Ich traue mir eine Bewertung nicht zu [ob bei vorzeitiger förderschädlicher Kündigung eines Riestervertrags (bei Einhalten der Bedingung Alter/12 Jahre Dauer des Vertrags das Halbeinkünfteverfahren gilt oder nicht]. Auf jeden Fall geht die Darstellung im Netz wild durcheinander. ...
Es ist im Endeffekt allerdings sekundär, weil nicht entscheidungsrelevant.
Ja, beide Punkte sind wohl richtig. Ich hatte vor einigen Jahren bei meinem Riesteranbieter telefonisch angefragt und dort hat man mir das mit dem Halbeinkünfteverfahren erzählt.
Wenn man in der Situation steckt, kann man ja vier Szenarien rechnen:
a) Vorzeitige, förderschädliche Kündigung unmittelbar vor Beginn der Auszahlphase mit Vollversteuerung der Erträge
b) wie a), aber mit Halbeinkünfteverfahren.
c) 30% Einmalzahlung, danach Verrentung des Vertrags.
d) Verrentung des kompletten Vertrags.
Wenn man sich dazu entschlossen hat, vorzeitig auszusteigen, kann man ja nicht beeinflussen, wie das versteuert wird. Viele Riestersparer stecken ja nicht in dieser Luxussituation, weil kein oder so gut wie kein Gewinn in ihrem Vertrag steckt.
Schön wäre es, wenn irgend einer der Foristen bestätigen könnte: Ich habe das so gemacht, und bei mir ist das so versteuert worden.
Kommt vielleicht noch.