Hallo Forum.
Ich bin 58 Jahre alt und werde aus 2 berufsständischen Versorgungswerken meine Rente bekommen (Baden-W. und Bayern). Hauptwohnsitz ist Bayern. Ich habe bei beiden Versorgungswerken die Möglichkeit, mir eine vorgezogene Teilrente (30%) zahlen zu lassen. In Bayern geht das ab dem 60ten LJ, in Baden-W. ab dem 62sten.
Nun die Frage: Wenn ich mir in 2 Jahren in Bayern die Teilrente zahlen lasse, habe ich dafür einen Rentenfreibetrag in Höhe von 15,5%.
1. Wenn ich dann mit 67 Jahren die restlicgen 70% Rente in Anspruch nehme, bleibt es bei den 15,5%?
2. Was ist mit der Rente aus Baden-W. ? Wenn ich mir diese im Alter von 67 zahlen lasse, gilt dann auch der Freibetrag von 15,5%, oder sollte ich auch hier 30% Teilrente mit 62 beantragen, um zumindest einen Freibetrag von 14,5% zu sichern?
Leider habe ich dazu bisher nur sehr widersprüchliche Aussagen gefunden. Danke vorab!