KVDR - 9/10 Regelung

  • Moin,

    ich befasse mich gerade mit dem Themenkomplex KVDR und finde keine Antwort auf die folgende Frage:

    welche Zeiträume zählen für die 9/10-Regelung? Mein Mann ist nach einer klassischen Ausbildung (Chemielaborant, öffentlicher Dienst) direkt Berufssoldat geworden und nach 22 Jahren auf eigenen Wunsch ausgeschieden (er hat gekündigt). Seitdem arbeitet er als Angestellter in der freien Wirtschaft. Zählt die Zeit der Bundeswehr auch zum Erwerbszeitraum für die 9/10-Berechnung? Wie wird "Erwerbsleben" definiert - gehört die Zeit der Bundeswehr dazu? Gibt es eine Mindestzeit, die zu erfüllen ist? Beispiel: ich bin 12 Jahre erwerbstätig. Die 2. Hälfte wären 6 Jahre. 9/10 (90%) davon wären 5,4 Jahre. Dann könnte ich den Status KVDR in meinem Beispiel erhalten, wenn ich in der 2. Hälfte 5,4 Jahre gesetzlich krankenversichert gewesen wäre. Ist das korrekt?

    Danke fürs Licht ins Dunkel bringen sagt

    Alabama

  • So wie ich das verstanden habe:
    Gerechnet wird vom 1. Monat in dem man in seinem Leben sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Das ist normalerweise der Anfang der Berufsausbildung.

    Also von dem 1. Monat der Berufsausbildung bis zum letzten Monat vor dem Rentenbeginn.
    Da ist es egal was man zwischendurch gemacht hat.
    Diese Zeitspanne genau halbiert. dann hat man seinen Beginn der 2. Arbeitshälfte.

  • Etwas vergleichbares wurde bereits 2021 beschrieben von einer Person namens Alabama :).

    Link hier im Forum:

    Alabama
    15. September 2021 um 11:13