Risikolebensversicherung

  • Hallo,
    möchte eine Risikolebensversicherung abschließen. Bin kerngesund, im Routinelabor ist nun ein erhöhter Cholesterinspiegel aufgefallen. Ist das ein Problem ? Besteht die Gefahr keine Versicherung zu finden?
    Dank für Informationen!

  • Hallo inchen,


    willkommen hier in der Community. Nein, Sie werden aus dem großen Angebot der Risiko-LVs die beste Option auswählen können. Der Befund dürfte m.E. nicht einmal zu einem Risikozuschlag führen. Bitte geben Sie den Befund aber bei den Gesundheitsfragen trotzdem an. Risiko-LVs sind stark standardisierte Produkte. M.E. können Sie eine Risiko-LV ohne Makler oder Vertreter abschließen.


    Hier finden Sie weitere Infos: http://www.finanztip.de/risikolebensversicherung/



    Viel Glück!



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).



    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern istmeine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen

  • Hallo,
    möchte eine Risikolebensversicherung(hier klick) abschließen. Bin kerngesund, im Routinelabor ist nun ein erhöhter Cholesterinspiegel aufgefallen. Ist das ein Problem ? Besteht die Gefahr keine Versicherung zu finden?
    Dank für Informationen!

    Kann man pauschal nicht beantworten, Möglichkeiten gibt es immer..

  • Bei allen Gesundheitsfragen gilt, dass man nur das beantworten sollte, was auch genau gefragt wurde. Allerdings gibt es mittlerweile leider auch gegenteilige Urteile von Gerichten, die zumindest mir absurd erscheinen.


    Wird nach Untersuchungen in den letzten fünf Jahren gefragt, einen Kalender benutzen und nur die Dinge aufzählen, die genau in diesen Zeitraum fallen. Die Fragen immer genau lesen und nichts hineininterpretieren. Kritisch sind Formulierungen wie "gesundheitliche Beeinträchtigungen". Hier kann alles darunter fallen. Besser sind konkrete Fragen nach bestimmten Erkrankungen.


    Wird nach Behandlungen und Untersuchungen gefragt, gehört auch der Gang zum Hausarzt wegen einer einfachen Erkältung dazu.


    Makler und Vertreter können eine Probeanfrage machen. Lehnt dann die Versicherung ab, muss dies bei einem weiteren Antrag nicht angegeben werden. Hilfreich ist es ansonsten, bei mehreren Versicherungen gleichzeitig anzufragen. Einmal erfolgte Ablehnungen muss man ansonsteh bei erneuten Anträgen angeben. Dies ist immer kritisch.


    Bei Falschangaben droht der Verlust der Versicherung! Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen. Bei arglistiger Täuschung beträgt diese zehn Jahre. Dies ist auch gleichzeitig die längste Verjährungsfrist. Nach zehn Jahren kann die Versicherung also keine Leistungen mehr verweigern, selbst wenn man bei Vetragsabschluss bewusst gelogen hat.

  • Liebe Community,


    ich habe mir die RisikoLV durchrechnen lassen und eine Anfrage durch meinen Makler initiiert.
    Nach allen Tests (Untersuchungen) kam nun das finale Angebot - kurios war jedoch die Beitragserhöhung um 50 Euro jährlich.


    Begründet wurde diese wie folgt:
    "Unsere Risikoprüfung findet teilweise automatisiert statt.(...)Die Angebotsanfrage weicht teilweise von Ihrer Versicherungsanfrage ab.(...)Für Ihre Versicherung ist aufgrund Ihrer Gesundheitsverhältnisse ein risikoausgleichender Zuschlag erforderlich."


    Nun finde ich nirgends im neuen Angebot die exakten Gründe für die Erhöhung.
    Mein Makler bekommt auch nichts gesagt (Datenschutz).


    Ich habe nun das Recht diese automatisierte Entscheidung anzufechten.
    Das habe ich auch getan, mit der Bitte dass mir die Gründe der Beitragserhöhung genannt werden.


    Hintergrund meiner Frage:
    ich habe das erste mit dem zweiten Angebot verglichen.
    Mein BMI war nach der offiziellen Untersuchung beim Arzt nicht mehr in der Risikoklasse, die im ersten Angebot noch zugrunde gelegt wurde (78 Kilo bei 1,78cm statt 82 Kilo) - das hätte sich sogar eher positiv auswirken müssen auf die Beitragshöhe.
    Nur meine Leberwerte seien leicht erhöht, so mein Arzt - das wäre aber das erste Mal der Fall und unkritisch.
    Nun vermute ich, dass die Versicherung vielleicht aufgrund dieses Wertes den Beitrag erhöht hat.


    Lange Rede, kurzer Sinn - hat meine Anfechtung Aussichten auf Erfolg?
    Habt ihr andere Tipps?


    Vielen lieben Dank & Grüße
    DJ