Hallo zusammen,
eventuell weiß es ja jemand: Für die Berechnung der Vorabpauschale ist der sog. Basisertrag relevant. Dieser setzt sich zusammen aus Kurs zum 1.1. (oder 2.1., da 1.1. Feiertag?) x Basiszins x 0,7.
Weiß jemand, welcher Kurs, d.h. von welcher Börse, herangezogen wird - oder ist das nicht einheitlich geregelt?
Grüße