Modernisierungszuschlag

  • Hallo,

    ich habe vor 6 Jahren meine Wohnung kernsaniert.

    Vor 5 Jahren ist ein Mieter eingezogen. Damals habe ich, da er als Student kein Geld verdient hat,

    auf den Modernisierungszuschlag verzichtet.

    Jetzt verdient er. Kann ich nun den Zuschlag erheben ?

  • Hallo Motas91,

    die Kaltmiete liegt om oberen Feld, da ich den guten Zustand mit einberechnet habe.

    Da ist zu wenig Luft.

    Beides, Modernisierungszuschlag und Miete aufgrund der Modernisierung geht ja auch nicht.

    Oder ?

  • Der Modernisierungszuschlag ist (nur) für die Fälle da, in denen während eines laufenden Mietverhältnisses modernisiert wird. Du hast aber vorher saniert und hast zudem ja den verbesserten Zustand bei der späteren Vermietung schon berücksichtigt. Fazit: Hier kommt nur eine reguläre Mieterhöhung in Frage, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete sie hergibt.

  • Vertrag ist Vertrag. Die Wohnung wurde nach der Sanierung wie besichtigt vermietet.

    Damit sollte eigentlich klar sein, dass sich mit einer vorvertraglichen Sanierungsmaßnahme nach Vertragsschluss kein nachträglicher Zuschlag („Nachschlag“) begründen lässt.

    Vielleicht verstehe ich die Frage falsch oder Du meinst etwas völlig anderes?

  • Ich habe vor 6 Jahren meine Wohnung kernsaniert.

    Vor 5 Jahren ist ein Mieter eingezogen. Damals habe ich, da er als Student kein Geld verdient hat, auf den Modernisierungszuschlag verzichtet.

    Jetzt verdient er. Kann ich nun den Zuschlag erheben?

    Du darfst es zumindest nicht.

    Du sprichst von einem "Untermietzuschlag". Was hat dieser mit dieser Vermietung zu tun?

    Ist die Wohnung denn vollständig vermietet? Oder ist nur ein Zimmer davon vermietet? Wohnst Du denn dort auch noch?

    Beschreibe doch einfach die Situation, dann werden die Antworten besser.