Mein Bruder und ich vermieten unser ehemaliges Elternhaus (EFH). Wir sind gemeinsam Besitzer, 50/50 im Grundbuch eingetragen und für die Vermietung nutzen wir eine gemeinsame GbR (auch 50/50 aufgeteilt).
Im Haus ist eine Gasheizung verbaut, die jetzt ca. 30 Jahre alt ist und langsam ersetzt werden will. Sie macht Zicken und bedarf mehr Zuneigung - finanzielle natürlich - als uns lieb ist. Daher stellt sich jetzt die Frage, ob wir eine neue Gasheizung für ~9.000€ einbauen lassen oder jetzt den Umstieg auf eine Luft-Wärme-Pumpe-Heizung i.H.v. ~30.000€ in Angriff nehmen.
Wenn ich mir dazu die KfW Förderungen anschaue, kommen entweder Nr. 458 oder Nr. 459 in Frage. Antragsberechtigt sind:
Nr. 458: "[...] Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohnsitz) oder von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern in Deutschland sind. [...]"
Nr. 459: "[...] juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften [...]"
Sind wir jetzt dadurch gekniffen, weil wir das Haus gemeinsam als GbR vermieten und daher nur für die Nr. 459 antragsberechtigt sind? Unterschied ist ja, das man bei 459 auf max. 35% (Grundförderung + Effizienzbonus) kommt, bei 458 hingegen auf max. 55% (Grundförderung + Effizienzbonus + Klimageschwindigkeitsbonus).