Anlagebetrug - Meldung an das Finanzamt?

  • Leider handelt es sich vermutlich um Anlagebetrug mithilfe der SSIK-App oder Web-Seite. Die Geldanlage war investiert bei SSIK. Dort wurde in einer APP gehandelt und diese zeigte intern ein steigendes Finanzvolumen.

    Irgendwann waren die ständigen Nachfragen nach mehr Geldeinzahlungen zu viele. Ein Versuch stattdessen Geld auszahlen zu lassen endete damit, dass die Auszahlung seit 14 Tagen geprüft wird. Dann kam die Forderung nach einer Provision und Steuern, die aber nicht vom Guthaben gezahlt werden kann, sondern extra zu überweisen ist, bevor die Gelder freigegeben werden. Die SSIK-App zeigt immer noch einen Scheingewinn und die zu prüfenden Auszahlungen (für immer?).

    Die Geldanlage und die Scheingewinne kann man abschreiben, da alles im Ausland ist (angeblich USA). Anzeige wurde erstattet – Erfolgsaussichten Null.

    Meine Recherche ergab leider nur ein verwertbares Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.02.2014 – VIII R 25/12 (BStBl 2014 II S. 461). Damit könnte man argumentieren, dass SSIK nicht leistungsbereit ist, daher keine Verfügungsmacht entsteht und damit keine Steuerpflicht:

    - Kann man die Zahlen in der App einfach ignorieren?

    - Muss man das dem Finanzamt melden? Wenn ja, wie macht man das?

    Hilfe bei einem Anwalt zumindest in der Steuerfrage zu holen ist vorgesehen. Ich bin bestimmt nicht der erste Simpel der auf so was reingefallen ist. Daher hoffe ich, dass vielleicht der eine oder andere sich zu Erfahrungen und dem Umgang mit der Situation äußern kann.

  • Kater.Ka 16. September 2025 um 11:55

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meinem Verständnis nach (ohne steuerliche Ausbildung) ist, dass erst dann (zu versteuernde) Kapitalerträge sind, wenn sie dir zugeflossen sind und in deinem Einflussbereich (=Verfügungsmacht) angekommen , d.h. z.B. auf deinem Girokonto sind.

    Im Zweifel kann man es trotzdem im Freitextfeld der Steuererklärung anführen und erläutern, warum es keine steuerpflichtigen Erträge sind.

  • https://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/falsche-azimut-holding-app-ssik.html

    Schall und Rauch und ich tippe darauf, dass der Anwalt am Ende einiges Kosten wird und kein Geld zurückbringen kann. Weil ein Zugriff auf "dubiose" Firmen im Ausland kaum machbar sein wird, im Besten Fall hast Du hinterher ein vollstreckbares Urteil mit dem Du nichts vollstrecken kannst und dabei evtl. haufenweise Kosten für den Rechtstreit hast.

    Bei deiner Rechtsschutzversicherung mal nachfragen, ob dieser Fall überhaupt gedeckt ist.