Meine Frau und ich haben vor Jahren ein Haus in Erbbaurecht auf dem Grundstück meiner Eltern gebaut. Nach dem Tod auch meiner Mutter sind mein Bruder und ich die Gemeinschaftserben. Meine Tochter wird, da sie andernorts wohnt, die Immobilie nach meinem Tod und dem meiner Frau verkaufen wollen. Was müssen meine Frau und ich schon jetzt im Vorfeld tun, damit der Verkauf gelingt?
Hausverkauf bei Erbbaurecht
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Hrodger -
7. August 2025 um 12:59 -
Erledigt
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Referat Janders
7. August 2025 um 15:21 Hat das Thema freigeschaltet. -
Im Prinzip lässt sich eine Immobilie mit Erbbaurecht genau so verkaufen wie eine mit Grundstück. Knackpunkt für den potentiellen Käufer dürften dabei die Restlaufzeit sein, sowie die Entschädigung beim Heimfall und der Mechanismus zur Anpassung der Pacht.
Noch besser für den Käufer wäre natürlich, wenn er sich um das alles gar keine Gedanken machen muss und ein normales Haus mit Grundstück bekommt. Hierfür wäre eine Teilung des Grundstücks, Auflösung des Erbbaurechts und Verkauf des Teilgrundstücks der passende Weg.
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Hallo Hrodger,
LebenimSueden hat schon den einfachsten Weg in Ihrer Konstellation gewiesen. Einigen Sie sich mit Ihrem Bruder so, dass Sie alleiniger Grundstückseigentümer werden, entweder bei der noch ausstehenden Erbauseinandersetzung, oder indem Sie Ihrem Bruder die Grundstückshälfte abkaufen. Ganz geschickt wäre es, wenn Ihre Frau Ihrem Bruder die Hälfte abkauft, unterstellet, das Haus gehört Ihrer Frau und Ihnen je zur Hälfte. Dann kann das Erbbaurecht auch beendet und Grundstück und Haus vereinigt werden. Über die konkreten Verfahrenszüge berät Sie ein Notar.
Gruß Pumphut