Ein Verwandter von mir steht kurz vor der Rente.
Bei der Vorbereitung für den Rentenantrag und der Durchsicht der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass sein Versicherungsträger - d.h. das Bundesland der gesetzlichen Rentenversicherung - im Versicherungsverlauf gewechselt hat.
Ich dachte, man bleibt immer bei dem Träger, bei dem man erstmalig angemeldet wurde(?)
Vermutlich spielt es für die Rente (Höhe, Abwicklung, etc) keine Rolle.
Aber aus Interesse frage ich mal trotzdem hier nach.
GRV Versicherungsträger wechselt durch Umzug?
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KaffeeOderTee -
20. Juli 2025 um 08:26 -
Erledigt
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"Reiselustige" Versicherte können schon einmal (oder mehrfach) den Ansprechpartner wechseln.
Einmal hier:
§ 126 SGB VI - Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung - dejure.org
Und hier:
§ 128 SGB VI - Örtliche Zuständigkeit der Regionalträger - dejure.org