Steuerliche Behandlung: Pensionskassen-Beitrag als Selbständiger/Produzent mit Zuschuss vom Sender

  • Hallo zusammen,

    ich bin als freier Journalist und freiberuflicher Produzent tätig. Für meine Tätigkeit zahle ich selbst Beiträge an die Pensionskasse (Versorgungseinrichtung Rundfunk) und erhalte 50 % dieser Beiträge vom Sender als Zuschuss zurückerstattet.

    Wie muss ich diese Konstellation steuerlich korrekt erfassen?

    Ich überweise selbst den gesamten Betrag und bekomme danach einen Teil erstattet.

    Wird der Zuschuss des Senders als volle Einnahme versteuert?

    Und falls ja: Kann ich meinen Eigenanteil als Betriebsausgabe oder Vorsorgeaufwendung geltend machen?

    Hintergrund:

    Die Eigenbeiträge tauchen in der EÜR gar nicht als Betriebsausgabe auf, sondern nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

    Der Zuschuss des Senders wird als komplette Einnahme in der EÜR versteuert.

    Da der steuerliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen meist schon mit der Kranken-/Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, bleiben die gezahlten Beiträge an die Pensionskasse ohne steuerliche Wirkung.

    Ist das wirklich korrekt – oder gibt es eine Möglichkeit, die eigene Einzahlung als Betriebsausgabe zu erfassen, wenn ich als Selbständiger für mich selbst zahle und der Sender einen Zuschuss gibt?

    Macht eine Einzahlung in die Pensionskasse dann überhaupt ansatzweise Sinn? Ich glaube, das ist mir dann den Aufwand nicht wert. :cursing:

  • Kater.Ka 22. September 2025 um 15:43

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Kannst Du die KV-Beiträge gebündelt für mehrere Jahre vorauszahlen? (Gab da bereits einen Thread zu.)

    Danke für die Hilfe! Macht das steuerlich einen Unterschied? Wie ich es verstehe ist der Höchstbetrag für KV über die Künstlersozialkasse eh schon ausgeschöpft. Wenn ich diese gebündelt zahle, dann kann ich dadurch doch nicht mehr absetzen? Es macht dann doch auch keinen Unterschied ob ich stattdessen Pensionskassen-Beiträge im Folgejahr absetzen kann, da ich immer den Höchstbetrag der Sonderausgaben absetzen würde.

  • KV heißt "Krankenkasse", die Künstlersozialkasse ist aber eine Rentenversicherungsanstalt. Das sind also zwei Schubladen.

    Dein Ausgangsposting ist verwirrend, nach meinem Dafürhalten liegt hier einiges im Argen. Ich traue mir aber nicht zu, das zu entwirren und gehe deswegen nicht ins Detail.

    Möglicherweise ist es eine gute Idee, einen Steuerberater zu konsultieren. Wahlweise kannst Du Dich auch selber einlesen, allerdings wird das mit "eben mal" nicht klappen. Dazu ist das deutsche Steuer- und Sozialrecht doch zu kompliziert.

  • Danke für die Hilfe! Macht das steuerlich einen Unterschied? Wie ich es verstehe ist der Höchstbetrag für KV über die Künstlersozialkasse eh schon ausgeschöpft. Wenn ich diese gebündelt zahle, dann kann ich dadurch doch nicht mehr absetzen? Es macht dann doch auch keinen Unterschied ob ich stattdessen Pensionskassen-Beiträge im Folgejahr absetzen kann, da ich immer den Höchstbetrag der Sonderausgaben absetzen würde.

    Die Idee wäre in Jahr 1 die KV-Beiträge für die Jahre 1 bis 3 zu zahlen und voll absetzen zu können, dadurch würde in den Jahren 2 und 3 der "Slot", der sonst durch KV-Beiträge belegt würde, frei werden und man könnte die Beiträge für sonstige Versicherungen steuerlich geltend machen.

    Allerdings wird die Krankenkasse (auch über den Umweg Künstlersozialkasse) sich nicht auf ein derartiges Modell einlassen, so vermute ich einmal.

  • KV heißt "Krankenkasse", die Künstlersozialkasse ist aber eine Rentenversicherungsanstalt. Das sind also zwei Schubladen.

    Oh! Mist! Stimmt nicht. Die Künstlersozialkasse ist auch eine Krankenversicherung.

    Ändert allerdings nichts daran, daß beim TE alles durcheinandergeht, speziell bezüglich der Rentenversicherung.