Stimmt, es gibt auch noch die Möglichkeit, dass der Inhaber seine Geschäfte wieder selbst verrichtet. Man kann es natürlich auch noch mit einer Nicht-Bank-Vollmacht versuchen. Rechtlich möglicherweise ok. Aber praktisch bei einem Neobroker mit unterirdischem Service sicher ein Abenteuer.
Depotzugang für Ehemann
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Zobaber -
6. Oktober 2025 um 21:10 -
Unerledigt
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Sobald die Bank erfährt, dass jemand mit den Zugangsdaten eines anderen arbeitet, muss sie das unterbinden.
Wie soll die Bank erfahren, dass Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden?
Wenn z.B. ich deiner Bank bösartiger Weise mitteilen würde, dass eine dritte Person deine Zugangsdaten nutzt und Überweisungen tätigt, dann wird die Bank deinen Zugang sicherlich nicht aufgrund dieser Mitteilung sperren. Die Bank wird auch nicht nachfragen, ob du vielleicht im Koma liegst oder ob du gestorben bist.
Da könnte ja jeder kommen und jedes Konto sperren lassen.
Eine Sperre kann der Kontoinhaber veranlassen oder jemand, der die Zugangsdaten kennt.
Gesperrt wird aber ein Konto, wenn die Bank vom Tod des Kontoinhabers z.B. durch eine Rentenrückforderung erfährt. In diesem Fall werden der online Zugang, sowie vorhandene Kontokarten gesperrt. -
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Man kann es natürlich auch noch mit einer Nicht-Bank-Vollmacht versuchen. Rechtlich möglicherweise ok. Aber praktisch bei einem Neobroker mit unterirdischem Service sicher ein Abenteuer.
Vergiss diese Möglichkeit. Du müsstest das Dokument im Original vorlegen, es könnte ja sein, dass "Onkel Karl" dir gestern Abend die Papiervollmacht entzogen hat, weil du unfreundlich zu Ihm warst und du nun mit einer PDF-Datei versuchst, an seine Taler zu kommen.
Das ist auch einer der Gründe, warum die Filialbanken bei diesen Vollmachten "mauern".
Mit so einer Vollmacht bekommst du auch niemals einen online Zugang. -
Danach muss die Bank das Konto sperren, bis es einen Betreuer gibt und mit einem amtlichen Betreuer ist das Vermögen in der Regel verloren.
§ 1826 BGB
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Da könnte ja jeder kommen und jedes Konto sperren lassen.
Bei ungünstig konzipierten Bankschnittstellen kann das tatsächlich jeder tun.
Wenn die Zugangskennung die Kontonummer ist (die relativ breit bekannt sein mag), dann kann ein böswilliger Störer die Kontonummer eingeben (die er kennt) und dann ein paarmal ein beliebiges (nämlich falsches) Kennwort - schwupps! - ist der Online-Zugang dicht.
Aber das ist ja ein anderes Thema, das wir hier nicht im Thread behandeln.
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