Depot mit 0% Steuern vererben. Nießbrauch auch für Thesaurierer?

  • In dem Video erwähnt Juhn, dass nicht nur die Ausschüttungen, sondern die gesamten zu erwartenden Erträge als Nießbrauch abgezogen werden können (Minute 9:24). Stimmt das? Hier im Forum wurde oft erwähnt, dass ausschüttende ETFs gewählt werden, weil nur diese später in einem Nießbrauchsdepot weitergeführt werden können. :/

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  • In dem Video erwähnt Juhn, dass nicht nur die Ausschüttungen, sondern die gesamten zu erwartenden Erträge als Nießbrauch abgezogen werden können (Minute 9:24). Stimmt das ?

    ich sehe das mit meinen bescheidenen Kenntnissen nicht so.

    Der Vervielfältiger kann nur bei Erträgen aus einem Depot ermittelt werden.

    Wie gesagt, meine bescheidene Meinung.

    Wenn einer Berkshire Hathaway Aktien im Wert von 600.000 Euro mit 50 Jahren an seinen Sohn verschenkt, müsste das etwas anderes sein als wenn er für 600.000 Euro Allianzaktien verschenkt.


    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2024-12-09-bewert-lebensl-nutzung-leistung-1-1-25.pdf?__blob=publicationFile

  • Wenn einer Berkshire Hathaway Aktien im Wert von 600.000 Euro mit 50 Jahren an seinen Sohn verschenkt, müsste das etwas anderes sein als wenn er für 600.000 Euro Allianzaktien verschenkt.

    Grobe Überlegung:

    Ertrag aus Allianzdepot 27.000 Euro jährlich.
    Vervielfältiger 15 ergibt 405.000 Euro. 600.000 Euro - 405.000 Euro =195.000,00 Euro.

    Innerhalb von 10 Jahren somit noch 205.000 Euro „Luft“ für Schenkungen.

    Später kann der Sohn die Aktien verkaufen und den Betrag anders anlegen.
    Deshalb wird oft notariell geregelt, welche Ausgleichs- oder Ersatzzahlungen dann zu leisten sind.

  • Hier ist es etwas genauer erklärt:

    https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/de/pdf/newsletter/tax-nl-family-private-clients/kpmg-pc-nl-niessbrauchrecht.pdf

    „Der Nießbrauch erstreckt sich nur auf die Erträge des Wertpapierdepots, also zum Beispiel auf Zinsen und Dividenden. Diese werden dem Schenkenden als Nießbrauchberechtigten zugerechnet. Realisierte Kursgewinne und -verluste sind hingegen keine laufenden Erträge und fallen demnach grundsätzlich nicht unter den Nießbrauch. Werden jedoch Wertpapiere aus dem Grund verkauft, um von dem Erlös andere Wertpapiere zu kaufen, sind regelmäßig auch die Erträge der neu erworbenen Wertpapiere von dem Nießbrauchrecht umfasst.“

    Ein Depot, das keine Ausschüttung hat, ist im Hinblick auf Nießbrauch nicht zielführend, weil es steuerlich gesehen keine Optimierungsmöglichkeiten bringt. Da trifft wohl "außer Spesen nichts gewesen" am besten zu.

  • Der Gestaltungsspielraum sieht dann eben so aus, dass man hochrentierliche Anlagen verschenkt. Mit Nießbrauch.
    Der beschenkte Mensch kann dann im Prinzip machen, was er möchte, wenn der schenkende Mensch nichts dagegen hat.

    So kann man wohl die steuerfrei Beträge geschickt ausnutzen.