Verdacht auf einen defekten Stromzähler - wie vorgehen?

  • Ein Elektriker wurde offiziell beauftragt und hat jetzt nachgewiesen, dass der Zähler tatsächlich defekt ist. Er hat dafür jede Menge Messungen und Fotos gemacht. Das Prüfprotokoll wird erstellt und kommt mit der Rechnung. Er sagte, dass sich sein Büro hierfür auch mit dem Energieversorger direkt in Verbindung setzen wird.

    Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wer den Elektriker bezahlt.

    :)

  • Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wer den Elektriker bezahlt.

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    Das werden wir dem Energieversorger "nahelegen". Es wird auf jeden Fall überschaubarer und beruhigender sein, als die "Androhung" einer 500 Euro Rechnung für die Überprüfung durch das Eichamt mit ungewissen Ausgang. Wofür übrigens gefragt wurde, ob man bei dem Vorgang beim Eichamt mit anwesend sein möchte(?!)

  • Ich vermag das nicht zu bewerten, vermute lediglich, daß erstmal der Besteller den Elektriker bezahlt, also Ihr. Ob der Netzbetreiber diese Kosten erstattet, wird sich dann erweisen.

    Wie oben beschrieben, hätte ich selbst hinreichend Beweissicherung getrieben und wäre dann meiner Sache sicher gewesen, daß nicht ich diese 100 kWh am Tag verbrauche, sondern der Zähler spinnt. Von dem Hotliner hätte ich mich nicht ins Bockshorn jagen lassen.

    Aber das ist ja nun Eure Sache und nicht die meine.

    :)

  • Mich würde zusätzlich interessieren wie hoch die Rechnung des Elektrikers ist und wie viel Strom bezahlt werden muss. Alles bis zur Beschwerde? oder wird geschätzt?

    Die Rechnung vom Elektriker kommt noch. Da mach' ich mir hier auf dem Dorf aber keine Sorgen um die Höhe der Rechnung. Da kennt jeder jeden.

    Was den Zählerstand angeht, der für den defekten Zähler neu festgesetzt werden muss: Da wird über die drei nächsten Monate erfasst und dann vom Energieversorger gemittelt. Das wird in den Wintermonate marginal höher ausfallen. Denn der von uns regelmäßig aufgezeichnete Verbrauch ist über das ganze Jahr ziemlich konstant. Ausserdem haben wir den Zählerstand zufällig 1 Woche vor dem Auftreten des Fehlers melden müssen.