Kreditübernahme von Bruder für seine Hälfte des Hauses

  • Hallo zusammen,

    mein Vater hat sich zusammen mit meinem Bruder ein Mehrgenerationenhaus gekauft (2 Geschosse mit separaten Eingängen, quasi 2 getrennte Wohnungen übereinander). Jetzt sind wir aktuell am überlegen, ob ich nicht besser die zweite Hälfte des Hauses übernehme, da es für meinen Bruder doch etwas zu viel ist finanziell (Rate geht auch nur durch Miete der Freundin, es scheitert an den laufenden Kosten, Instandhaltung...).

    Der Kredit läuft über eine Bank (von beiden unterschrieben) und zwei Bausparverträge. Das Bankdarlehen wird nur vom Vater bezahlt (Bruder überweist seinen Teil, ging wohl nur über ein Konto), die Bausparverträge werden einzeln bezahlt.

    Ein Schuldnerwechsel ist ja prinzipiell möglich, aber wie werde ich dann offiziell auch Eigentümer seiner Hälfte? Er muss ja aus dem Grundbuch raus und ich rein. Das geht doch nur über einen Verkauf oder eine Schenkung wenn ich richtig informiert bin? Vereinbart man im Kaufvertrag dann, dass der Kaufpreis die Restschuld ist oder wie genau wird sowas am besten geregelt? Das Haus ist mittlerweile halt auch deutlich im Wert gestiegen, das wird ja auch noch irgendwie berücksichtigt werden müssen schätze ich?!

    Einkommen und Bonität sind bei mir deutlich besser als beim Bruder, daran würde es also nicht scheitern. Bruder und Freundin würden dann zur Miete weiter dort wohnen.

    Danke vorab für eure Hilfe.

  • Kater.Ka 1. Oktober 2025 um 19:41

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Regeln lässt sich alles, vor allem solange Einvernehmen herrscht. Und das scheint bei euch ja (noch) der Fall zu sein.

    Damit aus dem (noch) ein "auch hinterher" wird, hätte ich den Vorschlag, zu viert (Vater, Bruder, Freundin und du) einen Termin beim Notar vereinbart. Ohne den würde es ohnehin nicht abgehen - dann kann man ihn ja auch schon vorher ins Boot nehmen.

    Klar, rudern müsst ihr, und er bezahlt nicht etwa für die Bootstour, sondern schickt Euch seine Honorarrechnung. Aber anders geht es nicht oder höchstens schief, wenn die Sache so laufen soll wie ihr es plant.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Bruder verkauft seinen Anteil an dich, es entsteht Grunderwerbsteuer. Oder Vater verkauft an dich und Bruder an Vater, alle in gerader Linie verwandt, keine Grunderwerbsteuer aber 2 Notarverträge. Solle nicht am selben Tag erfolgen, da es sonst als Umgehungsgeschäft gesehen werden könnte. Was günstiger ist, kommt auf den Kaufpreis und die in deinem BLand geltende Grunderwerbsteuer an. In jedem Fall vorher alles mit allen beteiligten Kreditgebern absprechen und sich bestätigen lassen. Ich würde zusätzlich die Aufteilung in Wohnungseigentum machen, bringt Werterhöhung und man hat seine eigene Wohnung und nicht nur einen Bruchteil am Grundstück.

    Dies ist keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewähr, es ist nur meine Meinung.

  • Ich würde zusätzlich die Aufteilung in Wohnungseigentum machen, bringt Werterhöhung und man hat seine eigene Wohnung und nicht nur einen Bruchteil am Grundstück.

    Dies ist keine Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewähr, es ist nur meine Meinung.

    Ergänzung: Bei Wohnungseigentum könnte jeder seine Verbindlichkeiten auf seinem Eigentum Lasten lassen und haftet nicht für die Verbindlichkeiten des anderen.

  • Einkommen und Bonität sind bei mir deutlich besser als beim Bruder, daran würde es also nicht scheitern. Bruder und Freundin würden dann zur Miete weiter dort wohnen.

    Wenn das Einkommen vom Bruder + die Miete der Freundin nicht reicht um die Rate + Instandhaltung zu zahlen, wird der Bruder + die Freundin vermutlich auch nicht genug Miete zahlen können damit du ein vernünftige Rate + Instandhaltung zahlen kannst? Daher du wärst bereit deinen Bruder dauerhaft zu alimentieren? Und was passiert wenn die beiden sich trennen?

  • Hallo onetimeuser,

    noch als Hinweis: Der Verkaufspreis wäre der heutige Wert abzüglich zu übernehmender Restschuld. Sonst wäre es eine sog. gemischte Schenkung, deren Schenkungsanteil bei Geschwistern über 20k Schenkungssteuer auslöst. Es fällt noch Grunderwerbssteuer an und falls der Bruder weniger als 3 aufeinanderfolgende Kalenderjahre im Haus gewohnt hat, auch noch Spekulationssteuer. Alles bitte vorher genau ausrechnen lassen, bevor das böse Erwachen kommt.

    Gruß Pumphut