Private Zusatzversicherung

  • Hallo ich habe private Zusatzversicherungen für Brille, Hörgerät und Zahnersatz. Die Beiträge dafür kann ich steuerlich nicht absetzen. Muss ich bei der Angabe der Krankheitskosten in der Steuererklärung auch die Versicherungsleistungen abziehen oder kann ich diese ignorieren und die vollen Rechnungsbeträge geltend machen?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Hallo ich habe private Zusatzversicherungen für Brille, Hörgerät und Zahnersatz. Die Beiträge dafür kann ich steuerlich nicht absetzen. Muss ich bei der Angabe der Krankheitskosten in der Steuererklärung auch die Versicherungsleistungen abziehen oder kann ich diese ignorieren und die vollen Rechnungsbeträge geltend machen?

    Hallo Joerg55

    vorab: Keine steuerliche Beratung, nur Laienmeinung.

    Da fehlen noch ein paar Angaben. Worum geht es Dir? Um nicht gedeckte Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung? Dann kommt es darauf an: Zwei Beispielfälle

    Beispiel 1) Zahnersatzkosten 15.000 € .
    Die Kasse übernimmt 3.000 €, die Zusatzversicherung weitere 9.000 €.
    Wenn Du diese 15.000 € geltend machst, musst Du natürlich auch bekennen, dass Du 3.000 € + 9.000 € von den beiden Versicherungen erhalten hast - "Netto" also nur noch 3.000 €.

    Beispiel 2)
    a) Von der Kasse nicht übernommene und auch nicht ZV-versicherte Krankenhauswahlleistungen 10.000 €
    b) Hörgerätebezug 4.000 €, dazu von der Kasse 1.600, von der ZV 2.400 € erhalten
    Zu b) hast Du also keine Eigenaufwendungen, da alles gedeckt.

    Zu b) brauchst Du in der Steuererklärung nichts anzugeben, also auch nicht die 2.400 € Leistung der ZV. Bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es nur noch um die 10.000 € aus a).

    Schreib doch mal, worum und um welche Beträge es konkret geht. Dann sieht man weiter.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • In der Steuererklärung zählen nur die tatsächlichen Eigenbelastungen, also der Teil der Krankheitskosten, den du aus eigener Tasche gezahlt hast. Wenn dir deine Zusatzversicherung etwas erstattet hat, musst du diesen Betrag von der jeweiligen Rechnung abziehen, auch dann, wenn du die Beiträge zur Versicherung selbst nicht absetzen kannst.
    Nur der nicht erstattete Teil ist steuerlich als außergewöhnliche Belastung anrechenbar. Das Finanzamt berücksichtigt grundsätzlich nur den finanziellen Aufwand, der dir tatsächlich entstanden ist, nicht den Gesamtbetrag der Rechnung.