Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Guten Morgen,
    möchte für mein 11 jähriges Kind eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bei allen bisher online gesichteten Versicherungen wird gefragt, ob eine Behandlung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäde empfohlen oder das Kind gar in Behandlung ist.

    Nun ist es so, beim Kind sind zwei Zähne leicht schief was die Zahnschwischenreinigung erschwert. Seitens des Zahnarzt natürlich sinnvoll diese Fehlstellung durch einen Kieferorthopäde zu korrigieren. Medizinisch sagt er aber, sei dies nicht notwendig.

    Was soll ich da denn nun angeben ohne eine Vertragsverletzung zu risikieren?

  • Du könntest auch erst ausrechnen, ob du nicht besser fährst, wenn du das Geld selbst anlegst, statt es der Versicherung zu geben.

    Grundsätzlich sind Versicherungen da sinnvoll, wo einen Schäden ruinieren können. Das ist bei Zähnen in der Regel nicht der Fall.

  • Naja, bei meiner Nachbarin hat eine Zahnspannge rund 2500€ gekostet. Wobei ich nicht genau weiß welche Leistungen dies beinhaltete. Was eine solche Versicherung kostet vs. selbstanlegen komme ich zu dem Schluss, dass sich die Versicherung durchaus lohnt. Allerdings muss beim Antrag alles stimmig sein um späteren Ärger im voraus zu vermeiden.

  • Naja, bei meiner Nachbarin hat eine Zahnspange rund 2500€ gekostet. Wobei ich nicht genau weiß welche Leistungen dies beinhaltete. Was eine solche Versicherung kostet vs. selbstanlegen komme ich zu dem Schluss, dass sich die Versicherung durchaus lohnt. Allerdings muss beim Antrag alles stimmig sein, um späteren Ärger im voraus zu vermeiden.

    11 Jahre sind ein typisches Alter, bei dem kieferorthopädischer Behandlungsbedarf erkennbar wird.

    Eine Versicherung ist eine Körperschaft, bei der viele wenig einzahlen, damit bei verhältnismäßig seltenen Schadenfällen wenige Leute vergleichsweise viel herausbekommen.

    Dieses Prinzip funktioniert aber nicht, wenn jeder bei bereits brennendem Haus noch schnell eine Versicherung für wenig Geld abschließen möchte.

    Erkundige Dich, was die Versicherung von Dir verlangt. Ich könnte mir vorstellen, daß sie eine Bescheinigigung des Hauszahnarztes wünscht, in der er bestätigt, daß kein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf ersichtlich ist.

  • Moin, grds. ist zu klären, ob eine Behandlung bereits angeraten ist oder nicht. Das wird sich im Leistungsfall danach richten, was sich in der Patientenakte findet. Ist dort vermerkt, dass Korrekturbedarf schon vor Vertragsschluss besteht, dann wird der Versicherer nicht zahlen. Ob und was in der Patientenakte vermerkt ist, kann der Zahnarzt bestätigen. Wenn keine Behandlung angeraten ist, kann eine Zahnversicherung Sinn machen. Denn je nach Fehlstellung und ggf. ohne Kassenleistung bleiben nicht selten ein paar tausend Euro an den Eltern „hängen“. Versicherungen wie die UKV zahlen bis zu 5000 Euro, die Concordia sogar bis zu 8000 Euro – dort können Kinder aber nur versichert werden, wenn die Eltern auch einen Vertrag haben. Sparen als Alternative ist immer schwierig, vor allem, wenn die Kinder bereits größer sind und der Kieferorthopäde schon mit den Hufen scharrt!

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    optimal absichern GmbH - Ihr Versicherungsmakler Oliver Mest

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