KfW Förderung für WP Heizung bei vermietetem EFH

  • Mein Bruder und ich vermieten unser ehemaliges Elternhaus (EFH). Wir sind gemeinsam Besitzer, 50/50 im Grundbuch eingetragen und für die Vermietung nutzen wir eine gemeinsame GbR (auch 50/50 aufgeteilt).

    Im Haus ist eine Gasheizung verbaut, die jetzt ca. 30 Jahre alt ist und langsam ersetzt werden will. Sie macht Zicken und bedarf mehr Zuneigung - finanzielle natürlich - als uns lieb ist. Daher stellt sich jetzt die Frage, ob wir eine neue Gasheizung für ~9.000€ einbauen lassen oder jetzt den Umstieg auf eine Luft-Wärme-Pumpe-Heizung i.H.v. ~30.000€ in Angriff nehmen.

    Wenn ich mir dazu die KfW Förderungen anschaue, kommen entweder Nr. 458 oder Nr. 459 in Frage. Antragsberechtigt sind:

    Nr. 458: "[...] Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind. [...]"

    Nr. 459: "[...] jurist­ische Personen des Privat­rechts und Wohnungs­bau­genossenschaften [...]"

    Sind wir jetzt dadurch gekniffen, weil wir das Haus gemeinsam als GbR vermieten und daher nur für die Nr. 459 antragsberechtigt sind? Unterschied ist ja, das man bei 459 auf max. 35% (Grund­förderung + Effizienz­bonus) kommt, bei 458 hingegen auf max. 55% (Grund­förderung + Effizienz­bonus + Klima­geschwindig­keits­bonus).

  • Kater.Ka 2. August 2025 um 12:35

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Bruder und ich vermieten unser ehemaliges Elternhaus (EFH). Wir sind gemeinsam Besitzer, 50/50 im Grundbuch eingetragen und für die Vermietung nutzen wir eine gemeinsame GbR (auch 50/50 aufgeteilt).

    Im Haus ist eine Gasheizung verbaut, die jetzt ca. 30 Jahre alt ist und langsam ersetzt werden will. Sie macht Zicken und bedarf mehr Zuneigung - finanzielle natürlich - als uns lieb ist. Daher stellt sich jetzt die Frage, ob wir eine neue Gasheizung für ~9.000€ einbauen lassen oder jetzt den Umstieg auf eine Luft-Wärme-Pumpe-Heizung i.H.v. ~30.000€ in Angriff nehmen.

    Das Thema war heute schon. Ich habe mich klar positioniert: Ich würde wieder eine Gasheizung einbauen, also den Gaskessel gegen einen neuen Gaskessel tauschen. Was für ein Kessel ist dort aktuell verbaut? Ist das schon ein Brennwertkessel?

    Wenn ich mir dazu die KfW Förderungen anschaue ...

    ... dann höre ich deutlich, wie sie flüstern: Nimm mich mit! Laß mich nicht verfallen! Der Staat schenkt Dir Geld, das Du als Subvention dem Sanitärunternehmen weiterleiten darfst! Der Sanitärunternehmer freut sich über den warmen Geldregen!

    Würden sich Wärmepumpen schon rentieren, müßte der Staat sie nicht subventionieren.

    :)

  • Umgekehrt wird ein Schuh draus, weil sie so bezuschusst werden, sind die Preise in Deutschland so teuer. Das bei unseren Nachbarländern nicht so.

    Auch recht. Wenn die Subvention wegfällt, werden die Preise wahrer. Paßt doch zu meiner Vorstellung, mit der Wärmepumpe erstmal noch ein Weilchen zu warten.

  • Nr. 459: "[...] jurist­ische Personen des Privat­rechts und Wohnungs­bau­genossenschaften [...]"

    Sind wir jetzt dadurch gekniffen, weil wir das Haus gemeinsam als GbR vermieten und daher nur für die Nr. 459 antragsberechtigt sind?

    Eine GbR ist keine juristische Person; prüf mal die Vergabebedingungen, wie dieser Satz tatsächlich gemeint ist (kann ja sein dass die GbRs mitmeinen, aber rein aus deinem Zitat geht das nicht hervor)

  • julianwki mach Dich persönlich schlau, das ist kein Hexenwerk. Die Vor- und Nachteile und vor allem die Möglichkeiten an Eurem EFH zur Wärmeversorgung mittels Wärmepumpe kannst Du Dir als Basiswissen gut aneignen.

    Dazu gehören u.a. die technischen als auch die wirtschaftlichen Umstände.

    Technisch: wie ist die Ausgangslage? Wie gestalten sich Größen, Positionierungen und Leistungsfähigkeiten der Heizkörper? Welche Vorlauftemperatur ist aufgrund der Heizkörper und der IST-Situation Dämmung vonnöten? Da kann ich nur raten, dies mithilfe eines Fachmannes durchführen zu lassen.

    Wirtschaftlich: da sehe ich neben den Investkosten die zukünftigen Betriebskosten. Dies kann - bei Kenntnis der technischen Fakten (s.o.) - berechnet werden.

    Dieser Rat von mir fußt u.a. auf meiner Wohnsituation als Mieter eines EFH, dass 35 Jahre alt ist, schlecht gedämmt, von den Vermietern (Privatleute) ohne Kenntnis betreut wird. Vor 3,5 Jahren gab es eine neue Gasheizung, hat ggü. der alten ca. 1/3 der notwendigen Energiemenge p.a. eingespart. Nun gibts seit 2023 eine Gesetzesgrundlage, dass es eine Aufteilung der CO2-Bepreisung an u.a. Gas zwischen Vermieter und Mieter gibt. Je schlechter die Energieeffizienzklasse des Objekts desto höher die prozentuale Beteiligung des Vermieters an der CO2-Umlage. Das wird ab 2027 bei freier Preisentwicklung der CO2-Bepreisung ein echter (hoher) Kostenfaktor, mit Gas oder Öl zu heizen wird dann sehr ungemütlich.

    Hinzu kommen noch weitere negative Entwicklungen wie erhöhte Netzentgelte durch eine sinkende Hausanschlüsse Gas, da nach und nach doch mehr Hauseigentümer weg von Gas gehen.

    Also lohnt es sich meiner Meinung nach, kühlen Kopf zu bewahren, sich möglichst gut in dieses große Themenfeld einzulesen und gute Beratung in Anspruch zu nehmen.