Steuerbescheid

  • Hallo liebes Finanztip-Team, ist es rechtens, dass das Finanzamt in der Steuererklärung 2024 einen Betrag von den Krankenversicherungsbeiträgen, meines Mannes und mir, gemäß Paragraph 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S. 4 EStG kürzen, obwohl wir beide letztes Jahr nicht einmal krankgeschrieben waren?

    Es wäre so nett von euch, wenn ihr dafür eine Antwort für uns hättet.

    Vielen Dank und liebe Grüße,

    :)Katharina

  • Hallo liebes Finanztip-Team, ist es rechtens, dass das Finanzamt in der Steuererklärung 2024 einen Betrag von den Krankenversicherungsbeiträgen, meines Mannes und mir, gemäß Paragraph 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S. 4 EStG kürzen, obwohl wir beide letztes Jahr nicht einmal krankgeschrieben waren?

    Es wäre so nett von euch, wenn ihr dafür eine Antwort für uns hättet.

    Vielen Dank und liebe Grüße,

    :)Katharina

    Hallo.

    Ja, ist korrekt.

    "Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;" ist eine blumige Umschreibung für "den Beitragsanteil für das Krankengeld rechnen wir raus.

    Man beachte das "kann". ;)

  • Hallo liebes Finanztip-Team,

    Das Finanztip-Team erreichst Du hier nicht. Du bist hier im Forum gelandet, das mit Finanztip nur vage zu tun hat.

    Ist es rechtens, dass das Finanzamt in der Steuererklärung 2024 einen Betrag von den Krankenversicherungsbeiträgen, meines Mannes und mir, gemäß Paragraph 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a. S. 4 EStG kürzen, obwohl wir beide letztes Jahr nicht einmal krankgeschrieben waren?

    a) Ja. Vom GKV-Beitrag sind 96% steuerwirksam, 4% Teilbeitrag für Krankengeld sind es nicht.

    b) Spielt keine Rolle.