Behandlung der Vorabpauschale bei Depotübertrag

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin schon länger stiller Mitleser, habe mich aber nun selbst angemeldet, um meine erste Frage zu stellen:

    Es geht um einen Depotübertrag von Bank A zur Bank B eines ETF-Sparplans und damit zusammenhängend die Übermittlung der gezahlten Vorabpauschale.

    Angenommen ich habe für den ETF im Januar 2024 100€ Vorabpauschale gezahlt und hatte zu dem Zeitpunkt 10 Anteile, also 10€ pro Anteil.

    Dann habe ich im Januar 2025 225€ Vorabpauschale bezahlt und hatte 15 Anteile, d.h. 15€ pro Anteil.

    Im September 2025 halte ich 17,5 Anteile und möchte einen Depotübertrag durchführen.

    Die 17 Anteile werden an die neue Bank übertragen, die Brückstücke (0,5) bleiben im alten Depot.

    Zu dem Zeitpunkt wurde insgesamt 100€ + 225€ = 325€ Vorabpauschale gezahlt. Pro Anteil zum aktuellen Zeitpunkt also 325/17,5=18,57€.

    Wird die gezahlte Vorabpauschale an die neue Bank übermittelt? Falls ja, wie? Mir fallen da zwei Möglichkeiten ein:

    1) 18,57€ ist die gezahlte Vorabpauschale pro Anteil. 0,5 Anteile verbleiben bei der alten Bank, d.h. die alte Bank merkt sich 18,57*0,5 an gezahlter Vorabpauschale und die neue Bank bekommt 18,57*17 übermittelt.

    2) Die 0,5 Bruchstücke stammen aus den jüngsten Aktien (nach FIFO werden die 17 ältesten Anteile übertragen). Im Januar 2025 waren nur 15 Aktien enthalten, d.h. auf die 0,5 Anteile wurde gar keine Vorabpauschale gezahlt, da erst in 2025 erworben. D.h. der neuen Bank werden die vollen 325€ gemeldet.

    2) erscheint mir logischer. Ich hoffe, meine Frage ist verständlich :)

    LG!

  • Kater.Ka 22. September 2025 um 12:26

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Vorweg: Man bezahlt keine Vorabpauschale, sondern man bezahlt Steuer auf die Vorabpauschale.

    Und zur Frage: Die steuerlichen Anschaffungskosten werden beim Depotübertrag für jeden ETF Anteil mit übertragen. Die neue Bank kennt also für jeden übertragenen ETF-Anteil die Höhe der Vorabpauschale.

  • TaroR 22. September 2025 um 12:44

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  • Es geht um einen Depotübertrag von Bank A zur Bank B eines ETF-Sparplans und damit zusammenhängend die Übermittlung der gezahlten versteuerten Vorabpauschale.

    Angenommen ich habe für den ETF im Januar 2024 100€ Steuer auf die Vorabpauschale gezahlt und hatte zu dem Zeitpunkt 10 Anteile, also 10€ pro Anteil.

    ... dann müssen das ziemlich teure ETF-Anteile gewesen sein, ein ETF-Anteil muß nämlich über 3000 € gekostet haben.

    Nehmen wir mal an, ein anderer ETF-Anteil sei Anfang 2023 60 € wert gewesen, dann wäre die Vorabpauschale auf diesen Anteil im Januar 2024 (24!) 1,07 € betragen. Davon hättest Du 70% versteuert (Teilfreistellung!), also ohne Kirchensteuer etwa 20 ct/Anteil Steuer entrichtet (bzw. auf Deinen Sparerpauschbetrag anrechnen lassen). Die 1,07 €/Anteil hätte die Bank in den zugehörigen Datensatz geschrieben.

    Du hingegen hast pro Anteil 10 € Steuer bezahlt, somit müssen Deine Anteile pro Stück 50mal so viel wert gewesen sein, also etwa 50 * 60 € = 3000 €.

    Dann habe ich im Januar 2025 225€ Steuer auf die Vorabpauschale bezahlt und hatte 15 Anteile, d.h. 15€ pro Anteil.

    Diese Anteile müssen also im Jahr 2023 um etwa 50% gestiegen sein und zu Beginn des Jahres 2024 etwa 4.500 € pro Stück wert gewesen sein.

    Im September 2025 halte ich 17,5 Anteile und möchte einen Depotübertrag durchführen.

    Zu Jahresanfang 2025 hattest Du 15 Anteile, jetzt hast Du 17,5 Anteile, also mußt Du im Verlauf des Jahres insgesamt 2,5 Anteile nachgekauft haben, von denen Du noch keine Vorabpauschale versteuert hast.

    Zu dem Zeitpunkt wurde insgesamt 100€ + 225€ = 325€ Steuer auf Vorabpauschalen gezahlt. Pro Anteil zum aktuellen Zeitpunkt also 325/17,5=18,57€.

    So rechnet man das nicht. Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, der vorab besteuert wird (daher der Name!). Sie wird dem einzelnen Anteil individuell zugeordnet, das geschieht gedanklich am einfachsten, indem man sie zum Kaufkurs des einzelnen Anteils addiert.

    Es ist verkehrt, die vorversteuerten Vorabpauschalen über die Jahre zu addieren und diese dann einfach auf die Zahl der aktuell vorhandenen ETF-Anteile zu verteilen.

    Für die ersten 10 Anteile hattest Du zweimal eine Vorabpauschale versteuert, für die nächsten 5 Anteile einmal, für die letzten 2,5 Anteile noch nie.

    Wenn man über lange Jahre immer wieder ETF-Anteile gekauft hat, steckt in jedem einzelnen Anteil ein individueller Gewinn. Man kann sicherlich arithmetisch den Durchschnittsgewinn pro Anteil ausrechnen, dieser hat aber steuerlich keinerlei Bedeutung. Bei der Steuer geht es immer um den individuellen Gewinn jedes Anteils (und auch um den individuell vorversteuerten Teil dieses Gewinns jedes Anteils, somit um die Summe der vorversteuerten Vorabpauschalen pro Anteil).

    Du hast Deine Anteile allerdings nicht auf einmal gekauft, sondern im Rahmen eines Sparplans. Bei unterjährigen Käufen wird die Vorabpauschale zeitanteilig auf Monatsbasis berechnet, das heißt: Für die 12 Tranchen, die Du während des Jahres gekauft hast, gilt jeweils ein unterschiedlicher Wert für die Vorabpauschale.

    Das wird jetzt kompliziert! :(

    Wird die gezahlte versteuerte Vorabpauschale an die neue Bank übermittelt? Falls ja, wie?

    Die in der Vergangenheit versteuerten Vorabpauschalen werden den einzelnen Anteilen (oder Tranchen) zugeordnet und beim Depotübertrag zur aufnehmenden Bank übermittelt. Dabei wird ein Datensatz übermittelt, dessen Struktur öffentlich ist. Das entsprechende Dokument hat über 1000 Seiten*, wer will, darf sich einlesen.

    :)

    *Mich hat das vor langen Jahren mal interessiert. Ich bin der Frage nachgegangen und habe mir das entsprechende Dokument gesogen. Schon damals umfaßte die Datensatzdefinition über 1000 Seiten. Das war noch vor der Einführung der Vorabpauschale. Ich darf annehmen, daß das jetzt eher mehr Seiten sind als weniger, darf Interessierte aber auf deren eigene Recherchefähigkeit verweisen. Mir ist das zu kompliziert.

    Die 0,5 Bruchstücke stammen aus den jüngsten Aktien (nach FIFO werden die 17 ältesten Anteile übertragen). Im Januar 2025 waren nur 15 Aktien enthalten, d.h. auf die von den 0,5 Anteilen wurde gar keine Vorabpauschale gezahlt versteuert, da erst in 2025 erworben. D.h. der neuen Bank werden die vollen 325€ gemeldet.

    Erstmal: Man zahlt keine Vorabpauschale, sondern versteuert sie.
    Die Vorabpauschale ist ein fiktiv errechneter Gewinn.
    Man führt einen Gewinn nicht ans Finanzamt ab, sondern versteuert ihn.

    Bruchstücke von Anteilen gibt es nicht, die simuliert die jeweilige Depotbank nur. Sie sind ein reiner Rechentrick der Depotbank. Deswegen kannst Du diese auch nicht übertragen, nicht an der Börse kaufen und verkaufen. All das simuliert Deine Depotbank nur.

    Beim Depotübertrag wird pro Tranche ein Datensatz übermittelt und nicht etwa Gesamtbeträge ("die vollen 325"). In den Daten jeder Tranche stehen Kaufkurs, Kaufspesen und die vorversteuerten Vorabpauschalen verzeichnet.

    Angenommen, ein Sparplansparer hat 30 Monate lang einen Sparplan bedient. Dann hat er also 30 Tranchen im Depot mit jeweils unterschiedlichen Daten. Die werden beim Depotübertrag getreulich an die aufnehmende Bank übermittelt.

    Wie die Bank mit den Daten gebrochener Anteile korrekt umgeht (oder umgehen muß - Regulierung!), ahne ich nicht.

    Ich hoffe, meine Frage ist verständlich :)

    Das schon, allerdings denkst Du ziemlich in die falsche Richtung.

    Das größte Mißverständnis habe ich gleich in den Zitaten geradegezogen: Man zahlt keine Vorabpauschale, sondern versteuert sie.

    Das Thema ist hochkomplex, gerade mit gebrochenen Anteilen. Ich blicke da auch nicht bis ins letzte durch.

    :(