Guten Morgen,
möchte für mein 11 jähriges Kind eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bei allen bisher online gesichteten Versicherungen wird gefragt, ob eine Behandlung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäde empfohlen oder das Kind gar in Behandlung ist.
Nun ist es so, beim Kind sind zwei Zähne leicht schief was die Zahnschwischenreinigung erschwert. Seitens des Zahnarzt natürlich sinnvoll diese Fehlstellung durch einen Kieferorthopäde zu korrigieren. Medizinisch sagt er aber, sei dies nicht notwendig.
Was soll ich da denn nun angeben ohne eine Vertragsverletzung zu risikieren?