Hallo zusammen,
ich bin als freier Journalist und freiberuflicher Produzent tätig. Für meine Tätigkeit zahle ich selbst Beiträge an die Pensionskasse (Versorgungseinrichtung Rundfunk) und erhalte 50 % dieser Beiträge vom Sender als Zuschuss zurückerstattet.
Wie muss ich diese Konstellation steuerlich korrekt erfassen?
Ich überweise selbst den gesamten Betrag und bekomme danach einen Teil erstattet.
Wird der Zuschuss des Senders als volle Einnahme versteuert?
Und falls ja: Kann ich meinen Eigenanteil als Betriebsausgabe oder Vorsorgeaufwendung geltend machen?
Hintergrund:
Die Eigenbeiträge tauchen in der EÜR gar nicht als Betriebsausgabe auf, sondern nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
Der Zuschuss des Senders wird als komplette Einnahme in der EÜR versteuert.
Da der steuerliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen meist schon mit der Kranken-/Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, bleiben die gezahlten Beiträge an die Pensionskasse ohne steuerliche Wirkung.
Ist das wirklich korrekt – oder gibt es eine Möglichkeit, die eigene Einzahlung als Betriebsausgabe zu erfassen, wenn ich als Selbständiger für mich selbst zahle und der Sender einen Zuschuss gibt?
Macht eine Einzahlung in die Pensionskasse dann überhaupt ansatzweise Sinn? Ich glaube, das ist mir dann den Aufwand nicht wert.