Hallo liebes Forum,
ich bin schon länger stiller Mitleser, habe mich aber nun selbst angemeldet, um meine erste Frage zu stellen:
Es geht um einen Depotübertrag von Bank A zur Bank B eines ETF-Sparplans und damit zusammenhängend die Übermittlung der gezahlten Vorabpauschale.
Angenommen ich habe für den ETF im Januar 2024 100€ Vorabpauschale gezahlt und hatte zu dem Zeitpunkt 10 Anteile, also 10€ pro Anteil.
Dann habe ich im Januar 2025 225€ Vorabpauschale bezahlt und hatte 15 Anteile, d.h. 15€ pro Anteil.
Im September 2025 halte ich 17,5 Anteile und möchte einen Depotübertrag durchführen.
Die 17 Anteile werden an die neue Bank übertragen, die Brückstücke (0,5) bleiben im alten Depot.
Zu dem Zeitpunkt wurde insgesamt 100€ + 225€ = 325€ Vorabpauschale gezahlt. Pro Anteil zum aktuellen Zeitpunkt also 325/17,5=18,57€.
Wird die gezahlte Vorabpauschale an die neue Bank übermittelt? Falls ja, wie? Mir fallen da zwei Möglichkeiten ein:
1) 18,57€ ist die gezahlte Vorabpauschale pro Anteil. 0,5 Anteile verbleiben bei der alten Bank, d.h. die alte Bank merkt sich 18,57*0,5 an gezahlter Vorabpauschale und die neue Bank bekommt 18,57*17 übermittelt.
2) Die 0,5 Bruchstücke stammen aus den jüngsten Aktien (nach FIFO werden die 17 ältesten Anteile übertragen). Im Januar 2025 waren nur 15 Aktien enthalten, d.h. auf die 0,5 Anteile wurde gar keine Vorabpauschale gezahlt, da erst in 2025 erworben. D.h. der neuen Bank werden die vollen 325€ gemeldet.
2) erscheint mir logischer. Ich hoffe, meine Frage ist verständlich ![]()
LG!