rente. Die Vorversicherungszeit für die KVDR erreiche ich, und wenn beide diese Renten gleichzeitig beginnen würden, könnte ich nach meiner Recherche in die KVDR kommen (Merkblatt R 0815 und Hinweis Bundesarchitektenkammer https://bak.de/wp-content/upl…g-3-02-2025.pdf).
Aber: Der reguläre Beginn meiner Versorgungswerkrente ist bereits einige Monate vor dem regulären Beginn der Rente der RV Bund (beide haben andere Voraussetzungen/Berechnungen) für den Renteneintritt.
Ich gehe daher davon aus, dass ich bei Eintritt der Versorgungswerkrente nicht in die KVDR kann, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keine gesetzliche Rente der RV Bund beziehe. Ich gehe weiter davon aus, dass ich mich daher ab Bezug der Versorgungsrente erstmal weiter freiwillig krankenversichern würde (die Frage, ob die private KV eine Alternative wäre, will ich erstmal zurückstellen).
Kann ich aber, wenn ich einige Monate später nun zusätzlich auch die gesetzliche Rente beziehe, dann noch in die KVDR? Ich habe nichts Gegenteiliges gefunden, aber das muss ja nichts heißen....
Wenn ja, wie läuft das ab? Automatisch? Oder muss ich einen Antrag darauf stellen? Wenn ja, wo bis wann? Oder muss ich meine Krankenkasse informieren, vielleicht noch weitere Stellen?
(Es wäre für mich wichtig, sofort mit Beginn der gesetzlichen Rente in der KVDR zu sein, weil ich die Auszahlung meiner BAV spätestens 1 Monat vor Beginn der gesetzlichen Rente beantragen müsste. Wenn ich bei Bezug aber noch nicht in der KVDR wäre, wäre das finanziell ziemlich nachteilig, z.B. weil dann keine Freibeträge).
Falls ich vorher in Altersteilzeit gehen würde, wäre dann noch etwas zusätzlich zu beachten?