Kontoanlage für Gesellschaften bürgerlichen Rechts

  • Sehr geehres Finanztip-Team,

    wir tragen uns als Familie mit dem Gedanken, ein Depot zu eröffnen, das auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen ist.

    Überraschenderweise gibt es bislang keine Direktbank (oder ggf. einen Neobroker), der dies anbietet.

    Haben Sie Hinweise, welche Direktbanken dies doch ermöglichen?

    Danke für Ihre Rückmeldung!

    Beste Grüße

    {Klarname durch Mod entfernt}

  • Kater.Ka 8. August 2025 um 16:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • wir tragen uns als Familie mit dem Gedanken, ein Depot zu eröffnen, das auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen ist.

    Überraschenderweise gibt es bislang keine Direktbank (oder ggf. einen Neobroker), der dies anbietet.

    Das wird bei einer onlineBank oder gar einer Neobank nicht funktionieren, denn der Aufwand dafür ist für die Bank zu groß.
    Neobanken bieten nur "einfache Konten" ohne sonstigen "Schnickschnack" auf den Kontoinhaber (Einzelperson) an - Gemeinschaftskonten werden bei Neobanken nicht angelegt. Bei onlineBanken könnte es ähnlich sein.

    Ein Hinweis zu dem Vorhaben:
    Für Gemeinschaftskonten auf Personengemeinschaften, die nicht verheiratet sind (also z.B. BGB Gesellschaften - Erbengemeinschaften - Geschwisterkonten etc.) können keine Freistellungsaufträge erteilt werden. Zinserträge werden also immer mit Abzug von Steuern verbucht. Die Zuordnung dieser Zinserträge und Steuern beim Finanzamt ist recht aufwändig, da diese Personengemeinschaften eine eigene Steuernummer benötigen und dann in der Einkommensteuererklärung anteilig auf die Einzelpersonen anzugeben sind.
    Den Aufwand würde ich mir ersparen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.