Mehrere Teilrenten in verschiedenen Jahren

  • Hallo Forum.

    Ich bin 58 Jahre alt und werde aus 2 berufsständischen Versorgungswerken meine Rente bekommen (Baden-W. und Bayern). Hauptwohnsitz ist Bayern. Ich habe bei beiden Versorgungswerken die Möglichkeit, mir eine vorgezogene Teilrente (30%) zahlen zu lassen. In Bayern geht das ab dem 60ten LJ, in Baden-W. ab dem 62sten.

    Nun die Frage: Wenn ich mir in 2 Jahren in Bayern die Teilrente zahlen lasse, habe ich dafür einen Rentenfreibetrag in Höhe von 15,5%.

    1. Wenn ich dann mit 67 Jahren die restlicgen 70% Rente in Anspruch nehme, bleibt es bei den 15,5%?

    2. Was ist mit der Rente aus Baden-W. ? Wenn ich mir diese im Alter von 67 zahlen lasse, gilt dann auch der Freibetrag von 15,5%, oder sollte ich auch hier 30% Teilrente mit 62 beantragen, um zumindest einen Freibetrag von 14,5% zu sichern?

    Leider habe ich dazu bisher nur sehr widersprüchliche Aussagen gefunden. Danke vorab!

  • Hallo.

    Das Jahr des Rentenbeginns legt die Prozente fest, bei Wechsel in die Vollrente (oder Wechsel in eine höhere Teilrente) wird der steuerfreie Teil der Rente mit den alten Prozenten um dem neuen Zahlbetrag der Rente neu berechnet.

    Bei den 0,5% pro Jahr lohnt der Aufriss meist eher nicht. (Geht eher um Nüsschen.)

  • Hallo.

    Das Jahr des Rentenbeginns legt die Prozente fest, bei Wechsel in die Vollrente (oder Wechsel in eine höhere Teilrente) wird der steuerfreie Teil der Rente mit den alten Prozenten um dem neuen Zahlbetrag der Rente neu berechnet.

    Bei den 0,5% pro Jahr lohnt der Aufriss meist eher nicht. (Geht eher um Nüsschen.)

    Das heißt, der 15,5%ige Rentenfreibetrag bleibt, auch wenn 5 Jahre später die Rente 1400% höher ist?


    Beispiel: Versorgungswerk A würde 1000 € im Alter von 67 zahlen. Ich nehme 30%, die aber um 0,3% pro Monat gekürzt werden mit 60. Das sind dann 224€. 700€ kommen mit 67 dazu. Also 924€ statt 1000€. Versorgungswerk B zahlt mit 67 dann 2500€. Gesamt dann 3424€, auf die ich 15,5% Freibetrag, statt bei 3500 € nur 12% Freibetrag hätte. Hinzu kommt ja, dass ich 7 Jahre 224€ steuerfrei bekomme. Sind das Nüsschen? Habe leider keine Möglichkeot, das steuerlich zu berechnen.

  • Das heißt, der 15,5%ige Rentenfreibetrag bleibt, auch wenn 5 Jahre später die Rente 1400% höher ist?


    Beispiel: Versorgungswerk A würde 1000 € im Alter von 67 zahlen. Ich nehme 30%, die aber um 0,3% pro Monat gekürzt werden mit 60. Das sind dann 224€. 700€ kommen mit 67 dazu. Also 924€ statt 1000€. Versorgungswerk B zahlt mit 67 dann 2500€. Gesamt dann 3424€, auf die ich 15,5% Freibetrag, statt bei 3500 € nur 12% Freibetrag hätte. Hinzu kommt ja, dass ich 7 Jahre 224€ steuerfrei bekomme. Sind das Nüsschen? Habe leider keine Möglichkeot, das steuerlich zu berechnen.

    Ich kann Dir nicht ganz folgen. Wieso sind die 224 EUR steuerfrei?

  • Ich kann Dir nicht ganz folgen. Wieso sind die 224 EUR steuerfrei?

    weil das unterhalb der Armutsgrenze ist😁. es sind immerhin 224x12x7 €=18.816€ , die ich auch anlegen kann im Vergleich zu 76 € weniger Rente bis zum Lebensende. Aber zurück zur Frage: Bleibt bei einem Rentenzuwachs von 1400% trotzdem der Freibetrag gleich?

  • Das heißt, der 15,5%ige Rentenfreibetrag bleibt, auch wenn 5 Jahre später die Rente 1400% höher ist?

    Ein Betrag hat keine Prozente. Betrag ist Euro.

    Wenn Du eine Rente beantragst, wird steuerlich das Zugangsjahr festgehalten, verbunden mit einem bestimmten Prozentsatz. Dieser Prozentsatz wird von der Rente versteuert (oder bleibt steuerfrei, je nachdem, wie man das mathematisch darstellt). Wenn Du diese Rente ein volles Kalenderjahr bezogen hast, wird aus dem Prozentsatz ein Freibetrag in Euro.

    Beispiel: Rente 2025 erstmals bezogen - 83,5% werden versteuert, 16,5% bleiben steuerfrei. Das gilt auch im Jahr 2026. Mit der Steuererklärung für das Jahr 2026 wird aus dem Prozentsatz ein Freibetrag. Das Finanzamt nimmt den Betrag der Rente im Jahr 2026 und multipliziert den mit 16,5%. Herauskommen Euro. Das ist Dein individueller Rentenfreibetrag, der dann erstmal konstant bleibt, auch wenn Deine Rente steigen sollte (was bei einer Versorgungswerksrente ja unwahrscheinlich, bei einer gesetzlichen Rente aber die Regel ist).

    Brezelst Du nun Deine 30%ige Teilrente auf eine Vollrente auf, rechnet das Finanzamt den Freibetrag nochmal neu aus und verwendet dabei den Prozentsatz, der für das Rentenzugangsjahr galt.

    Nun wirst Du ja mindestens zwei verschiedene Renten bekommen, die Du in unterschiedlichen Jahren erstmals beziehen willst. Für diese Renten geht das obige Rechenverfahren dann wieder neu los, aber halt mit einem anderen Prozentsatz, weil das Rentenzugangsjahr ein anderes ist.

    Beispiel: Versorgungswerk A würde 1000 € im Alter von 67 zahlen. Ich nehme 30%, die aber um 0,3% pro Monat gekürzt werden mit 60.

    ... also im Jahr 2027. 15,5% anrechnungsfrei.

    Beispiel: Versorgungswerk A würde 1000 € im Alter von 67 zahlen. Ich nehme 30%, die aber um 0,3% pro Monat gekürzt werden mit 60. Das sind dann 224€.

    7 Jahre * 12 Monate * 0,3% = 25,2%

    300 € * 74,8% = 224,40 €

    Davon 84,5% = 189,62 € steuerpflichtig.

    700€ kommen mit 67 dazu. Also 924€ statt 1000€.

    Davon dann 84,5% = 781,12 € steuerpflichtig, 143,28 € steuerfrei.

    Versorgungswerk B zahlt mit 67 dann 2500€.

    Davon dann im Jahr 2034 88% steuerpflichtig (2200 €), also 12% (300€) steuerfrei.

    Gesamt dann 3424€, auf die ich 15,5% Freibetrag, statt bei 3500 € nur 12% Freibetrag hätte.

    Nein. Die zweite Rente zählt separat. Bei der ersten Rente sind 15,5% steuerfrei, bei der zweiten 12%.

    Nochmal: Beträge sind Euro, Prozente sind Prozente.

    Habe leider keine Möglichkeit, das steuerlich zu berechnen.

    Bei lediglich 0,3% Abzug ist es günstig, eine Rente so weit vorzuziehen, wie es möglich ist. Inwieweit Teilrenten möglich (und sinnvoll) sind und inwieweit man bei dem konkreten Versorgungswerk noch Beiträge leisten kann, obwohl schon eine Rente läuft, müßte man im Einzelfall klären. Wie es bei der gesetzlichen Rente geht, weiß ich (und es wurde hier auch schon öfters erklärt). Wie es bei Deinen Versorgungswerken geht, müßtest Du selber recherchieren.

    Generell gilt, daß man 10 Jahre in die Zukunft nicht sauber rechnen, sondern allenfalls vernünftig peilen kann.

    Dazu kommt, daß Du ja auch noch zwei private Renten hast, die man wieder anders rechnet.

    :)

  • Bei lediglich 0,3% Abzug ist es günstig, eine Rente so weit vorzuziehen, wie es möglich ist.

    Danke für die Ausführungen. Irgendwer hat irgendwo mal geschrieben, dass Bayern es anders handhhaben würde und die Freiprozente;) gleich bleiben würden. Aber wie gesagt, dazu habe ich sehr unterschiedliche Aussagen gehört. Ich könnte beide Renten auch zu 100% vorzeitig beziehen, die in Bayern mit 60, in BW mit 62. Ich denke, das mache ich dann und lege das Geld selbst an.

  • Irgendwer hat irgendwo mal geschrieben, dass Bayern es anders handhaben würde und die Freiprozente;) gleich bleiben würden.

    Der Anrechnungssatz bleibt auch gleich, aber nur innerhalb einer Rente. Wenn Du zwei verschiedene Renten beziehst, die Du zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmal beziehst, wird zweimal gerechnet.

    Ich könnte beide Renten auch zu 100% vorzeitig beziehen, die in Bayern mit 60, in BW mit 62. Ich denke, das mache ich dann und lege das Geld selbst an.

    Es ist halt die Frage, ob Du mit 60 weiterarbeitest und was dann mit den Rentenbeiträgen passiert. Du bist ja angestellt, wenn ich mich recht entsinne.

    Ich blicke bei Deinen Verhältnissen aber nicht so ganz durch. Du hast Deine Info ja über mehrere Threads gestreut, ich mache mir jetzt nicht die Mühe, das zusammenzusammeln.

  • Der Anrechnungssatz bleibt auch gleich, aber nur innerhalb einer Rente. Wenn Du zwei verschiedene Renten beziehst, die Du zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmal beziehst, wird zweimal gerechnet.

    Es ist halt die Frage, ob Du mit 60 weiterarbeitest und was dann mit den Rentenbeiträgen passiert. Du bist ja angestellt, wenn ich mich recht entsinne.

    Ich blicke bei Deinen Verhältnissen aber nicht so ganz durch. Du hast Deine Info ja über mehrere Threads gestreut, ich mache mir jetzt nicht die Mühe, das zusammenzusammeln.

    Schon klar. Nein, ich war selbständig und lebe seit dem 55sten LJ vom Vermögen, arbeite also nicht mehr.

  • Warum strebst Du eine Teilrente an?

    Um Steuern zu sparen. Deshalb informiere ich mich ja gerade, was wohl am sinnvollsten ist.

    Der Steuerspartrieb ist eine deutsche Leidenschaft. Bei der Geldanlage ist es unglaublich leicht, Steuern zu sparen: Leg Dein Geld einfach aufs Girokonto, dort bringt es keine Zinsen - und schon mußt Du überhaupt keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen.

    Ich darf mich beileibe nicht als begeisterten Steuerzahler bezeichnen, und doch freue ich mich darüber, wenn ich hohe Steuern auf Kapitalerträge zahlen muß, weil das nämlich heißt, daß ich hohe Kapitalerträge erzielt habe.

    Steuern sind immer ein Thema, aber man sollte sinnvollerweise seine Strategie eher auf den Ertrag ausrichten und nicht auf möglichst geringe Steuern.

  • Der Steuerspartrieb ist eine deutsche Leidenschaft. Bei der Geldanlage ist es unglaublich leicht, Steuern zu sparen: Leg Dein Geld einfach aufs Girokonto, dort bringt es keine Zinsen - und schon mußt Du überhaupt keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen.

    Ich darf mich beileibe nicht als begeisterten Steuerzahler bezeichnen, und doch freue ich mich darüber, wenn ich hohe Steuern auf Kapitalerträge zahlen muß, weil das nämlich heißt, daß ich hohe Kapitalerträge erzielt habe.

    Steuern sind immer ein Thema, aber man sollte sinnvollerweise seine Strategie eher auf den Ertrag ausrichten und nicht auf möglichst geringe Steuern.

    Man muss ja nicht absichtlich alles missverstehen. Wer sagt, dass ich keine hohe Rendite anstrebe? Und genau das versuche ich auszuloten. Ist es sinnvoller, 100% vorzeitige Rente, 30% Teilrente von einem Versorgungswerk oder von beiden usw. Ich denke, Du weißt ganz genau, worauf ich hinaus will.

  • Man muss ja nicht absichtlich alles missverstehen. Wer sagt, dass ich keine hohe Rendite anstrebe?

    Ich habe Dich gefragt, aus welchem Grund Du eine Teilrente anstrebst. Ich kann keinen sinnvollen Grund dafür erkennen.

    Du hast geantwortet: Weil Du Steuern sparen willst. Wie soll das gehen?

    Selbstverständlich weiß ich nicht, worauf Du hinauswillst, denn ich kenne von Deinem etwas verwirrenden Fall nur das, was Du Dir nach und nach aus der Nase ziehen läßt, und das ist immer noch ziemlich wenig.

  • Ich habe Dich gefragt, aus welchem Grund Du eine Teilrente anstrebst. Ich kann keinen sinnvollen Grund dafür erkennen.

    Du hast geantwortet: Weil Du Steuern sparen willst. Wie soll das gehen?

    Selbstverständlich weiß ich nicht, worauf Du hinauswillst, denn ich kenne von Deinem etwas verwirrenden Fall nur das, was Du Dir nach und nach aus der Nase ziehen läßt, und das ist immer noch ziemlich wenig.

    OK, trotzdem Danke für Deine Bemühungen. Ich denke, jemand anders könnte da eventuell eher helfen und versteht, worum es mir geht. Bemühe Dich bitte nicht mehr. Es si d ja noch 2 Jahre bis dahin.

  • Also bei 3.5K machen 3,5% Steuerbemessungsgrundlage knapp über 100 EUR aus. Die tatsächliche Steuerlast liegt niedriger. Andere Effekte als die Steuerlast haben dort mehr Einfluss. Deswegen kam ich auf die Nüsschen.

    Bei 0,3% Abschlag pro Monat früheren Rentenbeginn hat es sich erst nach grob 23 Jahren Bezug einer abschlagsfreien Rente gelohnt auf die höhere Rente zu warten. In Deinem Beispiel also erst mit 90. (Bruttobetrachtung)

  • Also bei 3.5K machen 3,5% Steuerbemessungsgrundlage knapp über 100 EUR aus. Die tatsächliche Steuerlast liegt niedriger. Andere Effekte als die Steuerlast haben dort mehr Einfluss. Deswegen kam ich auf die Nüsschen.

    Bei 0,3% Abschlag pro Monat früheren Rentenbeginn hat es sich erst nach grob 23 Jahren Bezug einer abschlagsfreien Rente gelohnt auf die höhere Rente zu warten. In Deinem Beispiel also erst mit 90. (Bruttobetrachtung)

    Super, vielen Dank. Das hilft mir sehr.:)